Neustädter Mitteilungsblatt

Aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt/Hessen

Firmen und Handwerker beklagen auch die mangelnde Zahlung der öffentlichen Hand. Wie hält es die Stadt Neustadt, wollte Hans-Gerhard Gatzweiler wissen. „Wir zahlen eher zu schnell, als zu spät, erklärte Bürgermeister Manfred Hoim. Hans-Gerhard Gatzweiler wollte weiter wissen, wie es um einen Investor für das Deutsche Haus bestellt ist und ob die Stadt da optimistisch sei. Die Gespräche mit dem potentiellen Investor sind noch nicht abgeschlossen, man ist immer noch guter Hoffnung und wird die SW rechtzeitig informieren, so Hoim.
Grillanlage in der Kernstadt, Benutzungsordnung (Magistratsvorlage)
Die Stadtverordneten der Stadt Neustadt hatten über den I. Nachtrag zur Benutzungsordnung für die Grillanlage der Stadt Neustadt zu befinden. In der Begründung dazu heißt es unter anderem, dass man nach dem Betrieb der Grillanlage im Jahr 2003 Erfahrungen über ein gesamtes Jahr gesammelt habe. Es hat sich gezeigt, dass einzelne Nutzer Anmeldungen profilaktisch vorgenommen und nach Vereinbarung der Nutzung einer anderen Örtlichkeit die Reservierung zurückgenommen haben. Eine solche Verfahrensweise wird dadurch begünstigt, dass Gebühren nur für die tatsächliche Nutzung erhoben wurden. Damit einerseits eine zügigere Entscheidung herbeigeführt werden kann, und um einen Ersatz für den Verwaltungsaufwand zu erhalten, wurde jetzt eine entsprechende Regelung in die Benutzungsordnung aufgenommen. Die Benutzungsordnung dokumentierte bis dato auch nicht, dass die Grillhütte als Gemeinbedarfseinrichtung der Stadt Neustadt in erster Linie den Bürgern, Vereinen und Gruppen der Stadt Neustadt zur Verfügung stehen soll. Entsprechende Ausführungen wurden jetzt eingearbeitet. Hans-Gerhard Gatzweiler erklärte, dass die SPD-Fraktion dem Änderungsantrag nicht zustimmen werde. Wir möchten, dass Trachtengruppen aus Schwalmstadt, Senioren aus Gleimenhain oder Kindergartenkinder aus Stadtallendorf die Grillhütte auch nutzen können. Da hätte man sicher auch keine Lärmbelästigung oder Unordnung.
Zwischenfrage des Bürgermeisters, wie man vorher einschätzen könne, ob Lärm oder Unordnung?
Gatzweiler, es sei doch ein Unterschied, ob sich eine Kindergruppe oder 100 Jugendliche dort aufhalten. Franz Michels sprach sich im Namen der CDU- Fraktion für den Nachtrag aus. Man habe damit deutlich gemacht, wer dort in erster Linie feiern könne, und zwar Neustädter. Wir haben schließlich auch die Steuergelder unserer Bürger dort einfließen lassen. Seien sie doch froh, dass wir sowohl in der Kernstadt, Mengsberg, Speckswinkel und bald auch in Momberg solche Anlagen vorweisen können. Wenn Auswärtige bei uns feiern wollen, sind sie uns herzlich willkommen, aber nur dann, wenn die Grillhütte nicht von Neustädter Bürgern gebucht wurde. Ausnahmefälle sind doch geregelt. Wir als CDU stimmen auf jeden Fall zu. Mit den Stimmen von CDU, FWG und REP wurde die Vorlage angenommen, die SPD lehnte ab.
Bauleitplanungen der Stadt Neustadt (Magistratsvorlagen) Der l. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Der Galgenberg“, Neustadt, wurde einstimmig zugestimmt. Dem Bebauungsplan Nr. 21 „Das Stückerfeldchen“, Neustadt, wurde einstimmig zugestimmt. Zuvor beschloss man alle drei Punkte einzeln, auch hier volle Zustimmung. Der Übertragung von künftigen öffentlichen Erschließungsflächen im gesamten Baugebiet „Stückerfeldchen“ als zukünftige Erschließungsfläche wurde einstimmig zugestimmt. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003, Entlastung Magistrat (Magistratsvorlage) Die Stadtverordneten hatten über die Jahresrechnung 2003 zu befinden, vom, Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes Kenntnis zu nehmen und dem Magistrat Entlastung zu erteilen. In der Begründung der Vorlage heißt es dazu, dass die Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft, einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und zum Ende eines Haushaltsjahres beinhaltet. Diese ist nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der SW zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Hans-Gerhard Gatzweiler erklärte für die SPD-Fraktion, dass diese sich der Stimme enthalten werden. Die Unterlagen wurden erst Anfang Februar zugestellt und die Fraktionsmitglieder seien durch Karneval usw. nicht in der Lage gewesen, dieses Thema ordentlich zu beraten. Da man von der Mehrheit im HFA abgebügelt wurde, und erklärt wurde, dass der Beschluss bis zum 31. März 2005 zu fassen sei, und damit eine Verschiebung in die nächste Sitzung nicht in Frage käme, könne man jetzt nicht zustimmen.
