Neustädter Mitteilungsblatt

Letzter Tag im Kindergarten „Zwergenstübchen“ Speckswinkel

Aufgrund der niedrigen Geburtenzahlen im Stadtteil Speckswinkel beschloss die Stadtverordnetenversammlung im Februar diesen Jahres die Schließung des Kindergartens „Zwergenstübchen“ zum Ende des Kindergartenjahres 2013/14.

Am Freitag, dem 25. Juli 2014 kamen Kinder, Eltern, Erzieherinnen, Ortsvorsteher Karl Stehl und Bürgermeister Thomas Groll im Kindergarten zu einem kleinen „Abschiedsfest“ zusammen.

Der Bürgermeister dankte den beiden Erzieherinnen Christine Schneider und Nelja Dammer für ihr Wirken und wünschte den Kindern, die ab September 2014 in die Schule gehen werden, alles Gute. Allen anderen Kindern wünschte er viel Spaß in den kommunalen Kindergärten „Sonnenschein“ und „Regenbogen“ in der Kernstadt.

Auch dem Elternbeirat und den Eltern dankte der Bürgermeister für das gute Miteinander. Groll erinnerte daran, dass man im vergangenen Jahr noch 20jähriges Jubiläum gefeiert habe, aber die Kommunalpolitik die Augen vor der demographischen Entwicklung nicht verschließen könne.

Er überreichte den Kindern einige Süßigkeiten und den Erzieherinnen jeweils einen Blumenstrauß.

Auch von den Eltern gab es Präsente für die beiden engagierten Erzieherinnen. Christine Schneider und Nelja Dammer dankten herzlich für die Geschenke und guten Wünsche.

Die beiden Erzieherinnen werden zukünftig in Neustadt arbeiten.

Gedenkveranstaltung „70 Jahre 20. Juli 1944″

Am 22. Juli 2014 fand im „Haus der Begegnung“ eine Gedenkveranstaltung aus Anlass der 70. Wiederkehr der Geschehnisse des 20. Juli 1944 statt. Zugleich wurde die vom Militärgeschichtlichen Forschungsinstitut Potsdam zusammengestellte Ausstellung „Aufstand des Gewissens – militärischer Widerstand gegen Hitler und das NS-Regime 1933 – 1945″ eröffnet.

Bürgermeister Thomas Groll konnte hierzu über 80 interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Neustadt und den angrenzenden Kommunen begrüßen. Zu seiner Freude waren auch zahlreiche hochrangige Offiziere der in Stadtallendorf stationierten Division „Schnelle Kräfte“ anwesend, an ihrer Spitze die beiden stellvertretenden Divisionskommandeure Brigadegeneral Reinhardt Zudrop und Brigadegeneral Jack van Maaswaal.

Ehrengast war der ehemalige Bundesminister der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, heute stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Für eine würdevolle musikalische Umrahmung sorgte das aus Karl-Joseph Lemmer, Michael Dippel und Willfred Sohn bestehende „Trio Semplice“.

Zu Beginn der Veranstaltung zitierte Bürgermeister Groll aus dem Abschiedsbrief des Generalmajors Henning von Tresckow, einem der führenden Männer des militärischen Widerstandes gegen Hitler. Dieser hatte unmittelbar vor seinem Selbstmord am 21. Juli 1944 folgende beeindruckenden Worte geschrieben: „Wenn einst Gott Abraham verheißen hat, er werde Sodom nicht verderben, wenn auch nur zehn Gerechte darin seien, so hoffe ich, dass Gott Deutschland um unseretwillen nicht vernichten wird. Niemand von uns kann über seinen Tod Klage führen. Wer in unseren Kreis getreten ist, wusste, was er tut. Der sittliche Wert eines Menschen beginnt erst dort, wo er bereit ist, für seine Überzeugungen sein Leben hinzugeben.“

Der Bürgermeister verwies darauf, dass es neben dem militärischen Widerstand um Generaloberst Ludwig Beck, Generalmajor Henning von Tresckow und Oberst Graf Schenk von Stauffenberg auch zivilbürgerschaftliche Widerstandskreise wie den „Kreisauer Kreis“ oder Sozialdemokraten und Gewerkschafter wie Wilhelm Leuschner gar, die versuchten, einen Umsturz zu erreichen, um damit Millionen Deutschen Leid, Tod und Vertreibung zu ersparen.

