Neustädter Mitteilungsblatt

CDU Neustadt (Hessen) „Neustadt fragt mich“ Anregungen aus der Bürgerschaft in die Haushaltsplanung einbinden

Keineswegs neu ist die von der CDU-Stadtverordneten Neustadt (Hessen) in der Sitzung am 25. April 2013 aufgegriffene Idee, der Bürgerschaft die Möglichkeit zu geben, eigene Anregun­gen in die Haushaltsplanungen einzubringen. Dies ist in vielen Städten und Gemeinden bereits möglich. Auf „geeignete“ Weise -etwa im Internet – können (Spar-)Vorschläge eingebracht und teilweise anschließend auch kommentiert und bewertet werden (s. etwa Frankfurt a. M.). Immer wieder treten dabei Ideen zu tage, auf die Politik und Verwaltung so noch nicht gekommen sind. Die Bürgerschaft wird also eingeladen, sich mit dem kommunal­politischen Geschehen auseinandersetzen. Zudem spricht einiges dafür, dass auf diesem Wege die Akzeptanz für Einsparungen er­höht werden kann.

Die CDU-Stadtverordnetenfraktion hat vorgeschlagen, die Aktion „Neustadt fragt mich“ erstmals zum Haushalt 2014 durchzuführen und die von der Verwaltung ausgewerteten Ergebnisse im kom­menden Herbst in den Fachausschüssen vorzustellen und zu disku­tieren. Ggf. könnten umsetzbare Vorschläge dann Eingang in den städtischen Haushalt des Jahres 2014 finden. Sollte das Vorhaben erfolgreich sein, kann es durchaus ausgebaut werden. Eine Über­legung wäre etwa, interessierte Bürgerinnen und Bürger selbst ein Ranking der eingegangen Ideen vornehmen zu lassen.

Schade nur, dass die SPD-Stadtverordnetenfraktion mit Ausnah­me des Stadtv. Karlheinz Kurz diese von CDU und FWG beschlos­sene Initiative ablehnte. Die Gründe hierfür waren in unseren Augen fadenscheinig. Weder soll ein neues kommunalpolitisches Gremium entstehen, noch die Rechte der Stadtverordnetenver­sammlung eingeschränkt werden. Auch steht eine größere Arbeits­belastung für die Verwaltung nicht zu befürchten. War es nicht die SPD mit ihrem Vorsitzenden Georg A. Metz, die sich immer für eine Einbeziehung der Bürger in das aktuelle kommunalpolitische Geschehen aussprach? Schade, dass man nun abseits steht, wenn es ernst wird.

Kindertagesstätte „Regenbogen“ erneut vom Land Hessen als Familienzentrum anerkannt

Eine erfreuliche Nachricht konnte Bürgermeister Thomas Groll dieser Tage der Leiterin der Kindertagesstätte „Regenbogen“ in der Allee, Claudia Orth, überbringen. Das Regierungspräsidium Kassel hat der Stadt Neustadt (Hessen) im Auftrag des Hessischen Sozialministeriums mitgeteilt, dass die Einrichtung auch im Jahre 2013 als Familienzentrum anerkannt wird. Hiermit verbunden ist eine Landeszuwendung in Höhe von 12.000,- €. Im vergangenen Jahr war die Kindertagesstätte „Regenbogen“ erstmals als Familien­zentrum anerkannt worden. Seinerzeit erhielt man eine Landes­zuwendung in Höhe von 7.100,- €. Bürgermeister Thomas Groll zeigte sich ebenso wie Claudia Orth sichtlich erfreut über diese positive Kunde. Er wertete dies als eine Bestätigung der guten und zielorientierten Arbeit der Kindertagesstätte sowie der guten Zusammenarbeit mit verschiedenen Trägern aus dem sozialen Bereich und dem örtlichen Vereinsleben. Man werde auch in den kommenden Monaten, so Groll und Orth übereinstimmend, alles unternehmen, um das Familienzentrum weiter voranzubringen. Die Landeszuwendung wird für Fachveranstaltungen, anteilige Personalkosten und notwendige Anschaffungen im Zusammen­hang mit dem Familienzentrum Verwendung finden.

