Zeichen stehen auf Wechsel

Stadtverordnete sind größtenteils für Einführung wiederkehrender Straßengebühren

von Florian Lerchbacher

Neustadt

Die endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen, aber alles deutet daraufhin, dass es bei der Erhebung der Straßengebühren zu einem Systemwechsel kommt. Nun gibt es Infoveranstaltungen.

Neustadt. Für die meisten Bürger soll es günstiger werden, vor allem aber sind die wiederkehrenden Straßengebühren solidarischer, als die bisherige Form der Gebührenerhebung. In Neustadt stehen die Zeichen daher auf Systemwechsel. Aus diesem Grund will die Stadt ihre Bürger schon einmal im Detail informieren – beginnend mit dem heutigen Tag, wenn um 19 Uhr im Haus der Begegnung die erste von vier öffentlichen Veranstaltungen zum Thema stattfindet.

Seit dem Frühjahr 2016 befassen sich die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrats und der Ortsbeiräte mit dem Thema „wiederkehrende Straßenbeiträge“ – die Kommunen seit dem Jahr 2013 einführen können (diese Zeitung berichtete mehrfach). Es kam schließlich in der Vergangenheit immer wieder zu Beschwerden und Protesten, wenn Anlieger gemäß des bisher gültigen Systems innerhalb eines kurzen Zeitraums zu fünfstelligen Zahlungen aufgefordert wurden. Unter anderem waren eine Referentin des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und der Bürgermeister der Gemeinde Biblis, dem Vorreiter in Hessen, vor Ort. Zudem ließen die Neustädter über ein Fachbüro eine Modellrechnung mit – entsprechend der Stadtteile – vier Abrechnungsbezirken erstellen. Die Verwaltung hatte dazu ein Straßenbauprogramm für die Jahre 2019 bis 2030 erstellt, das – entsprechend des Durchschnitts der vergangenen Jahre – vier Straßenprojekte für die Kernstadt und je zwei für die Stadtteile umfasst. Je nach Größe des Bezirks variieren die über vier Jahre zu zahlenden Beiträge: Für die Kernstadt ergab die Modellberechnung eine Gebühr von rund zwei Cent pro Quadratmeter Grundstücksfläche, in den Stadtteilen würde der Beitrag zwischen 17 und 43 Cent liegen. Anlieger von noch nicht fertiggestellten Erschließungsstraßen oder Straßen, die in den vergangenen Jahren grundhaft saniert wurden, sind bis zu 25 Jahren freigestellt. „Zeichen stehen auf Wechsel“ weiterlesen