Neustädter Mitteilungsblatt

Wiederkehrende Straßenbeiträge…

sind ein solidarisches Veranlagungssystem, verhindern hohe Beitragszahlungen Einzelner, wurden in der Vergangenheit vielfach gefordert, verhindern eine generelle Grundsteuererhöhung, fallen nur dann an, wenn tatsächlich gebaut wird, bieten Freistellungstatbestände. Einnahmeverlust von 320.000 Euro jährlich wäre nur mit Ausgleich des Landes verkraftbar, Gelder aus Fördertöpfen zweckgebunden für Investitionen.
Zur Kommunalwahl im März 2016 schrieb die Neustädter SPD in ihrem Wahlprogramm „Wiederkehrende Straßenbeiträge: Erneuerung von Straßen bezahlbar machen – Alternativen prüfen und diskutieren“. Damit wurde das Thema in die Neustädter Kommunalpolitik eingebracht und wurde in der Folge auch von der örtlichen CDU und dem Magistrat aufgegriffen.
In Hessen besteht nach einer Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) erst seit 2013 die Möglichkeit, Anliegerbeiträge auf diese Weise zu erheben. In zahlreichen anderen Bundesländern sind die Wiederkehrenden Straßenbeiträge hingegen seit vielen Jahren, in Rheinland-Pfalz sogar seit Jahrzehnten, zulässig und haben sich bewährt.
Beim Bau der Arenecke, Pfaffenhöfer Straße und Tannenbergstraße im Stadtteil Momberg in den Jahren 2008ff wurde diese Art der Beitragserhebung seinerzeit von den betroffenen Anliegern bei mehreren Versammlungen massiv eingefordert und als ein solidarisches Veranlagungsprinzip angesehen, da die betroffenen Straßen „schließlich von allen genutzt werden“. Damals mussten aber im Einklang mit dem geltenden Recht und letztlich vom Verwaltungsgericht bestätigt Beträge im fünfstelligen Bereich eingefordert werden, wobei die Kommune generell Ratenzahlung gewährte und zudem anbot, bei Einzelfällen langfristige Regelungen zu treffen.
Von Mitte 2016 an beschäftigen sich die Mitglieder von Stadtverordnetenversammlung, Magistrat und Ortsbeiräten intensiv mit den Wiederkehrenden Straßenbeiträgen. Es gab Vorträge des hessischen Städte- und Gemeindebundes, der Gemeinde Biblis, die als eine der ersten hessischen Kommunen dieses Beitragssystem einführte und eines Fachbüros, das bisher über 30 Kommunen bei der Einführung der Wiederkehrenden Straßenbeiträge begleitet hat. Die Öffentlichkeit wurde über die fortschreitende Entwicklung regelmäßig über die Presse („Oberhessische Presse“ und „Mitteilungsblatt“) und die städtische Homepage informiert bzw. wurde die Thematik in zahlreichen öffentlichen Sitzungen immer wieder aufgegriffen und war auf der im Vorfeld veröffentlichten Tagesordnung aufgeführt.
In kaum einer anderen Kommune fand eine solche intensive Beratung im Vorfeld der Einführung Wiederkehrender Straßenbeiträge statt wie in Neustadt. In Bad Endbach oder Lahntal wurden die Entscheidungen binnen eines Jahres und ohne umfassende Modellberechnung getroffen.
In Neustadt, Momberg, Mengsberg und Speckswinkel fanden Mitte
2017 vier Informationsveranstaltungen für die Bürgerschaft statt. Erst danach traf die Stadtverordnetenversammlung mit den Stimmen von CDU und SPD einen Grundsatzbeschluss zur Einführung der Wiederkehrenden Straßenbeiträge.
Seinerzeit gab es keine erkennbaren Gegenstimmen aus der Bürgerschaft, was aber sicher auch damit zusammenhängen dürfte, dass damals die vollständige Abschaffung der Straßenbeiträge als weitere Alternative noch nicht in der Diskussion war.
