Neuregelung in Neustadt – MNZ

Auswärtige sollen nicht mehr grillen
Neustadt (aws). Eine Änderung der Benutzungsordnung für die Grillanlage der Stadt Neustadt beschäftigte die Stadtverordnetenversammlung in der jüngsten Sitzung. Nach dem Willen des Magistrats soll die Gemeinschaftsanlage in erster Linie für die örtlichen Vereine, Verbände, Interessengruppen, politischen Parteien und Wählergruppen sowie der Bundeswehr zur Verfügung gestellt werden.
Eine Nutzung durch auswärtige Gruppierungen soll vom Magistrat nur in Ausnahmefällen gestattet werden. Die Nutzung ist nur nach vorheriger Anmeldung und dem Abschluss eines Überlassungsvertrags möglich.
Mit Bestätigung der Reservierung nach der Anmeldung wird die Hälfte der Benutzungsgebühr fällig. Falls der Anmelder nach einem abgeschlossenen Nutzungsvertrag weniger als vier Wochen vor dem vereinbarten Termin zurücktritt, behält die Stadt diese 50 Prozent der Gebühr ein.
Der Magistrat kann jedoch auf diese Ausfallentschädigung verzichten oder sie ermäßigen, wenn dies. geboten scheint. Die Magistratsvorlage wurde mit den Stimmen der CDU, FWG und REP-Fraktion angenommen. Die SPD wollte Auswärtige gern weiter auf der Anlage sehen und lehnte die Magistratsvorlage ab.