Wenn der 20. Juli 1944 von Erfolg gekrönt gewesen wäre, so Groll, wäre allein über 7 Millionen Deutschen der Tod erspart geblieben. Der Bürgermeister betonte, dass die damaligen Geschehnisse nicht in Vergessenheit geraten dürften. Es sei eine verpflichtende Aufgabe, immer wieder daran zu erinnern.

Zum Abschluss seiner einleitenden Gedanken zitierte er den ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker, der dieser Tage feststellte: „Die Männer des 20. Juli haben Maßstäbe gesetzt durch ihr Handeln und durch ihren Tod! Maßstäbe für ein Leben in Verantwortung vor Gott und vor den Menschen“. Dr. Franz Josef Jung ging zu Beginn seiner Ausführungen noch einmal kurz auf die damaligen Geschehnisse ein und würdigte den Mut der Widerstandskämpfer, die bereit gewesen seien, ihr Leben zu opfern, um der Freiheit Raum zu geben. Er betonte, dass die Bundeswehr als demokratisch verfasste Armee in der Tradition der Widerstandskämpfer gegen Hitler stehe. Männer wie Henning von Tresckow und Klaus Graf Schenk von Stauffenberg seien bis zum Äußersten für die Werte für Recht und Freiheit eingetreten. Dies sei nach wie vor Aufgabe der Bundeswehr. Nicht nur im Inneren, sondern auch bei Auslandseinsätzen wie auf dem Balkan oder in Afghanistan trügen Soldatinnen und Soldaten aus Deutschland dazu bei, Recht und Freiheit Geltung zu verschaffen.

Dr. Jung dankte der Stadt Neustadt (Hessen) dafür, dass sie immer wieder zu solchen Gedenkveranstaltungen zu bedeutsamen Ereignissen der deutschen Geschichte einlade. „Es ist unsere Aufgabe, Erinnerung wachzuhalten und aus Geschehenem zu lernen“, so Franz Josef Jung.

Zum Abschluss der Veranstaltung dankte Thomas Groll Hauptmann Holger Henning und Bert Dubois ebenso Norbert Gies für ihre organisatorischen Arbeiten im Vorfeld.

Bert Dubois hat die aus Potsdam geliehene Ausstellung wieder mit zahlreichen Exponaten aus der militärgeschichtlichen Sammlung ergänzt. Gemeinsam mit seiner Gattin Elke organisierte er zudem am 27. Juli 2014 eine Lesung aus Feldpostbriefen Neustädter Soldaten. Mit der gemeinsam gesungenen Nationalhymne klang eine würdevolle Veranstaltung aus.

Geplanter Windpark „Dreiherrenstein“

Äußerung der Hegegemeinschaft Marburg III – Ostkreis im „Mitteilungsblatt“ vom 24. luli 2014

Über die Errichtung von Windenergieanlagen wird derzeit vielerorts kontrovers diskutiert, zumal wenn diese in sensiblen Naturräumen, wozu zweifellos auch der Wald gehört, geplant werden. Gegen kritische oder ablehnende Äußerungen ist dabei überhaupt nichts einzuwenden. Es ist ein Wesensmerkmal der Demokratie, dass Positionen hinterfragt oder von Teilen der Bevölkerung nicht mitgetragen werden. Diejenigen, die politische Verantwortung innehaben, müssen sich damit auseinandersetzen und in den maßgeblichen Gremien um Mehrheiten werben.

Der Diskurs „um den richtigen Weg“ sollte dabei stets von Sachlichkeit und Objektivität getragen sein. Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, dann muss es erlaubt sein, sich klarstellend zu äußern. Auch sollte man bedenken, dass das „St.Florians-Prinzip“ („Ja zur Windkraft, aber nicht in unserem Wald!“) nicht gerade zielführend bei Diskussionen ist, schließlich sollten überall die gleichen Maßstäbe gelten.

Der Bericht „Meinungsaustausch mit Jägern und Jagdgenossenschaft“ hatte den Zweck, die bei dieser Zusammenkunft durch den Bürgermeister vorgetragenen Argumente, die auf Beschlüssen der städtischen Gremien beruhen, auch der Öffentlichkeit kurz darzustellen.

Wer den Artikel im „Mitteilungsblatt“ vom 17. Juli 2014 gelesen hat, wird diese Intention nachvollziehen können. Hier wurde also „nichts vergessen“. Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) regt im Übrigen in einem 2012 verabschiedeten Positionspapier zur Nutzung von Windenergie in Wäldern den Austausch zwischen Betroffenen wie Waldbesitzern und Jagdausübungsberechtigen an. Genau diesem Zweck diente die Unterredung. Die Information über die Beschlüsse der städtischen Gremien sollte erfolgen und es wurde die Zusage gegeben, regelmäßig und zeitnah über die weitere Planung zu informieren.