Diese Möglichkeit hat das Land den Kommunen 2018 nun zwar eröffnet. Ist aber leider auf halbem Wege stehen geblieben, da es keine Kompensationsmöglichkeiten aufgezeigt hat und anders als in Bayern oder Thüringen nicht die Einnahmeausfälle der Städte und Gemeinden übernimmt.
Als die Landtagsfraktionen die Thematik im Frühjahr und Sommer 2018 breit diskutierten wurde in Neustadt die endgültige Entscheidung im Übrigen sogar ausgesetzt, um sich bei Bedarf neu orientieren zu können. Es sollte nämlich nichts durchgeboxt werden, sondern eine für Bürger und Kommune vertretbare Entscheidung getroffen werden.
Selbstverständlich würden alle Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung gerne auf die Erhebung von Beiträgen verzichten, aber dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Wenn das Land auch in Hessen die Einnahmeverluste der Kommunen beim Wegfall der Beiträge ersetzen würde, dann könnte der Wiederkehrende Straßenbeitrag ausgesetzt werden.
Im Auftrag der Stadtverordnetenversammlung wandte sich der Magistrat daher im April 2019 an die Fraktionen des Hessischen Landtages, um eine Übernahme des Einnahmeausfalles einzufordern. Einzig die SPD zeigte aber die Bereitschaft, entsprechende Mittel für die Kommunen bereitzustellen.
Im April 2019 beschlossen CDU, SPD und FWG in der Stadtverordnetenversammlung einstimmig die Einführung der Wiederkehrenden Straßenbeiträge rückwirkend zum 1.1.2019. Auch die vier Ortsbeiräte nahmen im Vorfeld den Systemwechsel in der Beitragserhöhung zustimmend zur Kenntnis.
Dies war eine der wichtigsten Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung in den letzten Jahren. Der Termin war vorher öffentlich bekanntgemacht. Anwesend waren leider nur zwei Zuhörer. Im Mai 2019 – unmittelbar vor Versand der Fragebögen – fanden dann nochmals Informationsveranstaltungen in Neustadt und Momberg statt, diese wurden aber nur recht mäßig besucht. Hier gab es zwar zahlreiche Nachfragen, aber keine Kritik an der Einführung der Wiederkehrenden Straßenbeiträge.
Es gibt heute drei Möglichkeiten der Finanzierung des kommunalen Straßenbaus:
Das bisherige System wird beibehalten. Eine Variante, die in Neustadt sicher keiner möchte.
Die Wiederkehrenden Straßenbeiträge werden eingeführt. Eine Variante, die alle Grundstückseigentümer in einem Abrechnungsgebiet an den Kosten des kommunalen Straßenbaues beteiligt. Rund 70 Prozent der Gesamtkosten werden hier von den Grundstückseigentümern, natürlich auch der Kommune, getragen. Knapp 30 % von der Kommune.
Die gänzliche Abschaffung der Straßenbeiträge und die vollständige Kostentragung durch die Kommune. Das muss sich eine Kommune aber nicht nur leisten wollen, sondern auch leisten können.
Nach Auffassung der verantwortlichen und verantwortungsbewussten Kommunalpolitiker kann sich Neustadt (Hessen) eine dauerhafte Abschaffung unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen leider (!) nicht leisten. Warum?
Die vielen „Fördertöpfe“, welche die Kommune gegenwärtig dankenswerterweise erhält, sind zweckgebunden für Investitionen. Sie
werden für konkrete Projekte des Finanzhaushaltes wie den Neubau des Kultur- und Bürgerzentrums oder die Sanierung des Freibades sowie infrastrukturelle Vorhaben in den Stadtteilen Mengsberg, Momberg und Speckswinkel über das Dorfentwicklungsprogramm verwendet. Mit ihnen kann kein Straßenbau finanziert werden.