Aktion für behinderte Menschen in Oberhessen stellt sich neu auf

Die Aktion für behinderte Menschen e. V. in Mittel- und Nordhes­sen wird von Bürgern in Uniform und Zivil getragen. Sie wurde am 3. Oktober 1978 in Stadtallendorf als Vereinigung der Kuratorien „Aktion für Behinderte“ gegründet. Im Jahre 2003 wurde die Ver­einigung in „Aktion für behinderte Menschen Oberhessen“ e. V. benannt. In den 1970er Jahren ging die Initiative für diese gute Sa­che vom damaligen Kommandeur der Panzerbrigade 6 (später 14) Brigadegeneral Karl-Heinz Jörgens und dem Chef der 2. Kompa­nie im Sanitätsbataillon 2 Marburg/Lahn, Dr. Harald Renner, aus.

Auch die Stadt Neustadt (Hessen) unterstützt die Aktion von An­beginn an. Beispielsweise wurden über 30 Wohltätigkeitskonzerte mit dem Heeresmusikkorps 2 aus Kassel durchgeführt. Nunmehr stellt sich die „Aktion für behinderte Menschen Oberhessen“ neu auf. Zum einen strebt man an, als gemeinnütziger Verein eingetra­gen zu werden, zum anderen öffnet man sich und wird in den kom­menden Monaten aktiv um Mitglieder werben.

Bisher gehörten nur Institutionen der Bundeswehr, Kommunen und Firmen der Aktion an. Hauptziel war es, alljährlich eine Frei­zeit für behinderte Menschen zu organisieren. Aufgrund der geän­derten Struktur in der Bundeswehr und der finanziellen Situation wird dies zukünftig so nicht mehr möglich sein. Daher hat man auch den Vereinszweck neu festgelegt.

Laut der am 11. April 2013 in Stadtallendorf verabschiedeten Sat­zung ist dies nunmehr die Förderung und Unterstützung von be­hinderten Menschen. Der Satzungszweck wird insbesondere ver­wirklicht durch die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten für behinderte Menschen, das können auch Freizeiten sein, finanzielle und ideelle Förderungen und Unterstützung von behinderten Menschen durch Einzelfallhilfen, sowie von Gruppen und Einrich­tungen, die mit der Betreuung und Pflege von behinderten Men­schen betraut sind und Aktivitäten zur Verbesserung des gesell­schaftlichen Bewusstseins und Abbau von Vorurteilen gegenüber behinderten Menschen.

In der Gründungsversammlung traten bereits rund 20 Personen und juristische Personen – darunter auch die Stadt Neustadt (Hes­sen) – der „Aktion für behinderte Menschen in Oberhessen“ bei. Zum Vorsitzenden wurde der Bürgermeister der Stadt Stadtallen­dorf, Christian Somogyi, gewählt. Sein Stellvertreter ist der Kom­mandeur der Division Spezielle Operationen, Generalmajor Jörg Vollmer.

Durch verschiedene Aktionen will man in den kommenden Wo­chen und Monaten Mitglieder gewinnen. Hierzu werden Wohltä­tigkeitskonzerte, wie beispielsweise in Neustadt am 14. August 2013 mit der Egerländer Besetzung des Heeresmusikkorps 2 ge­nutzt. Auch das Heimat- und Soldatenfest kommt hierfür in Be­tracht.

Die Mitgliedschaft ist kostenlos, um freiwillige Spenden wird gebe­ten. Interessenten können sich gerne an die Stadt Neustadt (Hes­sen) oder direkt an die „Aktion für behinderte Menschen Oberhessen“, Herrenwaldkaserne, Stadtallendorf, wenden.

Erosionsschutz in der Gemarkung Neustadt (Hessen) Studie der Justus-Liebig-Universität Gießen vorgestellt

In den vergangenen Jahren kam es durch wiederholte Starknieder­schläge in der Region Neustadt zu starken Erosionsereignissen. Die durch das abfließende Wasser in den Ort transportierten Schlammmassen führten zu erheblichen Schäden an angrenzenden privaten Anwesen.