Es ist im Übrigen durchaus interessant, das erwähnte Positionspapier des DJV einmal zu lesen. Vom Spitzenverband der deutschen Jäger wird die Windenergienutzung im Wald nämlich keinesfalls pauschal abgelehnt, vielmehr werden Forderungen aufgestellt, die im Vorfeld der Entscheidungsfindung und bei Genehmigungsverfahren beachtet werden sollen. Beispielsweise spricht man sich klar dafür aus, „hohen, maximal leistungsfähigen Anlagen den Vorrang vor mehreren kleinen zu geben“. Genau dies soll beim Windpark „Dreiherrenstein“ geschehen.

Mit der Angabe der Standorte wurde auch „nie hinter dem Berg gehalten“. Es wurde stets darauf verwiesen, dass rechts und links der Kreisstraße nach Arnshain im Waldbereich jeweils bis zu drei Windräder errichtet werden sollen und die Mindestabstände zur Wohnbebauung eingehalten werden. Die genauen Standorte liegen derzeit im Entwurf vor. Vor der Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung hat jeder Mandatsträger einen entsprechenden Kartenauszug erhalten. Den Jagdausübungsberechtigen wurde ein solcher bei dem Gespräch übergeben. Auch hier wurde also „nichts vergessen“. Eine endgültige Standortfestlegung ist erst nach Genehmigung des Teilregionalplanes „Energie Mittelhessen“ möglich. Dann werden die entsprechenden Unterlagen öffentlich zu jedermanns Einsicht und Stellungnahme ausgelegt. Wer sich jetzt bereits für den Planungsstand interessiert, kann sich die Standortentwürfe sicher bei einem ihm bekannten Stadtverordneten oder auch gerne bei der Verwaltung ansehen.

Wenn in dem o. a. Artikel der Hegegemeinschaft der Eindruck erweckt wird, „dass in Neustadt alles anders sei“, dann stellt sich die Frage, was damit ausgesagt werden soll. Es erscheint notwendig, die bisherigen Schritte nochmals chronologisch darzustellen: Mai 2012

Bürgerversammlung mit Vorstellung der Windpotentialstudie Mittelhessen. Der anwesenden Bürgerschaft wird erläutert, dass im Stadtwald – insbesondere beim „Dreiherrenstein“ – der Bau von Windrädern möglich erscheint. Januar 2013:

Offenlage des vom Regierungspräsidium Gießen erstellten Entwurfes des Teilregionalplans „Energie Mittelhessen“. Dieser wies bereits eine Windvorrangfläche im Bereich des „Dreiherrnstein“ aus. Jeder Interessierte konnte sich die Unterlagen im Rathaus ansehen. Über die Auslage wurde breit in der Presse berichtet. Februar 2013:

Die Stadtverordnetenversammlung berät den Entwurf und gibt eine positive Stellungnahme ab. Es wird mit breiter Mehrheit eine Erweiterung der Windvorrangfläche beim „Dreiherrnstein“ beantragt. Ob weitere Stellungnahmen aus Neustadt eingegangen sind, ist nicht bekannt. Dem Magistrat wurde von keiner Seite – auch nicht der Hegegemeinschaft – mitgeteilt, dass man die möglichen Windenergieanlagen im Stadtwald ablehnt. Dezember 2013

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit breiter Mehrheit den Grundsatzbeschluss für einen Windpark „Dreiherrenstein“. Juni 2014

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit breiter Mehrheit die Pachtverträge mit den Investoren.

Sämtliche Sitzungen waren öffentlich. Es wurde unter konkreter Nennung des Tagesordnungspunktes hierzu eingeladen. Nun werden die potentiellen Bauherren das Vorhaben vorantreiben und um Genehmigung nachsuchen. Das Regierungspräsidium wird anhand der Gesetze und Verordnungen über die Anträge zu entscheiden haben und hierbei auch naturschutzrechtliche Fragen wie etwa das mögliche Vorkommen des Rotmilans und sich daraus ergebende Folgerungen prüfen.

