Neustadt wehrt sich gegen A49-Verzögerungen

Parlament drückt mit Resolution aufs Tempo • Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht kann Jahre dauern
Es ist nicht zum ersten Mal, dass die Neustädter Parlamentarier im Zusammenhang mit dem Weiterbau der Autobahn 49 für ihre Stadt den Verkehrsinfarkt befürchten. Die Sorge ist begründet.
von Matthias Mayer
Neustadt. Mit der Freigabe des ersten Bauabschnitts zwischen Neuental-Bischhausen/ Schwalmstadt im Jahr 2022 erwarten die Anrainer Schwalmstadt, Neustadt und Stadtallendorf ein erhebliches Verkehrsaufkommen in ihren Städten in Folge des zu- und abfließenden Verkehrs der A49. Und für dieses Verkehrsaufkommen sind die Durchgangsstraße in Schwalmstadt, Wiera und Neustadt nicht und in Stadtallendorf noch nicht geeignet.
Die aktuelle Situation hat die drei Fraktionen von CDU, SPD und FWG zu einer gemeinsamen Resolution bewogen. Ziel: Zügige Umsetzung des Weiterbaus der A 49.
Während der jüngsten Stadtverordnetenversammlung am Montag erläuterte der CDU- Fraktionsvorsitzende Hans-Die
ter Georgi im Namen seiner beiden Kollegen Hans-Gerhard Gatzweiler (SPD) und Karsten Gehmlich (FWG).
In dieser heißt es: „Die Stadtverordnetenversammlung der, Stadt Neustadt bekräftigt angesichts der bekanntgewordenen Verschiebungen der Rodungsarbeiten für die A 49 ihre bisherige Beschlusslage, in der die zügige Umsetzung des Weiterbaus der A 49 über die Anschlussstelle Neuental hinaus bis zum Anschluss an der A 5 gefordert wird. Der Magistrat wird gebeten, sich bei allen verantwortlichen Stellen dafür einzusetzen, dass die
Realisierung der beiden letzten Bauabschnitte der A 49 wie geplant und angekündigt trotz der noch ausstehenden Rodungsarbeiten und entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen nicht erheblich verzögert wird.“
In der Begründung heißt es, dass für den Weiterbau der A 49 zwischen Schwalmstadt und der Einmündung der A 49 in die A 5 bei Gemünden/Felda durch Planfeststellungsbeschlüsse Baurecht für die ganze Trasse geschaffen worden sei.
Der BUND hat inzwischen Klage gegen das Vorhaben eingereicht, die am 1. November beim 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig eingegangen ist. Die Klage richtet sich auf die Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses für den VKE 40 genannten Bauabschnitt zwischen Stadtallendorf-Nord und dem Ende der Autobahn bei Gemünden/Felda, wie diese Zeitung mehrfach berichtete.
Der Rechtsstreit zwischen dem Kläger BUND und dem beklagten Land Hessen ist zeitlich völlig offen. Beim ersten Rechtsstreit zwischen den beiden Parteien vor diesem Gericht lagen zwischen dem Klageeingang und der Eröffnung des Verfahrens geschlagene zwei Jahre.
Diese Hausnummer wird den Neustädtern überhaupt nicht schmecken. Ihr Hauptanliegen ist es, das seit Jahrzehnten geforderte Bauprojekt zu ermöglichen und die betroffenen Menschen und anliegenden Städte und Gemeinden vom Straßenverkehr auf ihren Durchgangsstraßen zu entlasten.