Neustadt will Sanierung von Altbauten bezuschussen – MNZ

Neue Förderrichtlinie soll Verödung der Ortskerne stoppen / Stadtparlament entscheidet in der nächsten Sitzung
Neustadt (aws). Die Stadt Neustadt will Bürger unterstützen, die Altbauten in den Ortskernen sanieren.
Der demografische Wandel ist auch schon in Neustadt zu beobachten: Die Bevölkerung schrumpft, Wohnungen stehlen leer. Mit einem Förderplan will die Kommune nun die weitere Verödung der Ortskerne stoppen.
„Wir müssen von der großflächigen Erschließung von Neubaugebieten am Stadt- oder Ortsrand Abschied nehmen, wenn wir keine weitere Verödung der innerörtlichen Bereiche hinnehmen wollen“, sagte Bürgermeister Thomas Groll (CDU).
Zum einen soll Bauland deutlich restriktiver ausgewiesen werden. Zum anderen sollen die neuen Förderrichtlinien einen Anreiz zum Bau oder Erwerb von Gebäuden in den Ortskernen bieten.
Alle Gebäude, die vor 1960 erbaut worden sind, sollen förderfähig sein. Gefördert werden soll: die Sanierung von Gebäuden, der Erwerb von Gebäuden mit anschließender Sanierung, der Umbau leer stehender Gebäude und auch der Abriss nicht erhaltenswerter Gebäude mit einem Neubau an gleicher Stelle.
Die Bedingung: Das geförderte Gebäude muss mindestens zehn Jahre vom Bauherrn selbst genutzt werden.
Die Fördergebiete umfassen ausschließlich die Innenbereiche von der Kernstadt und allen Stadtteilen. Förderungswürdig sind alle Maßnahmen, deren Gesamtkosten mindestens 50 000 Euro betragen. Eigenleistung soll bis zu 20 Prozent anerkannt werden. „Neustadt will Sanierung von Altbauten bezuschussen – MNZ“ weiterlesen

Stadt Neustadt will das Leben in den Ortskernen fördern

Parlamentarier stimmen für vorgesehene Projekte, die aus Konjunkturprogramm II finanziert werden sollen
von Florian Lerchbacher
Neustadt. Die Mitglieder der Fraktionen müssen in den kommenden Wochen über Richtlinien beraten, mit denen die Besitzer alter Gebäude bei geplanten Bauvorhaben unterstützt werden sollen. Die Stadt Neustadt will die historischen Ortskerne auch in Zeiten des demografischen Wandels fördern und ihren Erhalt vorantreiben. Aus diesem Grund hat sie eine Richtlinie „zur Förderung von Altbausubstanz, Revitalisierung von Gebäuden, Baureifmachung von Innerortsflächen und der Erneuerung beziehungsweise Modernisierung älterer Ortsbild prägender Gebäude“ entworfen.
Förderfähig sind Gebäude, die vor 1960 gebaut wurden, und die der Eigentümer mindestens zehn Jahre lang nutzen will – sonst muss er für jedes fehlende Jahr ein Zehntel der Fördersumme zurückzahlen. Förderfähig sollen die Sanierung von Gebäuden sein, der Erwerb von Gebäuden mit anschließender Sanierung, der Umbau leerstehender Gebäude und der Abriss nicht erhaltenswerter alter Gebäude bei Neubau an der gleichen Stelle. „Stadt Neustadt will das Leben in den Ortskernen fördern“ weiterlesen