Natürlich wurde in Vorbereitung der Entscheidungen der Kontakt mit den Behörden und mit HessenForst gesucht, um sich zu informieren. Auch die Position von HessenForst zu der Thematik ist von Interesse. In öffentlich zugänglichen Papieren heißt es beispielsweise: „Wir beteiligen uns aktiv an der Umsetzung der energiepolitischen Ziele der Landesregierung und stellen geeignete Flächen des Staatswaldes, welche einen umwelt- und gesellschaftsverträglichen Ausbau erwarten lassen, für Windenergie zur Verfügung. …Dabei achten wir gleichermaßen auf eine nachhaltige Sicherung der Waldfunktion und machen Vorschläge für naturschutzfachliche Maßnahmen zum Ausgleich des entstandenen Eingriffs. Zum Schutz von Natur- und Landwirtschaft stimmen wir die Maßnahmen so ab, dass möglichst wenig Fläche beeinträchtigt wird. … An der Umsetzung von Windenergieprojekten im Wald können alle profitieren. Neben der Unabhängigkeit von der Atomenergie oder fossilen Energieträger wie Kohle, Öl und Gas hat der Ausbau regenerativer Energien positive Auswirkungen auf Umwelt und Klimaschutz. Wir achten zudem darauf, dass regionale Firmen, Regionalversorger und Bürgerbeteiligungsmodelle bei der Vergabe angemessen berücksichtigt werden. Dies schafft Arbeitsplätze vor Ort und hält die Wertschöpfung in der Region. …“ Diese Position wird von der breiten Mehrheit in den städtischen Gremien geteilt.

Bei den möglichen Standorten wird versucht, Windwurfflächen zu nutzen. Als Investoren hat man sich für eine regionale Energiegenossenschaft mit Bürgerbeteiligung und einen örtlichen Unternehmer entschieden. Die Kommune leistet einen Beitrag zur gewollten Energiewende und – auch dies soll nicht verschwiegen werden – tut etwas für das Stadtsäckel. Pro Windrad erhält man eine vertraglich zugesicherte Mindestpacht von 25.000 € pro Jahr und dies für einen Zeitraum von über 20 Jahren. Zudem wird es mittelfristig noch Gewerbesteuereinnahmen geben.

Was den forstlichen und naturschutzrechtlichen Ausgleich für einen möglichen Eingriff angeht, gibt es auch keine Geheimnisse. Pro Windrad sind zwischen 4.000 – 5.000 qm Wald aufzuforsten. Dazu kommt der zu erbringende naturschutzrechtliche Ausgleich. Dieser kann im Bereich der Kommune erfolgen und somit zur Verwirklichung sinnvoller Umweltschutzmaßnahmen an anderer Stelle beitragen.

Und auch zu den bisher durchgeführten Untersuchungen muss noch etwas gesagt werden. Natürlich werden diese vom Investor beauftragt und bezahlt. Er braucht schließlich Grundlagen für den zu stellenden Genehmigungsantrag. Das ist wie beim privaten Hausbau. Der Architekt erstellt die Unterlagen und man reicht diese zur Genehmigung ein. Ein völlig normaler und allerorten praktizierter Vorgang. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens prüft und bewertet das Regierungspräsidium dann die vorgelegten Untersuchungsergebnisse.

Die Windgutachten im Bereich „Dreiherrenstein“ wurden entsprechend der Vorgaben des Landesentwicklungsplanes durchgeführt. Danach muss eine verbindlich vorgeschriebene Mindestwindgeschwindigkeit von 5,75 m pro Sekunde in 140 m über Grund zum Zwecke der Genehmigung vorliegen.

Vom beauftragten Unternehmen wurden über 6 m/s ermittelt. Dieses Ergebnis wurde auf Weisung des Regierungspräsidiums vom Fraunhofer-Institut für Windenergie und Systemtechnik auf Plausibilität überprüft. Der „Fachmann in Sachen Windenergie“, Dr.-Ing. Ahlborn, ist übrigens als bekennender Windkraftgegner in der gesamten Republik unterwegs, wie man im Internet recherchieren kann.

Dass die Hegegemeinschaft sich gegen Windräder im Wald ausspricht ist ihr gutes Recht. Sicher wurde diese Position im Vorstand oder der Mitgliederversammlung beschlossen. Gleichwohl ist sie nicht – und dieser Eindruck wird im besagten Artikel durchaus erweckt – im Verfahren zu beteiligen.

Die Aufgaben der Hegegemeinschaft sind im § 2a der Verordnung über die Bildung von Hegegemeinschaften – und nicht im Hessischen Jagdgesetz wie vom Autor dargestellt – klar geregelt. „Planung von Maßnahmen dieser Art…“ – gemeint sind die Windräder – fallen hier nicht darunter.