Zerstörte Kirchenfenster sind mehr als Sachbeschädigunf

Kirchengemeinde in Neustadt geht von „Dummejungenstreich“ aus
Von Florian Lerchbacher

Neustadt.
Mehrere Fenster beschädigten Unbekannte an der Nordseite der Kirche Heilige Dreifaltigkeit in Neustadt. Wann genau das geschah, steht nicht fest. Der Schaden entdeckt wurde am Sonntag, 27. Juli. Die Polizei geht davon aus, dass die Täter Steine gegen die Scheiben geworfen hatten.
„Wir wollen den Fall nicht zu hoch hängen“, kommentiert Michael Lotz, der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates der Kirchengemeinde. Es gebe keine Schmierereien, die auf eine religiös motivierte Tat hindeuten. Außerdem sei es der erste Vorfall dieser Art: „Wir glauben daher, dass es sich nur um einen Dummejungenstreich handelt.“

Nichtsdestotrotz sei es natürlich ärgerlich, dass die Fenster beschädigt wurden. Derzeit werde geklärt, ob es sich um einen Versicherungsfall handele, berichtet Lotz. Doch unabhängig davon, wie diese Entscheidung ausfalle, bedeuteten solche Geschehnisse unnötigen Aufwand – und Kosten blieben an der Kirchengemeinde sicherlich auch noch hängen. Und einfach auszutauschen seien die Fenster auch nicht: Die Einfassung in Blei erschwere den Austausch, und einfach zu erreichen sind die Scheiben in einigen Metern Höhe auch nicht. Kontakt zu einer Fachfirma aus dem Landkreis sei jedenfalls schon aufgenommen worden. Einziges Glück im Unglück: Immerhin trafen die Unbekannten nicht eines der mit Bildern verzierten Fenster. Bei den beschädigten, zwölf mal sieben Zentimeter großen Scheiben handele es sich um „echt Antik-Glas in grau-grünen Tönen in blanker Ausführung“, berichtet Kirchenarchivar Hans-Richard Krapp aus der Chronik und erklärt:

„Das ist Glas, das auf besondere Art und Weise geblasen wurde.“ Die Gläser seien im Jahr 1966 letztmals ausgetauscht worden.

Polizei ermittelt wegen ­„gemeinschädlicher

Sachbeschädigung“

Die Kosten damals hätten sich auf 7.500 Deutsche Mark belaufen. Wie hoch die Kosten für einen Austausch einzelner Gläser fast 60 Jahre später ausfallen, steht noch nicht fest. Wahrscheinlich wird es ein vierstelliger Betrag.„Sachbeschädigungen sind immer unschön. An Kirchen tun sie aber noch einmal besonders weh“, fasst Lotz zusammen. Die Kirchengemeinde habe Anzeige gegen unbekannt erstattet. Die Polizei ermittelt nun wegen „gemeinschädlicher Sachbeschädigung“.

Während eine „normale“ Sachbeschädigung im Paragraf 303 des Strafgesetzbuches definiert ist und mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird, hat die „gemeinschädliche Sachbeschädigung“ einen extra Paragrafen – und eine potenziell höher Strafe. Der Paragraf besagt: „Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst (…) beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Die Polizeidienststelle in Stadtallendorf nimmt Hinweise entgegen unter Telefon 06428 / 93050.