Sitzung der Fachausschüsse I und II
Zur Vorbereitung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11. November 2019 tagten am 6. November zunächst der Fachausschuss II (Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten sowie Soziales und Kultur) und anschließend der Fachausschuss I – Grundsatzangelegenheiten, Finanzen und Öffentliche Sicherheit.
Die Vorsitzenden Karl Stehl (CDU) und Markus Bätz (FWG) führten wie immer zügig durch die Sitzungen, die Verwaltung hatte die Ausschussmitglieder im Vorfeld mit ausführlichen Vorlagen versorgt.
Obwohl einige wichtige Tagesordnungspunkte auf der Agenda der Ausschüsse standen waren nur zur Sitzung des Fachausschusses II zwei Zuschauer anwesend. Dies ist schade, da doch gerade in diesen Zusammenkünften die einzelnen Vorlagen ausführlicher als in der Stadtverordnetenversammlung besprochen werden und es Hintergrundinformationen zu den Anträgen und Magistratsvorlagen gibt. Breiten Raum nahm die Einführung der Wiederkehrenden Straßenbeiträge ein. Bürgermeister Thomas Groll erläuterte drei in diesem Zusammenhang wichtige Vorlagen.
Beide Ausschüsse empfahlen einstimmig, für die Kernstadt das Bauprogramm 2019-2022 verbindlich zu beschließen. In diesem Zeitraum plant die Kommune die Nebenanlagen der Querallee einschließlich eines unselbständigen Stichweges in die Allee hinein und der Bahnhofstraße/Kasseler Straße grundhaft zu sanieren. Der Bund wird die Fahrbahn der B 454 in diesen Bereichen ebenfalls erneuern. Außerdem ist eine grundhafte Sanierung der Karl-Braun- Straße vorgesehen.
Für die Kernstadt und die Stadtteile empfahlen die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung zudem die Prioritätenliste für den kommunalen Straßenbau 2019-2031 anzunehmen. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass diese Liste aufgrund des langen Zeitraumes im Laufe der Jahre durchaus noch Veränderungen erfahren könnte. Dies wäre unter anderem bei dringenden größeren Maßnahmen des Wasser- bzw. Abwasserverbandes oder bei Baumaßnahmen an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen der Fall. Aus Gründen der Synergie würde die Kommune in diesen Fällen ebenfalls tätig und den Straßenzug bzw. die Nebenanlagen ebenfalls erneuern.
Die Ausschüsse empfahlen ebenfalls einstimmig, den Beitragssatz pro qm veranlagungsfähiger Fläche in der Kernstadt für den Zeitraum 2019-2022 auf 0,12 Cent festzulegen. Die Bescheide werden voraussichtlich im II. Quartal 2020 versandt. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass es sich hierbei um keinen „Festpreis“ handele. Nach vier Jahren werde nachkalkuliert und Einsparungen oder Verteuerungen bei den Baumaßnahmen an die Anlieger weitergegeben. „Neustädter Mitteilungsblatt“ weiterlesen