Durch die Unterbringung von bis zu 1.100 Geflüchteten in der Erstaufnahmeeinrichtung sowie weiterer Geflüchteter in vom Kreis angemieteten Räumlichkeiten Ende 2015 erhielt die Kommune deutlich erhöhte Schlüsselzuweisungen des Landes. Diese Gelder wurden fast ausschließlich dazu verwendet, einen Kassenkredit von weit über 1 Mio. Euro vollständig abzubauen. Zudem konnte die Neuaufnahme von Krediten vermieden werden.
Durch den Abbau der Kassenkredite wurde eine Teilnahme der Kommune an der „Hessenkasse“ ermöglicht. Bis Ende 2024 können so weitere 2,7 Mio. (2,4 Mio. Euro vom Land – 300.000 Euro von der Kommune) in die Erhaltung der vorhandenen örtlichen Infrastruktur sowie deren Ausbau verausgabt werden. Diese Gelder könnten grundsätzlich in den kommunalen Straßenbau investiert werden. Davon ließen sich 3, 4 Straßen grundhaft sanieren. Wenn das Geld verbaut wäre, stellte sich erneut die Frage nach der Finanzierung des kommunalen Straßenbaues. Dies erscheint uns keine Finanzpolitik mit Weitblick zu sein.
Auch heute erhalten wir für die vor Ort lebenden Flüchtlinge, deren Zahl sich mehr als halbiert hat, vermehrte Schlüsselzuweisungen, da wir durch sie eine erhöhte Einwohnerzahl aufweisen. Hiervon müssen wir aber aufgrund des Kommunalen Finanzausgleiches einen Teil an den Landkreis abgeben.
Durch diese angestiegenen Schlüsselzuweisungen ist es uns möglich, die Grundsteuern B und die Gewerbesteuer seit 2015 nicht zu erhöhen und im sozialen und kulturellen Bereich Dinge zu tun, die ansonsten nicht möglich wären und die vielerorts positiv wahrgenommen werden. Als Beispiele seien nur verstärkte Aktivitäten im Bereich der Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit genannt, die u.a. dazu beitragen sollen, dass gerade jüngere Familien in Neustadt ihre Zukunft sehen.
Die Finanzsituation der Kommune ist derzeit zweifellos insgesamt gut. Es darf aber nicht verkannt werden, dass die Fördergelder – wie ausgeführt – zweckgebunden für Investitionen sind.
Ansonsten lohnt sich ein Blick auf die Realitäten des kommunalen Haushaltes.
Neustadt (Hessen) verfügt aktuell über einen Gewerbesteuerertrag von etwa 1,3 Mio. Euro. Was im Kreisvergleich leider relativ wenig ist, aber deutlich über dem Durchschnitt der Vergangenheit liegt.
Wir gelten – zu Recht – nach wie vor als finanzschwache Kommune, unsere eigene Steuerkraft ist verhältnismäßig gering. Der laufende Betrieb der Kommune, der im Ergebnishaushalt abgebildet wird, hängt daher entscheidend von den bereits erwähnten Schlüsselzuweisungen des Landes und den Einkommensteueranteilen ab, welche die Kommune erhält.
Diese beiden Positionen sind ebenso wie die Gewerbesteuer kon- junkturabhängig. 2008-2015 gab es eine wirtschaftliche Schwächephase in Deutschland. Die Haushalte nicht nur der Stadt Neustadt (Hessen) waren in dieser Zeit stark defizitär. Wir mussten beispielsweise Personal im Bereich des Bauhofes abbauen, was sich bis heute bemerkbar macht. Erst seit 2016 sieht dies wieder anders aus und die Haushalte der Kommune weisen, nicht zuletzt aufgrund gestiegener Einwohnerzahlen, Überschüsse auf.
Dieses Plus wird auch gebraucht, um den kommunalen Anteil an den gestiegenen Ausgaben der Kinderbetreuung oder die Lohnsteigerungen finanzieren zu können.
