Politisch ein entscheidender Schritt

Rechnungshof hat keine grundlegenden Bedenken gegen ÖPP-Projekt bei der Autobahn 49

Stadtallendorf. Zumindest vom Bundesrechnungshof gibt es kein formales Sperrfeuer gegen den Weiterbau der A 49 zwischen Schwalmstadt und Gemünden (Felda). Das berichtete die OP in ihrer Samstagsausgabe exklusiv. Wie bekannt, erfolgt der Weiterbau auf diesem Abschnitt über eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP). Ein privater Partner, mutmaßlich ein Konsortium, baut und betreibt die A 49, letzteres einschließlich der bereits bestehenden A-49-Kilometer ab der Anschlussstelle Fritzlar.

Doch ob eine solche Partnerschaft der öffentlichen Hand mit einem privaten Auftragnehmer wirtschaftlicher ist als ein Bau und Betrieb allein durch den Bund, muss nachgewiesen sein. Deshalb gibt es im Verfahren auf dem Weg zu ÖPP und Autobahn-49-Weiterbau gleich zwei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Bei der ersten zu Verfahrensbeginn hatte der Bundesrechnungshof an seine grundlegenden Bedenken gegen solche ÖPP-Projekte angeknüpft und deutlich schärfer formulierte Kritik geäußert, wie diese Zeitung seinerzeit recherchierte.

Jetzt, nachdem es einen Vertragsentwurf gibt und deutlich konkretere Zahlen feststehen, folgte die zweite abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Die hat das Bund-Länder-Unternehmen Deges erstellt und vorgelegt. Der Bundesrechnungshof hat sie für den Haushaltsausschuss des Bundestages in den vergangenen Wochen geprüft.

Nach Recherchen der OP enthält der nach wie vor vertrauliche Bericht an den Haushaltsausschuss keine grundlegenden Bedenken gegen das ÖPP-Projekt A 49. Demnach sieht auch der Bundesrechnungshof einen geringen Vorteil dieser Form der Partnerschaft gegenüber der konventionellen Finanzierung über den Bund.

Jetzt ist im nächsten Schritt der Haushaltsausschuss des Bundestages am Zuge, der sich noch einmal abschließend mit dem Thema „ÖPP bei der A 49“ befassen wird. Die Mittel für dieses Vorgehen hatte der Ausschuss bereits grundsätzlich freigegeben, allerdings unter anderem mit dem Vorbehalt, dass auch die zweite und abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung positiv ausfällt und der Rechnungshof die gesamten Planungen weiterhin begleitet.
Klagen bilden nächste Hürde
Dass ÖPP in diesen Zeiten wirtschaftlicher als die konventionelle Finanzierung ist, war im Vorfeld keine Selbstverständlichkeit. Denn die Einspar-Margen sind inzwischen angesichts historisch niedriger Zinsen für den Bund gering. Inmitten von Corona-Krise und in Bälde wohl mehr als leeren Staatskassen entpuppt sich dieses Finanzierungsmodell ÖPP aber möglicherweise als Glücksfall.

Allerdings war diese Prüfung nun beileibe nicht die letzte Hürde auf dem Weg zum Weiterbau. Auch der Bundesrechnungshof empfiehlt, vor weiteren Schritten unbedingt den Ausgang von drei Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abzuwarten. Am 23. Juni verhandelt der 9. Senat über die Klagen des BUND und zweier Privatleute. Sie hatten beantragt, das Baurecht für den A-49-Abschnitt Stadtallendorf-Gemünden aufzuheben, was das hessische Verkehrsministerium ablehnte. Gegen diese Ablehnung richten sich die Klagen. Die Kläger argumentieren unter anderem mit angeblichen Verstößen gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie und den Grundwasserschutz. Wann der Senat sein Urteil in dem Verfahren fällt, ist noch offen.

Auch der heimische Bundestagsabgeordnete und Verkehrsexperte seiner Fraktion Sören Bartol (SPD) will jetzt zunächst die Entscheidung des 9. Senates abwarten. Gefragt nach den Ergebnissen der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung äußert er sich gegenüber der OP zufrieden. Auf dem Weg zum Weiterbau sei dies auf der politischen Ebene ein ganz wichtiger Schritt gewesen. Jetzt ist der Haushaltsausschuss gefragt. Wann das Gremium sich mit dem Thema befasst, ist derzeit noch offen. Bartol hofft auf einen schnellen Termin. Denn der Zeitplan für das Projekt ist eng gesteckt. Nach der Entscheidung in Leipzig wird das Unternehmen Deges wohl je nach Ausgang der Verfahren auch seine Auswahl des privaten Partners treffen.

Und dann gibt es schließlich auch noch den von Aktivisten besetzten Dannenröder Forst, der vor den Fällarbeiten für die Trasse im Herbst wohl geräumt werden müsste, sollten die Besetzer nicht doch noch aufgeben.