Nach den Starkniederschlagsereignissen vom 5. Juni und 11. Sep­tember 2011 suchte Bürgermeister Thomas Groll seinerzeit das Gespräch mit dem Regierungspräsidium Gießen, um nach Lö­sungsvorschlägen zu suchen, die kurz- bzw. mittel- und langfristig umsetzbar sind. Infolge dessen kam es zur Zusammenarbeit mit dem Wasser- und Bodenverband Marburger Land, der Erstellung einer Studie durch das Büro Scheuermann und Martin zur mögli­chen Errichtung von Regenrückhaltebecken und Schlammfängen und der Beauftragung der Justus-Liebig-Universität Gießen mit ei­ner Studie zur Erosionsproblematik und der Entwicklung präven­tiver Lösungsmöglichkeiten zur Reduktion des Bodenabtrages. Die Kosten hierfür übernahm das Land Hessen.

Mitte April wurden nunmehr die Ergebnisse der Studie von Prof. Dr. Hans-Georg Frede, Dr. Philipp Kraft und Sabrina Keuser vom

Institut für Landschaftsökologie und Ressourcenmanagement im Historischen Rathaus vorgestellt.

An der Besprechung nahmen neben Vertretern der Landwirtschaft und verschiedenen Fachbehörden auch Kommunalpolitiker aus Stadtverordnetenversammlung und Magistrat teil.

Bürgermeister Thomas Groll betonte bei Beginn der Zusammen­kunft, dass man natürlich froh sei, dass seit Herbst 2011 keine Starkniederschläge mehr in der Kommune niedergegangen seien. Dennoch müsse man sich nach wie vor mit der Thematik befassen und nach Lösungsmöglichkeiten suchen. Bereits im vergangenen Jahr habe die Kommune erstmals ein Förderprogramm aufgelegt und dieses mit 5.000,00 € versehen, um Landwirte zu unterstützen, die im Heidental ihren Anbau so umstellten, um Erosionsschutz zu betreiben. Das Programm sei im vergangenen Jahr von einem Landwirt in Anspruch genommen worden. Aufgrund der Auswin­terungsschäden sei seinerzeit aber auch nicht so viel Mais angebaut worden.

Frank Burk vom Regierungspräsidium Gießen verwies darauf, dass es der Einsatz des Bürgermeisters gewesen sei, der zur Erstellung der Studie „Erosionsschutz in der Gemarkung Neustadt“ geführt habe. Das Regierungspräsidium habe sich beim zuständigen Minis­terium in Wiesbaden gerne für die Kommune verwandt und es sei gelungen, entsprechende finanzielle Mittel zu erhalten. Ebenso wie Prof. Dr. Hans-Georg Frede betonte er, dass ein vollständiger Schutz niemals möglich sei, dass man aber dennoch nach Wegen suchen müsse, um die Erosionsproblematik zu minimieren.

Sabrina Keuser stellte bei Vorstellung der Studie heraus, dass die Böden der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Gebietes Hei­dental durch ihren hohen Lössanteil stark erosionsgefährdet seien. Die langgezogenen, hangwärts ausgerichteten Schläge führten ins­besondere in Kombination mit einer intensiven Bodenbearbeitung zu einer zusätzlichen Erhöhung des Bodenabtrages. Wirkungsvolle Erosionsschutzmaßnahmen sollten daher verschiedene Aspekte berücksichtigen. Zu unterscheiden sei in erster Linie zwischen langfristigen Maßnahmen, die dazu beitragen, auf lange Sicht den flächendeckenden Bodenabtrag des Gesamtgebietes Heidental zu reduzieren und kurzfristigen Möglichkeiten, die schneller umzu­setzen seien und vor allem auf den stärker gefährdeten Bereichen zu einer Reduktion des Bodenabtrages beitragen könnten. Als langfristige Maßnahmen stellte sie die Neustrukturierung des We­genetzes mit hangparalleler Schlaggestaltung und Einsatz von Ero­sionsbarrieren wie Hecken oder Gehölzstreifen vor. Sie empfahl, die Flurneuordnung im Zusammenhang mit dem Weiterbau der A 49 in enger Zusammenarbeit der zuständigen Planungsbehörden und der betreffenden Landwirte durchzuführen, um eine möglichst breite Akzeptanz zu erzielen.