Sollte die Wirtschaft sich abschwächen – wofür es nicht zuletzt aufgrund des BREXIT und der US-Wirtschaftspolitik erste Anhaltspunkte gibt – dann verbuchen wir trotz der Investitionszuschüsse möglicherweise recht schnell ein Minus im laufenden Geschäft. Eine abgeschwächte Konjunktur bedeutet nämlich weniger Schlüsselzuweisungen, Einkommenssteueranteile usw..
Vor diesem Hintergrund ist ein vollständiger Verzicht auf Anliegerbeiträge unseres Erachtens nicht realisierbar. Was bringt es, heute die Straßenbeiträge abzuschaffen und sie bei veränderter Finanzlage in wenigen Jahren aufgrund einer Weisung der Aufsichtsbehörden wieder einführen zu müssen? Kommunalpolitik muss sich durch Kontinuität auszeichnen.
Die Kommune geht bei ihren Planungen für die Jahre 2019-2031 von durchschnittlich rund 320.000 Euro pro Jahr an Anliegerbeiträgen für den kommunalen Straßenbau aus. Dieser Betrag müsste bei gänzlichem Wegfall der Straßenbeiträge anderweitig ersetzt werden.
Im städtischen Haushalt ist dieser Betrag – immerhin knapp 4 Mio. Euro in zwölf Jahren – nicht „so einfach“, wie man vielleicht glauben mag, einzusparen.
Was soll aufgegeben werden: Das Freibad und das Hallenbad (Zuschussbedarf über 200.000 Euro im Jahr), die Kultur- und Vereinsförderung einschließlich der Kirmes in der Kernstadt (etwa 120.000 Euro)? Die Jugendarbeit (80.000 Euro)? Die Gemeinschaftshäuser oder das zukünftige Kultur- und Bürgerzentrum? Dies sind doch alles Dinge, die eine Kommune erst lebenswert machen.
Auch unsere begonnenen Investitionen im Rahmen der Sicherheitsinitiative KOMPASS zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung zählen zum freiwilligen Bereich. Soll hierauf verzichtet werden, wo es doch starken Bedarf gibt.
Die anderen Bereiche des städtischen Haushaltes sind fast ausschließlich nicht beeinflussbare Pflichtaufgaben wie etwa die Kinderbetreuung mit derzeit über 800.000 Euro Minus. Auch die oftmals über das notwendige hinausgehende Unterstützung unserer Freiwilligen Feuerwehren sollten nicht zurückgeführt werden.
Kommunen, die die Straßenbeiträge abschaffen erhöhen im Gegenzug oftmals die Grundsteuer B, damit sie nicht defizitär werden bzw. sich die Abschaffung leisten können, oder kündigen diese Erhöhung bereits heute für konjunkturell schwächere Jahre an.
In Neustadt (Hessen) müsste die Grundsteuer B um etwa 125 Punkte erhöht werden, damit die genannten 350.000 Euro Zusammenkommen. Für ein 800 qm großes Grundstück mit einem relativ neuen Einfamilienhaus wären dies in der Kernstadt etwa 145 Euro. Von einer Grundsteuererhöhung wären alle Grundstückseigentümer in der Kommune Jahr für Jahr betroffen.
Grundsteuer zahlen übrigens nur grundsteuerpflichtige Eigentümer. Kommunen, Kirchen, Schulen, Kindergärten und Seniorenheime sind mit ihren Gebäuden und Grundstücken von der Grundsteuer befreit.
Beim Wiederkehrenden Straßenbeitrag sieht dies alles etwas anders aus.
Hier zahlt man zukünftig nur bei Projekten in (s)einem Abrechnungsgebiet. In der Kommune gibt es vier davon: Die Kernstadt und die drei Stadtteile. Nur wenn dort etwas gebaut wird, dann wird von allen Grundstückseigentümern – mit Ausnahme der beiden Befreiungstatbestände – bezahlt.
