Bauarbeiten in Neustadt bringen ab kommendem Montag geänderte Verkehrsführungen mit sich
Neustadt. Wegen der Bautätigkeit in der Marktstraße, die bis in den November hinein dauern wird, gelten ab Montag, 5. Februar, andere Verkehrsregeln.
von Klaus Böttcher
Die Marktstraße in Neustadt bleibt in dem jeweiligen Streckenabschnitt für den Verkehr voll gesperrt (die OP berichtete). Für die Fußgänger bleiben Durchgänge auch in den Bauabschnitten frei. Derzeit ist das Gebiet von der Kreuzung Bahnhofstraße, Hindenburgstraße und Ringstraße bis zur Einmündung in die Bogenstraße und die Ritterstraße – auf Höhe der Eisdiele – gesperrt. Der Verkehr kann die Marktstraße aus der Ritterstraße, der Bogenstraße und der Mauerstraße anfahren und in Einbahnrichtung zur Marburger Straße abfahren.
Ab Montag wird die Einbahnregelung in der Marktstraße bis zum Ende der gesamten Bautätigkeit aufgehoben. Der jeweils für den Verkehr freigegebene Teil der Marktstraße darf dann in beide Richtungen befahren werden. Ebenso bleibt die Einbahnstraßenregelung in der Ritterstraße, zwischen der Marktstraße und der Rathausgasse aufgehoben. Somit können die Verkehrsteilnehmer die Marktstraße aus Richtung Marburger Straße oder über die Anbindungsstraßen Ritterstraße, Bogenstraße und Mauerstraße in die jeweiligen Richtungen befahren. Die genannten Straßen bleiben bis auf die Anlieferer für den Lkw-Verkehr gesperrt. Durch die Gegenverkehrsregelung in der Marktstraße wird eine Aufhebung der derzeitigen Parkmöglichkeiten nötig. Das Parken auf der Marktstraße ist dann nur noch in Fahrtrichtung Weidenbrunnen, zwischen der Bogenstraße und der Mauerstraße und weiter bis zum Weidenbrunnen erlaubt.
Als Ausgleich wird der Marktplatz und der Rathausplatz zur allgemeinen Nutzung
freigegeben. Die Parkzeiten auf den Parkflächen der Marktstraße sind auf eine halbe Stunde, auf dem Marktplatz und dem Rathausplatz auf eine Stunde begrenzt. Unbegrenzt darf auf dem Rabenauplatz und in den angrenzenden Seitenstraßen geparkt werden.
Auf der Marktstraße selbst gilt außerhalb des genannten Parkbereichs ein eingeschränktes Halteverbot. Das bedeutet, es darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn gehalten werden.