Grundsteuer B „muss“ weiter steigen

Neustädter wollen den Anforderungen aus Wiesbaden Genüge tun und die Abzüge gering halten

Im September beschlossen die Stadtverordneten eine Anhebung der Grundsteuern A und B um je 20 Punkte auf 350 beziehungsweise 340 Punkte. Bei der Grundsteuer B legten sie nun noch einmal nach.

von Florian Lerchbacher

Neustadt. Das Land Hessen kassierte in der Haushaltsrede von Thomas Groll ordentlich Schelte. Vor allem kritisierte Neustadts Bürgermeister, dass aufgrund der Vorgaben aus Wiesbaden die kommunale Selbstverwaltung langsam, aber sicher abgeschafft werde. Nichtsdestotrotz müsse die Stadt den Vorgaben Folge leisten, will sie den Haushalt 2015 genehmigt bekommen und die Abzüge bei den Schlüsselzuweisungen im Jahr 2016 möglichst gering halten.

Konkret heißt dies, dass die Grundsteuer B noch weiter steigen muss, als es die Stadtverordneten im September ohnehin schon beschlossen hatten. Die Neustädter waren davon ausgegangen, dass sie als defizitäre Kommune ihrer Größenordnung weiterhin zehn Prozent über dem Durchschnitt liegen müsse. So weit, so richtig. Falsch war allerdings die aus den, so Groll, „Jubelmeldungen aus Wiesbaden“ resultierende Annahme des Magistrats, dass dieser Durchschnittshebesatz auf nicht mehr als 310 Punkte steigen würde. Ende Oktober sei nämlich von der Kommunalaufsicht des Landkreises mitgeteilt worden, dass der Wert auf 326 Punkte ansteige. Die Neustädter hätte den Wert also nicht „nur“ auf 340, sondern sogar auf 359 Punkte anheben müssen. Doch selbst das sollte nicht reichen, da aus dem Finanzministerium Anfang November die Mitteilung zur Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs ins Rathaus flatterte. Und darin geht das Land von einem Nivellierungshebesatz bei der Grundsteuer von 365 Punkten aus.

„Mithin ist eine Anhebung auf zumindest 365 Punkte unumgänglich, um eventuelle Abzüge für 2016 äußerst gering zu halten und ab 2017 keine mehr zu erhalten“, heißt es in der Magistratsvorlage, in der auch der Verweis enthalten ist, dass das Gremium „leider keine andere Möglichkeit“ sieht, als die Hebesätze neu zu fassen.

Noch dazu sei das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht: „Für 2016 ist aufgrund der Haushaltskonsolidierung und des aufgelaufenen Defizits davon auszugehen, dass nochmals eine Anhebung der Grundsteuer B vorgenommen werden muss.“ Im Haushaltsplan 2015 ist die Rede von weiteren 25 Punkten, so dass die Grundsteuer B im Jahr 2016 wohl 390 Punkte betragen wird. Die Stadtverordneten stimmten der Vorlage einstimmig zu.

Taxi wird teurer

Ebenfalls einstimmig sprachen sie sich für eine Neufassung der „Beförderungsentgelte für Kraftdroschken“ aus. Übersetzt aus dem Beamtendeutsch heißt das: Sie stimmten für eine Anhebung der Taxipreise. Ab dem 1. Februar beträgt der Grundpreis für eine Fahrt 2,30 Euro. Das Beförderungsentgelt beläuft sich auf 1,50 Euro, der „Fortschaltbetrag“ auf 10 Cent.

Daumen hoch für Ausgaben

Des Weiteren segneten die Stadtverordneten überplanmäßige Ausgaben ab: 2 500 Euro für einen Nass- und Trockensauger für die Feuerwehr Momberg, 5 000 Euro für ein Druckluftkissen für die Neustädter Kameraden sowie 4 500 Euro für einen neuen Frontkehrbesen für ein Bauhoffahrzeug.

Ein Tausch für die Bildung

Als Letztes stimmten die Stadtverordneten einem Grundstückstausch zu – der zum einen 3 000 Euro in die Stadtkasse spült und zum anderen dem Heimat- und Verschönerungsverein als Träger ermöglicht, unterhalb der Eisermühle einen „Naturerlebnisweiher“ einzurichten. Ziel des Projektes ist neben dem Naturschutz die Umsetzung einer „grünen Kinder- und Erwachsenenbildung“ – sprich: Menschen die Natur und den Naturschutz näherzubringen.

71 Flüchtlinge leben in Stadt

Groll informierte die Stadtverordneten, dass in Neustadt 71 Flüchtlinge lebten. Insgesamt gebe es 98 Plätze. Zwischenzeitlich sei die Ernst-Moritz-Arndt- Kaserne als Notaufnahmelager im Gespräch gewesen – das Thema sei aber inzwischen vom Tisch.

Kein Nachlass beim HdB

Der Bürgermeister teilte zudem mit, dass seine Anfragen zu einem Preisnachlass beim Haus der Begegnung beim Verteidigungsministerium und bei der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung (KAS), bei der die Stadt das Gebäude abstottert, erwartungsgemäß erfolglos waren. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen habe ihn informiert, dass das Ministerium 1992 lediglich Darlehensgeber gewesen sei. Die KAS habe darauf verwiesen, dass vertraglich jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen seien – die Ansprüche ohnehin verjährt wären und auch ein Preisnachlass aus Kulanzgründen nicht in Frage komme.

Neustadt bleibt blitzerfrei

Zuletzt informierte Groll, dass die Überlegungen der Stadt rund um das Einrichten von Blitzern wohl endgültig vom Tisch seien: Die Polizeiakademie Hessen habe auch den letzten möglichen Standort in der Marburger Straße abgelehnt, da dies kein „dauerhafter Gefahrenort“ und die Anzahl der Geschwindigkeitsübertretungen mit vier Prozent zu gering sei.