Verkehrsbelastung sorgt den Ortsbeirat

Neustadts Bürgermeister sieht Anzeichen für dauerhaftes Autobahnende bei Schwalmstadt

Neustadt wird künftig noch mehr unter dem Durchgangsverkehr lei­den. Das mutmaßte Bür­germeister Thomas Groll (CDU) während der jüngs­ten Sitzung des Neustäd­ter Ortsbeirats.

von Matthias Mayer

Neustadt. Thomas Groll be­rief sich auf den mit großen Un­sicherheiten behafteten Weiter­bau der Autobahn 49. Aus seiner Sicht spreche viel dafür, dass die Straße dauerhaft in Schwalm­stadt ende – mit den bekannten Folgen für das Verkehrsaufkom­men auf der Neustadt auf meh­reren Kilometern Länge durchquerenden Bundesstraße 454. Wenn es für Neustadt gut lau­fe, werde die Autobahn bis zur Stadtallendorfer Höhe weiter­gebaut.

Um so mehr drängte die Ortsbeirätin Andrea Bauscher (SPD) darauf, die Chancen, die der Lärmminderungsplan nach dem Bundesimmissionsschutz­gesetz bietet, zu nutzen. Das werde die Stadt auch tun, ver­sicherte der Bürgermeister.

Nach Auskunft von Hessen Mo­bil liege das jährliche Verkehrs­aufkommen auf der B 454 in Neustadt bei über drei Millio­nen Autos und falle damit unter den Lärmminderungsplan.

Thomas Groll: Mehr als Flüsterasphalt ist nicht drin

Die Chance auf einen wirklich effektiven Lärmschutz für die Anwohner der Straße sah Tho­mas Groll nicht. „Lärmschutz­fenster für die Anwohner wird es nicht geben, das kann kein Mensch bezahlen“, sagte der Bürgermeister. Viel mehr als Flüsterasphalt sei für Neustadt nicht zu erwarten. Die Chancen, diesen zu realisieren, seien hin­gegen nicht schlecht, da Hessen Mobil zwischen 2014 und 2016 ohnehin in drei Etappen die

B-454-Fahrbahn in Neustadt er­neuere (die OP berichtete). Bei einer in zwei Wochen anstehen­den Besprechung mit Hessen Mobil solle der Flüsterasphalt thematisiert werden.

Ortsvorsteher Klaus Groll be­klagte in diesem Zusammen­hang die durch wildes Parken entstandene Verkehrssituation in der Bahnhofstraße und regte an, das Gefahrenpotenzial die­ser Straße durch Tempo 30 zu minimieren. Tempo-30-Zonen seien auf Bundesstraßen kaum durchsetzbar, entgegnete der Bürgermeister. Allein das regel­mäßige Verteilen von Knöllchen könne die Autofahrer dazu be­wegen, die zu 75 Prozent unge­nutzten Parkplätze entlang der Marktstraße aufzusuchen. Allerdings fehle Neustadt dazu ein zweiter Hilfspolizist.

Dafür hatte der Bürgermeister einen konkreten Plan zur Behe­bung eines weiteren Verkehrs­problems mitgebracht. Die Stra­ßen Am Schalkert, Ringstraße sowie einige Nebenstraßen wer­den stark von Pendlern frequen­tiert, die ihren Weg zur Arbeit oder von der Arbeitsstelle ab­kürzen wollen. Zwei Verkehrs­zählungen der Stadt ergaben in diesem Wohngebiet eine Belas­tung von bis zu 3 500 Fahrzeu­gen zwischen 7 und 18 Uhr.

Einbahnstraßen gegen Pendler-Transit

Die Stadt möchte diesen „Transit“ über Anliegerstraßen durch die Umwidmung von drei Straßen in Einbahnstraßen still­legen. Das soll an der großen Straßenkreuzung unweit des Spielplatzes „in der Aue“ passie­ren. Davon betroffen sind: ■ Die Straße Am Schalkert wird stadteinwärts zwischen dem Abzweig Wiesenweg und der Einmündung in die Ringstraße Einbahnstraße.

Die Ringstraße wird zwi­schen der Marktstraße und der Kreuzung mit Am Schalkert Ein­bahnstraße und kann so Rich­tung Innenstadt nicht mehr be­fahren werden.

Das enge Schlupfloch Krautersgässchen wird ebenfalls an dieser Kreuzung durch eine Ein­bahnstraßenregelung stadtaus­wärts gestopft. Damit wird die Ringstraße aus Richtung Bahn­hofstraße zu einer Sackgasse, das Sträßchen In der Aue wird für Fahrzeuge aller Art ge­sperrt.

Sollte sich der Pendlerver­kehr in Richtung Schwalmstadt in Folge dieser Änderungen auf den Töpferweg verlagern, wird auch dieser zur Einbahnstraße, die nur in Richtung Innenstadt befahren werden darf.

Der Bürgermeister nannte zwei Schwachpunkte des Kon­zepts: Die Straße Am Schalkert wird nur noch von der B 454 aus erreichbar sein und die Verkehrsbelastung auf der Hindenburgstraße wird um 500 bis 600 Fahrzeuge pro Tag zunehmen. Deshalb sei der Plan nur ein Vor­schlag, den er zur Beratung an den Ortsbeirat weitergebe. Oh­ne Zustimmung des Gremiums werde er als Ortspolizeibehörde den Plan nicht umsetzen.