Gegen die Verödung Geld ausgeben – MNZ

Neustadt beschließt Förderprogramm für Stärkung der Ortskerne
Von Alfons Wieber
Neustadt. Einmütigkeit, wie fast immer bei für Neustadt wichtigen Beschlüssen, haben die Stadtverordneten die Richtlinien zur Förderung von Altbausubstanz, Revitalisierung von Gebäuden, Baureifmachung von Innerortsflächen und der Erneuerung oder Modernisierung ortsbildprägender älterer Gebäude beschlossen.
Mit diesen Richtlinien, die zum 1. August in Kraft gesetzt werden, hofft die Stadt, mit Hilfe eines Förderprogramms die Ortskerne wieder zu beleben. Damit soll der weiteren Verödung der Innenbereiche und damit auch einem Wegbrechen sozialer Strukturen begegnet werden. Das Förderprogramm soll zwar räumlich umgrenzt nur für die vom Magistrat festgelegten Kernbereiche gelten, aber zeitlich nicht begrenzt werden. Neben einer restriktiveren Baulandausweisung und einer Werbung für die Ortsmittelpunkte sollen die Förderrichtlinien einen finanziellen Anreiz zum Bau oder Erwerb von Gebäuden innerhalb der Kernbereiche bieten. Bei dieser Förderung werden vorrangig Familien mit minderjährigen Kindern zum Zuge kommen. Die Mindesthöhe der förderfähigen Investitionskosten beträgt 50 000 Euro. Eigenleistung, bei Anrechnung von zehn Euro pro Arbeitsstunde, wird bis zu einer Höhe von 20 Prozent der Bausumme anerkannt.
Ein Fördergrundbetrag wird in Höhe von 5000 Euro in vier gleichen Teilen ab dem Jahr der Bewilligung und drei Jahre danach gewährt. Für bis zu vier im Haushalt lebende minderjährige Kinder wird ein zusätzlicher Kinderförderbetrag gewährt. Dieser beträgt für das erste und zweite Kind jeweils 500 Euro und für das dritte und vierte Kind jeweils 600 Euro. „Gegen die Verödung Geld ausgeben – MNZ“ weiterlesen