Rabenauplatz ist Ziel für Dauerparker

Bauarbeiten in Neustadt bringen ab kommendem Montag geänderte Verkehrsführungen mit sich

Neustadt. Wegen der Bautätigkeit in der Marktstraße, die bis in den November hinein dauern wird, gelten ab Montag, 5. Februar, an­dere Verkehrsregeln.

von Klaus Böttcher

Die Marktstraße in Neustadt bleibt in dem jeweiligen Streckenabschnitt für den Ver­kehr voll gesperrt (die OP be­richtete). Für die Fußgänger bleiben Durchgänge auch in den Bauabschnitten frei. Der­zeit ist das Gebiet von der Kreuzung Bahnhofstraße, Hindenburgstraße und Ringstraße bis zur Einmündung in die Bogenstraße und die Ritterstraße – auf Höhe der Eisdiele – ge­sperrt. Der Verkehr kann die Marktstraße aus der Ritter­straße, der Bogenstraße und der Mauerstraße anfahren und in Einbahnrichtung zur Mar­burger Straße abfahren.

Ab Montag wird die Einbahn­regelung in der Marktstraße bis zum Ende der gesamten Bautätigkeit aufgehoben. Der jeweils für den Verkehr freige­gebene Teil der Marktstraße darf dann in beide Richtungen befahren werden. Ebenso bleibt die Einbahnstraßenrege­lung in der Ritterstraße, zwi­schen der Marktstraße und der Rathausgasse aufgehoben. So­mit können die Verkehrsteil­nehmer die Marktstraße aus Richtung Marburger Straße oder über die Anbindungsstraßen Ritterstraße, Bogen­straße und Mauerstraße in die jeweiligen Richtungen befahren. Die genannten Straßen bleiben bis auf die Anlieferer für den Lkw-Verkehr gesperrt. Durch die Gegenverkehrsre­gelung in der Marktstraße wird eine Aufhebung der derzeitigen Parkmöglichkeiten nötig. Das Parken auf der Marktstraße ist dann nur noch in Fahrtrichtung Weidenbrunnen, zwischen der Bogenstraße und der Mauer­straße und weiter bis zum Wei­denbrunnen erlaubt.

Als Ausgleich wird der Marktplatz und der Rathaus­platz zur allgemeinen Nutzung

freigegeben. Die Parkzeiten auf den Parkflächen der Markt­straße sind auf eine halbe Stun­de, auf dem Marktplatz und dem Rathausplatz auf eine Stunde begrenzt. Unbegrenzt darf auf dem Rabenauplatz und in den angrenzenden Seitenstraßen geparkt werden.

Auf der Marktstraße selbst gilt außerhalb des genannten Parkbereichs ein einge­schränktes Halteverbot. Das bedeutet, es darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahr­bahn gehalten werden.