Behörde hoffte auf Informationen über Herkunft

Zentrale Ausländerbehörde fand bei Kontrolle von mehr als 50 Flüchtlingen ein zusätzliches Ausweispapier
Ein großes Polizeiaufgebot begleitete in der vergangenen Woche Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB), die in Neustadt Flüchtlinge kontrollierten. Einen konkreten Anlass für die Kontrolle gab es nicht.
von Florian Lerchbacher
Neustadt. „Unsichere Identitäten zu klären und den aufenthaltsrechtlichen Status zu kontrollieren sind dauerhafte und gesetzliche Aufgaben der Zentralen Ausländerbehörde“, teilt Thorsten Haas, stellvertretender Pressesprecher des Regierungspräsidiums Gießen mit. Dies sei vergleichbar mit einer Führerscheinkontrolle im Straßenverkehr: „Ist alles in Ordnung, ist die Kontrolle nach wenigen Sekunden beendet“, berichtet Haas und betont, dass es für die Kontrolle in Neustadt keinen konkreten Anlass gegeben habe. Einige Flüchtlinge müssen sich nachts in den Zimmern aufhalten, andere hatten bisher keine hinreichenden Identitätsnachweise vorlegt. Ersteres sollte überprüft werden, bei Zweiterem hofften die ZAB-Mitarbeiter, mehr Informationen zu bekommen.
Bisher habe es in Neustadt eine solche Kontrolle noch nicht gegeben – sie könnten aber überall dort, wo sich Ausländer aufhalten, stattfinden. Ziel war es, den „aufenthaltsrechtliche Status“ der Flüchtlinge zu prüfen – also den Status, in dem sich ein Ausländer aus Sicht des Aufenthaltsrechtes befindet – zum Beispiel „Duldung“ oder „vollziehbar ausreisepflichtig“. Da, dieser Status sollte einer Behörde bekannt sein, erklärt Haas auf Nachfrage dieser Zeitung: „Vorausgesetzt es handelt sich bei der angetroffenen Person um jene, die sich an dem Ort aufhalten sollte.“ Wenn dies der Fall ist, sei die Kontrolle nach wenigen Sekunden beendet.
67 Alleinreisende, vorwiegend junge Männer aus unterschiedlichsten Herkunftsländern wollten die Mitarbeiter der ZAB in dem Haus in der Erstaufnahmeeinrichtung kontrollieren. Etwas mehr als 50 trafen sie an. Die anderen müssen aber nun keine weitere Überprüfung erwarten: „Bei der Kontrolle am Mittwoch, 13. Februar, handelt es sich um eine abgeschlossene Maßnahme“, erklärt Haas.
Nur die Polizei darf kontrollieren
Der Pressesprecher kann auch erklären, warum mit zwei Dutzend Einsatzfahrzeugen so viel Polizei an der Kontrolle teilnahm. Sie sei in Amtshilfe für die Zentrale Ausländerbehörde tätig gewesen, weil nur ihr
„Zwangsbefugnisse“ zur Verfügung stünden. Das heißt, nur die Polizei kann eine Kontrolle tatsächlich umsetzen. ,Je höher der Personalansatz gewählt wird, umso geringer sind die Einschränkungen der zu kontrollierenden Personen. Gleichzeitig ist das Verhalten der zu kontrollierenden Personen im Vorfeld nicht sicher einzuschätzen“, fügt Haas hinzu.
Während der Kontrolle wurde ein ergänzendes Ausweispapier aufgefunden. „Identitätsnachweise werden zum Teil absichtlich nicht vorgelegt, weil es je nach Herkunftsland von Vorteil sein kann, sich einer anderen Nationalität zu bedienen. Wenn zum Beispiel derzeit aus humanitären Gründen nicht in das Land der neuen, anderen Nationalität abgeschoben wird“, sagt Haas.
Einige Flüchtlinge geben falsches Herkunftsland an
So ist es beispielsweise nicht unüblich, dass sich Flüchtlinge oftmals als Syrer ausgeben. „Zudem ist eine Abschiebung nur dann möglich, wenn das aufnehmende Land sein Einverständnis erklärt. Je nach Zielland wird hierzu ein Ausweispapier verlangt. Das bedeutet, selbst wenn die Nationalität korrekt angegeben worden ist, kann es für eine erfolgreiche Abschiebeverhinderung vorteilhaft sein, den eigenen Pass der Ausländerbehörde nicht vorzulegen“, erklärt Haas. Hierzu bestehe jedoch eine gesetzliche Verpflichtung. Die Erfahrungen bei Wohnungsdurchsuchungen oder auch Zufallskontrollen etwa durch die Polizei zeige, dass Pässe – entgegen der gemachten Angaben – doch vorhanden seien. Also ganz so wie in dem Neustädter Fall.
Bei der Kontrolle wurden zudem 16 Mobiltelefone sichergestellt. Hoffnung der ZAB-Mitarbeiter war, dass sich darauf gespeicherte Daten befinden, die zur Identitätsklärung beitragen können – wobei der Spiegel jüngst feststellte, dass die Kosten dieser Überprüfungen recht hoch sind, der Erfolg demgegenüber recht gering.