Stadt will alle gleichbehandeln

Für Ein- und Zweijährige werden in der Kinderbetreuung in Neustadt künftig 160 Euro im Monat fällig

Am Montag beschließen Neustadts Stadtverordnete während ihrer Sitzung im historischen Rathaus (Beginn ist um 19 Uhr) die neue Gebührensatzung für Kindergärten.

von Florian Lerchbacher

Neustadt. Ab dem 1. August kommen Jungen und Mädchen über drei Jahren in den Genuss einer kostenlosen Betreuung in Hessens Kindergärten. So natürlich auch in Neustadt, wo die Stadt – aber auch die für die Einrichtung in Momberg verantwortliche Kirchengemeinde – die entsprechende Betreuungszeit auf 7 bis 13 Uhr festgelegt hat. Am Montag beschließen die Stadtverordneten die neue Satzung – die noch weitere Änderungen enthält.

Es bleibt dabei, dass in den Kitas die „Kernzeit“ zwischen 7.45 und 13 Uhr liegt. Für Zweijährige steigen die Kosten um 1,25 Euro auf 160 Euro monatlich. Für Einjährige wird’s indes billiger: Ihre Eltern müssen künftig 30 Euro weniger, also ebenfalls 160 Euro berappen. „Wir wollten alle gleich haben“, erklärt Bürgermeister Thomas Groll die Beschlussvorlage, die zur Abstimmung kommen wird.

Einen Unterschied gibt es aber dennoch: Zweijährige können zwischen 7 und 7.45 Uhr auch schon die Kita besuchen – gegen eine Gebühr von zusätzlich 22,50 Euro im Monat. Für Einjährige ist das nicht möglich.

Es soll auch weiterhin eine Nachmittagsbetreuung geben. Konnten Eltern bisher nur die Module „13 bis 15 Uhr“ und „15 bis 16 Uhr“ buchen, so bekommen sie zukünftig die Möglichkeit, jede Stunde einzeln zu wählen. Pro „Modul“ beziehungsweise Stunde kostet die Stunde 30 Euro – am Preis hat sich hier also zumindest für die Zweijährigen nichts geändert, die Stadt zeigt sich allerdings etwas flexibler als bisher. Für Dreijährige wird’s etwas teurer, da sie bisher nur 24 Euro pro Stunde hatten zahlen müssen.

Eine letzte Veränderung betrifft die Ermäßigung für Geschwisterkinder. Diese wird sich hin auf 60 Prozent belaufen – wird aber nur gewährt, wenn beide beziehungsweise alle Geschwister unter drei Jahren gemeinsam die Einrichtung besuchen.

Nach momentanem Stand werden CDU und SPD am Montag den Neuerungen zustimmen, die FWG aber nicht – eine Einstellung, die Hans-Gerhard Gatzweiler im Ausschuss auch weiter als „unverständlich“ bezeichnete. Dabei bekommt der SPD- Fraktionsvorsitzende eigentlich auch nicht seinen Willen, da er am liebsten eine vollständige Kostenfreiheit des Kindergartenbesuchs sehen würde. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die schrittweise Erhöhung der Qualitätspauschale des Landes von bisher 100 Euro pro Kind auf letztendlich 300 Euro im Jahr 2020. Eine vollständige Befreiung würde die Stadt jährlich zusätzliche 125 000 Euro kosten, kommentierte Groll und verwies darauf, dass die Kommune bei der Kinderbetreuung ohnehin schon ein jährliches Minus von 850 000 Euro habe.

Er nahm sich aber auch dem Hinweis zur Qualitätspauschale an: Die zusätzlichen Mittel würden durch bereits feststehende Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst, eine zusätzliche Gruppe in der Kita Regenbogen, die bald notwendig werde, und einen Ausbau des Angebotes des Familien- und Generationenzentrums ab dem Jahr 2020 aufgebraucht. Insgesamt könne er das Anliegen der SPD jedoch nachvollziehen.

Einen anderen Hinweis der SPD greift die Stadt jedoch auf: Der Landkreis als Sozialhilfeträger spart künftig Erstattungen von Gebühren für den Kindergartenbesuch der Dreijährigen aus sozial schwachen Familien. Und diese Einsparungen will der Kreis an die Kommunen weitergeben, freut sich

Groll über eine Ankündigung der Landrätin. Von August bis Dezember kommen so wahrscheinlich rund 19 000 Euro zusammen. Dieses Geld will die Stadt Eltern von Kindern unter drei Jahren zukommen lassen. „Kinder über drei Jahren werden bereits massiv entlastet. Kinder unter drei Jahren gehen leer aus, hier sollte man ansetzen“, erklärte Groll. Wie hoch die Beträge pro Kind sind, stehe aber noch nicht exakt fest. Es werden aber bei zirka 40 Kindern unter drei Jahren jeweils rund 50 Euro sein. Die Erstattung soll im ersten Quartal 2019 erfolgen.

Die Gebühren sollen mindestens bis Ende Juli 2020 stabil bleiben: „Unter der Voraussetzung, dass der Haushalt der Kommune sich positiv entwickelt und es keine Auflagen der Kommunalaufsicht gibt“, so Groll. Sollte es 2019 eine erneute Erstattung vom Kreis geben, werde die Kommune auch diese an die Eltern der Unter-Dreijährigen weitergeben.

Insgesamt findet er die teilweise Gebührenbefreiung gut – aus kommunaler Sicht aber nicht komplett. Bisher würden Kinder über drei Jahren 145 Euro für sechs Stunden Betreuung kosten, der „Erstattungsbetrag“ vom Land an die Kommune belaufe sich aber nur auf 135,60 Euro. Pro Kind fehlten der Stadt also zehn Euro. Und die ab dem Jahr 2020 geplante Erhöhung des Erstattungsbetrages komme „etwas spät“ – die Lohnerhöhungen der Jahre 2018 und 2019 von rund drei Prozent würden allein bei der Kommune bleiben. Noch dazu hätten auch Kinder unter drei Jahren bedacht werden sollen. „Trotzdem soll nicht das Meckern im Mittelpunkt stehen. Die Entscheidung aus Wiesbaden ist sicher ein großer Schritt in eine richtige Richtung.“ Und vielleicht werde das Land ja auch darüber nachdenken, auch Kinder unter drei Jahren zumindest teilweise von Gebühren zu befreien.