Stadt Neustadt erstattet Gebühren für U 3-Kinder zurück

Eltern können für das Jahr 2020 maximal 450 Euro erhalten
Neustadt. In Hessen können seit 2018 Kinder über drei Jahre den Kindergarten für sechs Stunden pro Tag kostenlos besuchen. Kinder unter drei Jahren müssen hingegen weiterhin Kindergartengebühren bezahlen. Leider, so Neustadts Bürgermeister Thomas Groll, sei das Land hier auf halbem Weg stehengeblieben. Man habe zwar etwas Gutes auf den Weg gebracht, aber die Eltern jüngerer Kinder außen vorgelassen.

Aufgrund ihrer Haushaltslage hat die Stadt Neustadt seit 2018 die Möglichkeit, auch Eltern von U 3-Kindern zu entlasten, unabhängig davon, ob sie einen Kindergarten oder eine Tagesmutter besuchen. Für das vergangene Jahr werden pro Monat 45 Euro erstattet. Eltern können bis zu 450 Euro erhalten. Für die Monate März (anteilig), April, Mai und Juni (anteilig) wird keine Erstattung gewährt, da die Einrichtungen in dieser Zeit geschlossen waren.

Auch der Entwurf des Haushaltes 2021 sieht wieder eine teilweise Beitragsrückerstattung vor. „Dies ist ein wichtiger Beitrag zu einer kinder- und familienfreundlichen Kommune. Kaum eine andere Stadt oder Gemeinde hat eine solche Regelung“, sagt Bürgermeister Thomas Groll.