Ende August soll das Bauprogramm bis 2031 im Entwurf feststehen. Dann wird man zunächst die Modellrechnung des Jahres 2017 aktualisieren können. Ende Oktober, wenn die Flächenerfassung beendet ist, wird man diese Berechnung dann weiter konkretisieren können. Die Beträge werden in den allermeisten Fällen unter der o.a. Grundsteuererhöhung liegen. Wenn die künftigen Beiträge in den Stadtteilen aufgrund der im Vergleich zur Kernstadt geringeren Veranlagungsfläche einmal darüber liegen sollten, muss aber berücksichtigt werden, dass dort nicht Jahr für Jahr Straßenbau stattfinden wird. In Jahren ohne Straßenbau wird kein wiederkehrender Straßenbeitrag gezahlt. Die erhöhte Grundsteuer hingegen fiele dauerhaft an.
Wer an einer noch nicht fertiggestellten Erschließungsanlage wohnt, ist selbst nach deren Fertigstellung noch weitere 25 Jahre von den Wiederkehrenden Straßenbeiträgen befreit. Wer an einer Straße wohnt, die innerhalb der letzten 25 Jahre grundhaft saniert wurde, wird anteilig befreit.
Die Wiederkehrenden Straßenbeiträge belasten natürlich auch zukünftig die Grundstückseigentümer, aber im Vergleich doch deutlich geringer als in der Vergangenheit. Statt 10.000, 15.000 oder 20.000 Euro wird es aufgrund des solidarischen Prinzips selbst bei regelmäßigem Anfall der Wiederkehrenden Straßenbeitrage über die Jahrzehnte hinweg nur ein Bruchteil davon sein. Dies gilt grundsätzlich auch für Anlieger des klassifizierten Netzes (Bundes-. Landes- und Kreisstraßen), auf dem sich vorrangig der Durchgangsverkehr oder Betriebsbusse bewegen. Diese zahlten bisher nur für die Nebenanlagen, da die Kommune für die Straße selbst keine Verantwortlichkeit hat (was auch so bleibt). Zukünftig würden auch sie zum Wiederkehrenden Straßenbeitrag herangezogen.
Für den Wiederkehrenden Straßenbeitrag muss sicher keiner Kredite auf- oder finanzielle Einschränkungen hinnehmen.
Städte und Gemeinden im Hinblick auf die Frage der Finanzierung des kommunalen Straßenbaus miteinander zu vergleichen, ist äußert schwierig. Es bedarf der Kenntnis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune und des jährlichen Etats für die grundhafte Sanierung kommunaler Straßen. Kurze Zeitungsberichte oder populistische Forderungen mancher Politiker in Wahlkampfzeiten helfen wenig, um ein objektives Bild zu gewinnen. Auch muss man stets die Höhe der Grundsteuer B beachten.
Dass in Neustadt konstruktiv in den städtischen Gremien zusammengearbeitet wird, sehen wir positiv und dies wird vielfach positiv wahrgenommen. Dabei gibt es aber keinen „Einheitsbrei“, sondern jede Fraktion bringt sich und ihre Vorstellungen sachlich ein und gemeinsam sucht man nach Lösungen.
Die Hessische Gemeindeordnung kennt ohnehin keine Opposition im klassischen Sinne. Vielmehr trägt jede Fraktion Verantwortung für die Kommune. Ein gutes Beispiel für das Miteinander ist beispielsweise der Wechsel zum Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf. Dadurch wurde Beitragsstabilität gewonnen bzw. für viele Haushalte wurde es sogar günstiger. Auch eine gemeinsam vorbereitete und einstimmig getroffene Entscheidung.
So wie in diesem Fall handelten wir auch bei den Wiederkehrenden Straßenbeiträgen – aus Verantwortung gegenüber dem Bürger.
Thomas Groll, Bürgermeister Franz-W. Michels, Stadtverordnetenvorsteher Hans-Dieter Georgi, Vorsitzender der CDU-Fraktion Hans-Gerhard Gatzweiler, Vorsitzender der SPD-Fraktion Klaus Groll, Ortsvorsteher Neustadt Jörg Grasse, Ortsvorsteher Momberg Karlheinz Kurz, Ortsvorsteher Mengsberg Karl Stehl, Ortsvorsteher Speckswinkel