Seitens des Institutes für Landschaftsökologie und Ressourcenma­nagement habe es bereits Vorgespräche mit dem Hessischen Lan­desamt für Bodenmanagement und Geoinformation gegeben. Hier liege eine große Bereitschaft vor, erosionsschützende Maßnahmen bei der Flurneuordnung zu berücksichtigen. Als kurzfristige Maß­nahmen nannte sie den weitgehenden Verzicht auf Hackfruchtan­bau (Mais, Zuckerrüben) auf besonders erosionsgefährdeten Flä­chen in Hanglagen. Weiterhin die konservierende Bodenbearbei­tung mit Mulchsaat, (pflugloses Saatverfahren, bei dem Reste ei­ner Zwischenfrucht die Bodenoberfläche bedecken) und den An­bau von Zwischenfrüchten, um die Bodenbedeckungszeit zu erhö­hen. Auch die Begrünung brachliegender Flächen (sofern vorhan­den) komme in Betracht. Durch die Umsetzung der genannten Maßnahmen könnte der Bodenabtrag im Gebiet Heidental kurz­fristig gesenkt werden. Um die Erfolgsaussichten der Maßnahme­numsetzung zu erhöhen, sollte eine Beratung der Landwirte hin­sichtlich konservierender Bodenbearbeitung, Mulchsaatverfahren und Zwischenfruchtanbau erfolgen.

Dieses, so Bürgermeister Thomas Groll, werde auch in Zukunft der Wasser- und Bodenverband Marburger Land übernehmen. Die Kommune habe auch in 2013 einen entsprechenden Förderansatz von 5.000,00 € im Haushalt vorgesehen und werde diesen nach sei­ner Vorstellung fortschreiben. Dr. Uwe Richter vom Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, der ebenfalls an der Veranstaltung teilnahm, stellte gemeinsam mit Bürgermeister Tho­mas Groll die Vorteile eines Flurbereinigungsverfahrens dar. Es würden wirtschaftlichere Schlaggrößen gefunden und – wie der Vortrag von Frau Keuser gezeigt hat – wirksame Maßnahmen ge­gen die Erosionsgefährdung eingeleitet. Dr. Richter verwies aller­dings auch darauf, dass wohl nicht alles im Rahmen eines Flurbe­reinigungsverfahrens förderungsfähig sei. Hier sei die Kommune gefordert.

Bürgermeister Thomas Groll betonte, dass er sich sehr wohl vor­stellen könne, dass sich die Kommune auch in einem solchen Ver­fahren nicht nur im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, son­dern auch finanziell einbringen werde. Dies sei auf alle Fälle güns­tiger als Regenrückhaltebecken oder Schlammfänge zu bauen. Diese wurden seinerzeit vom beauftragten Büro mit Gesamtkosten von über 3 Mio. Euro geschätzt.

Prof. Dr. Hans-Georg Frede gab dem Bürgermeister bei dieser Sichtweise Recht. Es sei allemal besser, ein Problem an den Wur­zeln zu packen und nicht an den Symptomen zu kurieren. Da mit der Flurneuordnung allerdings kurzfristig noch nicht zu rechnen sei, will man nun die anderen Maßnahmen zuerst in Angriff neh­men.

Aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Die CDU-Fraktion hat einen Antrag zur SVV eingebracht. Titel „Neustadt fragt mich“ – Bürgerbeteiligung am Haushalt 2014.

Georg Metz (SPD) erklärte dazu, dass natürlich jede Fraktion das Recht habe, sich beraten zu lassen, aber letztlich sich doch intern auseinander setzen sollte. Wenn Fraktionen Beratungsbedarf nach Bürgerbeteiligung haben, dann sollten sie das auch konkret formu­lieren, er fände den Antrag deplatziert.

Michael Dippel (CDU) erwiderte darauf, dass nicht wie angenom­men die Verwaltung beauftragt werden soll, Bürger zu befragen, sondern Bürgern soll die Möglichkeit eingeräumt werden, Vor­schläge für den Haushalt einzubringen, vielleicht auch Einspar­möglichkeiten.