Das ist doch alles Hanebüchen, kam prompt die Antwort, wer ein Haar in der Suppe finden will, der findet am Ende eine ganze Perücke.
„Wir haben in der Fraktion einen anderen Arbeitsstil“, konterte Gatzweiler, „und versuchen es quasi auch dem Dümmsten zu erklären, was da an Zahlen vorliegt, und dazu brauchen wir Zeit.“ „Ich möchte mal Ihren Aufschrei hören, wenn ich Ihnen sagen würde, auf Grund von Feiern könnte ich nicht arbeiten“ so Hoim. „Sie führen hier unglücklicherweise den Karneval als Grund an, der ist seit fünf Wochen längst gehalten, ein ganz schwache Nummer.“
Die CDU-Fraktion sah für eine Verschiebung des Beschlusses in die nächste SW keinerlei Grund. Alle hatten vier Wochen Zeit, sich mit der Vorlage zu beschäftigen, und jeder Fraktion musste diese Zeit, guten Willen vorausgesetzt, gereicht haben, die Jahresrechnung zu lesen und gegebenenfalls Fragen zu formulieren. Die Frage stellt sich, ob die SPD-Fraktion einfach ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat, im HVA hatte man jedenfalls dazu keinerlei Fragen. Die CDU stimmte mit den Stimmen von FWG und REP der Magistratsvorlage zu, die SPD enthielt sich wie angekündigt der Stimme.
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt,hier Beschaffung eines neuen Fahrzeuges für den Bauhof. (Magistratsvorlage)
Dem Magistrat wird durch Beschluss der SW die Genehmigung erteilt, für die Beschaffung eines neuen Fahrzeuges für den Bauhof eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 26.500 Euro zu tätigen. In der Begründung zu dieser Ausgabe war zu lesen, dass es sich bei der bis dato in der Hauptsache von der Gärtnerkolonne genutzten VW-Pritsche um ein Fahrzeug handelt, das jährlich dem TÜV vorgeführt werden muss. Vor der Vorführung zum TÜV wurde das Fahrzeug jetzt in eine Werkstatt verbracht. Kosten in Höhe von 4.500-5.000 Euro würden jetzt anstehen. Aufgrund des Alters und der Kilometerleistung des Fahrzeuges ist so eine Investition nicht mehr vertretbar. Damit der reibungslose Ablauf auf dem Bauhof ferner gewährleistet werden kann, ist, es notwendig, ein neues Fahrzeug anzuschaffen. Bei der Erstellung des Haushaltes konnte dies noch nicht berücksichtigt werden. Die Ausgabe wurde einstimmig genehmigt. II. Nachtrag zur Benutzungsordnung DGH Momberg (Magistratsvorlage)
Die Stadtverordneten waren aufgefordert, dem II. Nachtrag zur Benutzerordnung für das DGH Momberg zuzustimmen. In der Begründung heißt es unter anderem, dass die bisherige Benutzungsordnung keine Regelung über Kautionszahlungen oder den Abschluss von Veranstaltungshaftpflichtversicherungen enthält. Zur Sicherung der Ansprüche der Stadt Neustadt soll zukünftig eine Kaution erhoben werden, das ist anderswo gültige Praxis. Der Betrag von 200 Euro erscheint angemessen und ausreichend. Weiter heißt es, dass man in begründeten Fällen mit der Regelung in der Benutzungsordnung eine Handhabe gegenüber dem Nutzer hat. Die Regelung findet dann Anwendung, wenn die Gefahr besteht, dass anlässlich der Veranstaltung Schäden verursacht werden oder der Veranstalter auf Grund der Größe der Veranstaltung und des allgemeinen Zugangsrechtes nur eine begrenzte Kontrolle über die Handlungen der Besucher hat. Der Vorlage wurde einstimmig zugestimmt.
Neuwahl eines Mitgliedes des Ortsgerichtes
(Magistratsvorlage)
Die SW der Stadt Neustadt hat Eckard Sommer als Mitglied des Ortsgerichtes für den Ortsgerichtsbezirk Neustadt neu, gewählt und dem Vorschlag seiner Ernennung durch den Direktor des Amtsgerichtes Kirchhain zugestimmt.