Umstellung verzögert Bau

Fertigstellung von A-49-Abschnitt dauert bis Mitte 2022
Der A-49-Weiterbau zwischen Neuental und Treysa geht trotz Verzögerungen in eine neue Phase. Auf zwei Abschnitten hat der Streckenbau begonnen.
von Gehlen Goeran und Michael Rinde
Schwalmstadt. Die Autobahn 49 wächst Richtung Süden. Der komplette erste Bauabschnitt zwischen Neuental und Schwalmstadt sei nun im Bau, sagte ein Sprecher der Straßenverwaltung Hessen Mobil gestern. Vor wenigen Tagen hätten auch auf den letzten beiden Teilstücken die Arbeiten begonnen. Es handelt sich dabei um eine 4,2 Kilometer langen Strecke im Norden und 2,3 Kilometer im Süden. Die Investitionskosten belaufen sich zusammen auf 71 Millionen Euro. Fertig wird der komplette Bauabschnitt der A49 allerdings laut Hessen Mobil später als erwartet: Statt 2021 gehe man von Mitte 2022 aus. „Maßgebend dafür ist die Rüge eines Bieters im Zuge der EU-weiten Ausschreibung des Streckenbaus“, erklärte der Sprecher. Hessen Mobil habe deshalb die Ausschreibungsunterlagen angepasst, um Rechtsstreitigkeiten und erhebliche Verzögerung des gesamten Streckenbaus auszuschließen. Durch diese Änderungen im Bauablauf verschiebe sich die Fertigstellung. Der vom Bund aus seinen laufenden Haushalten finanzierte A-49-Abschnitt zwischen Neuental und Treysa ist insgesamt 11,78 Kilometer lang. „Umstellung verzögert Bau“ weiterlesen

Trieschmann soll nun Streite schlichten

Der Neustädter Schiedsmann Dieter Trümpert hat einen neuen Stellvertreter
Thorsten Trieschmann ist Nachfolger des ausgeschiedenen Karl-Heinz Kurz als stellvertretende Schiedsperson von Neustadt. Er wurde nun im Kirchhainer Amtsgericht vereidigt.
von Klaus Böttcher
Neustadt. In Neustadt ist die Schiedsperson für die ganze Stadt zuständig, also auch für die drei Ortsteile. Dieter Trümpert ist der zuständige Schiedsmann, an dessen Seite nun ein neuer Ehrenamtier steht: Die Stadtverordneten haben Thorsten Trieschmann einstimmig als Stellvertreter auserkoren. In Anwesenheit von Holger Michel, dem Fachbereichsleiter für Finanzen, Soziales und Ordnungswesen bei der Stadtverwaltung, leistete Trieschmann gegenüber Andrea Hülshorst, der Direktorin des Amtsgerichtes in Kirchhain, seinen Amtsschwur. Die Direktorin freute sich, dass der Neustädter sich für das Amt zur Verfügung stellt. Es sei nicht selbstverständlich, dass sich immer noch Menschen dazu bereit erklären, Ehrenämter zu
übernehmen, betonte sie und sprach von großem Glück.
Die Schiedspersonen haben sich meistens um Streitigkeiten unter Nachbarn, Verleumdungen oder Beleidigungen zu kümmern. Es kann aber auch um die Schlichtung bei Fällen von Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Bedrohungen oder Verletzungen des Briefgeheimnisses gehen. Ein Schiedsverfahren ist vorgesehen bei minderen Straftaten. Sobald die Staatsanwaltschaft auf den Privatklageweg verweist, kann erst dann Klage beim Amtsgericht erhoben werden, wenn vorher ein Schlichtungsverfahren bei der Schiedsperson durchgeführt wurde. Angestrebt wird im Schlichtungsverfahren ein Vergleich. Stimmen die Parteien diesem zu, so ist er rechtskräftig und kann notfalls mit einem Gerichtsvollzieher durchgesetzt werden. Einigen sich die Kontrahenten nicht und stimmen beim Schiedsmann nicht dem Vergleich zu, erhalten sie eine Sühnebescheinigung, die zur Klage beim Gericht berechtigt.
Das Verfahren vor der Schiedsperson ist das preiswerteste, da keine Anwälte eingeschaltet werden und keine Gerichtskosten entstehen. Beim Verfahren sind nur die Schiedsperson und die Beteiligten anwesend, selbst das Protokoll verfasst die Schiedsperson alleine. Sonst weiß kein Außenstehender etwas davon und es dringt nichts an die Öffentlichkeit. Die Parteien treffen sich mit der Schiedsperson meist an einem neutralen Ort, in Neustadt ist es das Sitzungszimmer im Rathaus.