„Was Sie, Herr Metz, gesagt haben, kann ich nicht nachvollziehen“, so Bürgermeister Thomas Groll. „Der Antrag sagt aus, dass Bürger Vorschläge machen können und die Verwaltung das dann auswer­tet und die Stadtverordnetenversammlung es dann nach Rückspra­chen beschließt. Ich denke, damit könnten wir Bürger sensibilisie­ren für das was geht und was nicht geht. Ich finde den Antrag in Ordnung, kann mir aber derzeit auch nicht vorstellen, wie man so ein Gremium einsetzt. Ich werde mich auf jeden Fall bei anderen Kommunen schlau machen und prüfen, ob das Ganze mit einem großen Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Das Problem wird die Einbindung in die HGO sein.“

In der weiteren Sitzung wurde auf die in der Stadtverordnetener­sammlung zu beschließenden Magistratsvorlagen eingegangen. Da ging es unter anderem um einen Nachtrag zu den Richtlinien zur Verleihung des Umweltschutzpreises, die Benutzerordnung der Grillanlagen, die Aufhebung kommunaler Satzungen und Richtli­nien sowie die Neuwahl der Schöffen und Schöffinnen für die Amtsperiode 2014-2018.

Alle Vorlagen wurden einstimmig zur Abstimmung in die SW emp­fohlen.

Aus der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Jugend- und Soziales

In der Sitzung beider Ausschüsse ging es zunächst um die Erweite­rung des Betreuungsangebotes für Kleinkinder in den Kindergär­ten der Stadt Neustadt und den Stadtteilen. Dabei ging es um die Erfüllung der „35%-Quote der Betreuung unter Dreijähriger“.

„Wir erwarten bis zum 1. August 2013 insgesamt einen Bedarf von 75 Plätzen für Kinder unter drei Jahren“, so Bürgermeister Tho­mas Groll. „Derzeit stehen 57 U3-Plätze in unseren Kindertages­einrichtungen zur Verfügung, zusätzlich acht Plätze in Tagespflege, ergeben insgesamt 63 U3-Plätze. Weitere zehn Plätze würden be­nötigt, um die 35%-Quote zu erfüllen.“

Derzeit ist der Kindergarten „Zwergenstübchen“ in Speckswinkel nur mit zehn Kindern belegt, bei einer Kapazität von 20 Kindern. Weiterhin ist der Kindergarten „Sterntaler“ in Mengsberg nur mit 29 Kindern belegt, bei einer Kapazität von 40 Kindern. Daneben steht in diesem Kindergarten ein Gruppenraum leer und eine Regel­gruppe könnte in eine altersübergreifende Gruppe umgewandelt werden. Im Kindergarten „Sonnenschein“ in der Eichsfelder Straße besteht die Möglichkeit, drei Regelgruppen in altersübergreifende Gruppen umzuwandeln. Aus den Wandlungen würden 24 neue U3-Plätze entstehen. Sofern dies zu einem Engpass bei den Plätzen für Kinder über drei führen würde, könnten diese in den Kindergärten Speckswinkel und Mengsberg betreut werden.

Die Schaffung einer weiteren Gruppe für Kinder unter drei Jahren im leerstehenden Raum im Kindergarten „Sterntaler“ Mengsberg würde zumindest zehn weitere U3-Plätze ermöglichen. Insgesamt könnten so 34 neue U3-Plätze, auch kurzfristig, ohne bauliche Maßnahmen geschaffen werden, sofern eine Nachfrage tatsächlich entstünde.

Weitere Kapazitäten bestehen im kirchlichen Kindergarten in Mom­berg, der ebenfalls nicht voll ausgelastet ist. Anmeldungen für Zweijährige liegen derzeit 41 vor, davon ist ein Kind erst ein Jahr alt. Wenn also Bedarf besteht, könnte man handeln.

Die Belegung in der Kernstadt ist als gut zu bezeichnen, in den Stadtteilen nicht so ausgeprägt.

Das Hortangebot im Kindergarten „Regenbogen“ liegt aktuell bei zehn Kindern. Da sich das Angebot derzeit nur auf die erste Klas­se beschränkt, haben sich die Eltern dafür ausgesprochen, es bis zur vierten Klasse auszuweiten. Das wird kaum möglich sein, so Groll. Der Bedarf ist vorhanden. In der Eichsfelder Straße müssten allerdings neue Möbel angeschafft werden.

In der Gesamtschule soll das Hortangebot von 13.00 auf 15.00 Uhr erweitert werden.

Die Vorlage wurde zur Abstimmung in die SVV empfohlen. Eben­so die überplanmäßige Ausgabe zum Kostenausgleich an den ka­tholischen Kindergarten Momberg.