15 Minuten sichern die Fördermittel

 

Stadt verlängert aufgrund der Vorgaben des Kinderförderungsgesetzes die Kernbetreuungszeiten in Kitas

20 000 Euro sind für die Stadt eine Menge Holz. Um diese Fördermittel zu sichern, will sie die Kern­betreuungszeiten in den Kindergärten verlängern. Gleichzeitig plant sie die Erhöhung der Gebühren.

von Florian Lerchbacher

Neustadt. Als der Magis­trat während der Oktobersit­zung der Stadtverordnetenver­sammlung eine Erhöhung der Kindergartengebühren vorschlug, fehlten ihm noch De­tails zu den Vorgaben des Kin­derförderungsgesetzes. Weni­ge Tage später seien die Förder­bedingungen durch eine Infoveranstaltung des Jugendamtes beim Landkreis konkretisiert worden, berichtet Bürgermeis­ter Thomas Groll. Die Folge ist, dass die Stadt ihre Gebühren­erhöhung und ihr Angebot um­strukturiert – durch die Verlän­gerung der Kernbetreuungszeit um eine Viertelstünde sichert sie sich schließlich Fördermittel in Höhe von 20 000 Euro.

Ursprünglich hatte die Stadt „aufgrund der allgemeinen Kos­tenentwicklung, insbesonde­re aber den Steigerungen bei den Personalkosten“ eine Anhebung der Betreuungsgebühren geplant. 95 Euro monatlich wä­ren beispielsweise dann für ein Kind im Alter von drei bis sechs Jahren fällig geworden, das von 8 bis 13 Uhr den „Regenbogen“ oder den „Sonnenschein“ in Neustadt besucht. Die Zeiträu­me von 7 bis 7.30 und von 7.30 bis 8 Uhr hätten jeweils zusätz­lich sieben Euro gekostet, die Betreuung von 13 bis 15 Uhr weitere 29 Euro sowie von 15 bis 16 Uhr 14 Euro. Macht für den ganzen Tag 152 Euro – statt ur­sprünglich 141 Euro.

Doch durch die Bedingun­gen aus dem Kinderförderungs­gesetz ergaben sich kurzfristig Veränderungen: Die vorgesehe­nen 152 für die Ganztagsbetreu­ung bleiben auch bestehen, da­für ändern sich die morgendli­chen „Zeitzonen“ und die Kos­ten: 7 bis 7.45 Uhr kostet 10,50 Euro, 7.45 bis 13 Uhr 98,50 Euro. An den Kostenplänen für die Nachmittagsbetreuung hat der Magistrat derweil nichts ver­ändert.

„Die vollen Förderbeträge nach dem Kinderförderungs­gesetz erhalten nur Einrichtun­gen, die eine Kern-Betreuungs­zeit von mehr als fünf Stun­den anbieten“, erläutert Groll. Die Satzung der Stadt sehe bis­her nur eine Kern-Betreuungs­zeit von fünf Stunden vor: „Wür­den wir diese beibehalten, fiele die Förderung um rund 20 000 Euro geringer aus“, betont der Bürgermeister und freut sich über einen weiteren Aspekt, der ihm aufgrund seines Anliegens, Neustadt so familienfreundlich wie möglich zu gestalten, äu­ßerst wichtig ist: „Die veränder­ten Öffnungszeiten orientieren sich nach Rücksprache mit den Kindergartenleitungen auch an den Bedürfnissen der Eltern.“

Stimmen die Stadtverord­neten den Plänen des Magis­trats zu, tritt die neue Satzung zum 1. Januar 2014 in Kraft. Sie gilt für die Kindergärten „Re­genbogen“ und „Sonnenschein“ in Neustadt, für den „Sterntaler“ in Mengsberg sowie das „Zwergenstübchen“ in Speckswinkel -das allerdings nach Plänen des Magistrats ohnehin zum 31. Ju­li 2014 geschlossen wird.

Die Gebührenerhöhungen gelten auch für die „Nur-Nachmittagsbetreuung“, die Grund­schulkinderbetreuung und die flexible Nachmittagsbetreuung.

Der Magistrat rechnet mit jähr­lichen Mehreinnahmen in Höhe von rund 15 000 Euro – was al­lerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist: In diesem Jahr erwartet die Stadt Neustadt bei der Kinderbetreuung ein Defizit von knapp 840 000 Euro.