Brücke zum EDEKA-Markt wird ausgetauscht
Die 2003 vom Bürgerpark zum EDEKA-Markt errichtete Holzbrücke weist zahlreiche Schäden auf. Die Erneuerung einzelner schadhafter Teile wäre nicht zielführend.
Der Magistrat hat daher den Austausch der Brücke beschlossen.
Nunmehr wird eine glasfaserverstärkte Kunststoffbrücke errichtet, die sich durch ihr geringes Gewicht und die hohe Tragfähigkeit auszeichnet.
Die neue Brücke wird eine höhere Lebenserwartung und einen deutlich geringeren Wartungsaufwand haben. Sie ist Korrosions- und Tausalz beständig.
Nach der Submission belaufen sich die Kosten auf knapp 59.000 Euro.
Das Wasserspiel am „Rabenauplatz“ funktioniert wieder
Im Zuge der Umgestaltung des Rabenauplatzes und im Vorfeld des Neustadt-Treffens 2011 entstand dort auch ein Wasserspiel mit kleinen Fontänen.
Seit geraumer Zeit funktionierte die Anlage aber nicht mehr. Grund hierfür war, dass die Elektroanlage zur Steuerung des Wasserspiels, die von der Firma seinerzeit in einem unterirdischen Schacht eingebaut war, bei Regen immer wieder überflutet wurde und dadurch kaputtging.
Nunmehr wurden Pumpe und Elektroanlage oberirdisch verbaut, so dass eine Überflutung nicht mehr passieren kann.
Bürgermeister Thomas Groll dankt den Mitarbeitern des städtischen Bauhofes für ihre Arbeit und freut sich, dass insbesondere Kinder das Wasserspiel bei heißen Tagen wieder für eine Abkühlung nutzen können.
Lärmsituation A 49
Autobahn GmbH antwortete auf Bürgermeisterschreiben
Die Autobahn GmbH des Bundes hat mittlerweile auf das Schreiben der Bürgermeister Thomas Groll (Neustadt) und Tobias Kreuter (Schwalmstadt) hinsichtlich vermehrter Lärmbeschwerden von Anwohnern im Zuge der Freigabe der A 49 geantwortet.
In dem Schreiben aus Hannover heißt es, dass nach dem Planfeststellungsbeschluss Ansprüche auf Änderung von Lärmschutzanlagen grundsätzlich ausgeschlossen seien. Dies gelte jedoch nicht, wenn nicht vorhersehbare Wirkungen des Vorhabens erst nach der Unanfechtbarkeit des Planes aufträten. Damit sei, so heißt es erläuternd, eine tatsächliche Entwicklung gemeint, die sich erst später zeige und mit der die Beteiligten nicht rechnen konnten.
Ein Anspruch auf nachträgliche Anordnung oder Nachbesserung von Lärmschutzmaßnahmen könne entstehen, wenn die tatsächliche Verkehrsentwicklung zu einer erheblichen Überschreitung der nach der Prognose zu erwartenden Beurteilungspegel führe. Allerdings seien, so die Autobahn GmbH weiter, Messungen der Lautstärke vor Ort nicht zielführend. Die Bundesimmissionsschutzverordnung schreibe wegen zahlreicher Unwägbarkeiten wie Witterungseinflüssen und Verkehrsbelastungen zwingend vor, den Beurteilungspegel zu berechnen.
Voraussetzung für die Ermittlung des aktuellen Beurteilungspegels sei in erster Linie die Kenntnis der tatsächlichen vorhandenen Verkehrsmenge. Alle fünf Jahre wurde das Verkehrsaufkommen auf Bundesfernstraßen gezählt. In diesem Jahr stünde die nächste Verkehrszählung an. Es sei davon auszugehen, dass in diesem Rahmen auch erste Verkehrsmengen für die Neubauabschnitte der A 49 erhoben würden. Nach deren Vorliegen könne eine erste Überprüfung auf nicht vorhersehbare Lärmeinwirkungen erfolgen.
Die Bürgermeister Groll und Kreuter werden am Ball bleiben und haben sich das Schreiben der Autobahn GmbH des Bundes auf Wiedervorlage gelegt.