Neustadt will Sanierung von Altbauten bezuschussen – MNZ

Neue Förderrichtlinie soll Verödung der Ortskerne stoppen / Stadtparlament entscheidet in der nächsten Sitzung
Neustadt (aws). Die Stadt Neustadt will Bürger unterstützen, die Altbauten in den Ortskernen sanieren.
Der demografische Wandel ist auch schon in Neustadt zu beobachten: Die Bevölkerung schrumpft, Wohnungen stehlen leer. Mit einem Förderplan will die Kommune nun die weitere Verödung der Ortskerne stoppen.
„Wir müssen von der großflächigen Erschließung von Neubaugebieten am Stadt- oder Ortsrand Abschied nehmen, wenn wir keine weitere Verödung der innerörtlichen Bereiche hinnehmen wollen“, sagte Bürgermeister Thomas Groll (CDU).
Zum einen soll Bauland deutlich restriktiver ausgewiesen werden. Zum anderen sollen die neuen Förderrichtlinien einen Anreiz zum Bau oder Erwerb von Gebäuden in den Ortskernen bieten.
Alle Gebäude, die vor 1960 erbaut worden sind, sollen förderfähig sein. Gefördert werden soll: die Sanierung von Gebäuden, der Erwerb von Gebäuden mit anschließender Sanierung, der Umbau leer stehender Gebäude und auch der Abriss nicht erhaltenswerter Gebäude mit einem Neubau an gleicher Stelle.
Die Bedingung: Das geförderte Gebäude muss mindestens zehn Jahre vom Bauherrn selbst genutzt werden.
Die Fördergebiete umfassen ausschließlich die Innenbereiche von der Kernstadt und allen Stadtteilen. Förderungswürdig sind alle Maßnahmen, deren Gesamtkosten mindestens 50 000 Euro betragen. Eigenleistung soll bis zu 20 Prozent anerkannt werden.
Der Fördergrundbetrag soll 5000 Euro betragen und in vier gleichen Teilen im Jahr der Bewilligung und den drei nachfolgenden Jahren gewährt werden.
■ Für ein Kind gibt es 2000 Euro extra
Zusätzlich kann für maximal drei im Haushalt wohnende Kinder ein ebenfalls auf vier Jahre verteilter Kinderförderbetrag von 2000 Euro pro Kind beantragt werden. Über die Bewilligung soll jeweils der Magistrat entscheiden. „Diese relativ kleine Summe soll ein Zeichen setzen und darauf hinweisen, dass Neustadt die Zeichen der Zeit erkannt hat“, betonte Groll. Über die Vorlage entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.