Wiederkehrende Straßenbeiträge…
sind ein solidarisches Veranlagungssystem, verhindern hohe Beitragszahlungen Einzelner, wurden in der Vergangenheit vielfach gefordert, verhindern eine generelle Grundsteuererhöhung, fallen nur dann an, wenn tatsächlich gebaut wird, bieten Freistellungstatbestände. Einnahmeverlust von 320.000 Euro jährlich wäre nur mit Ausgleich des Landes verkraftbar, Gelder aus Fördertöpfen zweckgebunden für Investitionen.
Zur Kommunalwahl im März 2016 schrieb die Neustädter SPD in ihrem Wahlprogramm „Wiederkehrende Straßenbeiträge: Erneuerung von Straßen bezahlbar machen – Alternativen prüfen und diskutieren“. Damit wurde das Thema in die Neustädter Kommunalpolitik eingebracht und wurde in der Folge auch von der örtlichen CDU und dem Magistrat aufgegriffen.
In Hessen besteht nach einer Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) erst seit 2013 die Möglichkeit, Anliegerbeiträge auf diese Weise zu erheben. In zahlreichen anderen Bundesländern sind die Wiederkehrenden Straßenbeiträge hingegen seit vielen Jahren, in Rheinland-Pfalz sogar seit Jahrzehnten, zulässig und haben sich bewährt. „Neustädter Mitteilungsblatt“ weiterlesen

