Kataster soll bei Besiedlung helfen
Neustadt (aws). Leerstände von Wohnungen und Gewerbeflächen in den Innenstädten und Ortskernen sind in vielen Kommunen, so auch in Neustadt, zum Problem geworden. Auf Initiative der CDU-Fraktion hat das Neustädter Stadtparlament die Aufstellung eines Leerstandskatasters vorgesehen. Es soll helfen, leerstehende Gebäude zu reaktivieren.
Nach dem Antrag, der vom CDU-Stadtverordneten Karl Stehl während der jüngsten Stadtverordnetenversammlung vorgelegt wurde, sollen örtliche Strategien für eine nachhaltige Wohneigentumsbildung in der Innenstadt und den Ortskernen der Stadtteile sowie die Vermarktung leerstehender Gewerbeflächen entwickelt werden.
Der Magistrat soll beauftragt werden, ein Leerstandskataster über verfügbare Wohn- und Gewerbeflächen zu entwickeln und diese in das Internet einzustellen. Diese sollen ein Foto des Gebäudes, eine Karte in Verbindung mit einem Lageplan, Grundstücksangaben, eine Beschreibung der Bebauung, Nutzung und Nutzungsmöglichkeiten, Kaufpreis und Ansprechpartner enthalten.
„Zahlreiche Kommunen haben bereits positive Erfahrungen mit Leerstandskatastern gemacht, die in Zusammenarbeit mit den Eigentümern erarbeitet und ins Internet eingestellt
worden sind“, begründete Karl Stehl den Antrag.
Zur Information der potentiellen Käufer oder Mieter von leerstehenden Gebäuden in der Innenstadt oder den Ortskernen soll weiterhin eine Aufstellung erarbeitet werden, welche Fördermittel vom Bund oder dem Land Hessen zu erwarten sind.
Höfe werden zum Problem
Die Vorgehensweise für eine nachhaltige Wohneigentumsbildung und Vermarktung von Gewerbeflächen in der Innenstadt- oder im Ortskern ist dabei nach Meinung der CDU-Fraktion mit der Hessen-Agentur als Sanierungsträger, und dem kreiseigenen Fachbereich Ländlicher Raum abzustimmen. Den Antrag der SPD-Fraktion für die Aufstellung eines kommunalen Förderprogramms zur Mithilfe der Kommune beim Erwerb oder Neubau von Wohneigentum im Innenstadtbereich durch Familien mit Kindern begrüßte Stehl. „Ein solches Programm kann durchaus hilfreich sein um Anreize zum Erwerb leerstehender Immobilien zu schaffen. Bei der Abfassung der Förderrichtlinien gilt es aber, eine Vielzahl von Möglichkeiten zu berücksichtigen“, gab Karl Stehl zu bedenken. Auch die Entwicklung in der Landwirtschaft führe zur Aufgabe von
immer mehr Gehöften. Diese Höfe mit ihren umfangreichen und bauunterhaltungsintensiven Gebäuden weckten nicht unbedingt das Kaufinteresse einer Normalfamilie.
Der Ausweisung von Bauplätzen mit einer Grundstücksgröße von 400 bis 600 Quadratmetern für Einfamilienhäuser zur Schließung von innerörtlichen Baulücken oder durch Abriss von bestehender Bausub-
stanz soll der Schaffung von reinen Neubaugebieten am Ortsrand Vorrang eingeräumt werden. „Nicht jedes alte Haus ist erhaltenswert und oftmals ist das Grundstück attraktiver als das Gebäude. Was nutzt ein halb verfallener Ortskern ohne Bewohner“, argumentierte Stehl.
Die Entscheidung zum CDU-Antrag wurde auf April vertagt.