Aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt/Hessen
Fahrradwege (Große Anfrage SPD-Fraktion)
- Auf welcher Trasse soll der Fahrradweg, der vom ASV derzeit parallel zur Bundesstraße geplant wird, verlaufen?
- Wann ist mit dem Abschluss der Planungen zu rechnen?
- Gibt es alternative Trassenüberlegungen, wenn sich die favorisierte Trasse als nicht genehmigungsfähig herausstellt? Wenn ja, wie verlaufen diese?
- Wird über die geplante Trasse der Stadtteil Momberg an das Fahrradnetz mit angeschlossen? Wenn nein, wie kann ein Anschluss erfolgen, wie ist der Zeithorizont für eine solche Maßnahme?
Von Thomas Hörn wurde verlangt, das Ergebnis der Recherchen vorzutragen, eine Aussprache dazu wird erst in der nächsten Stadtverordnetenversammlung stattfinden. Zu diesem Zeitpunkt möchte die SPD-Fraktion auch Kartenmaterial einsehen. Bürgermeister Manfred Hoim trug die Ergebnisse der Recherchen vor.
Zu 1. Der Radweg quert die Kreisstraße zwischen Momberg und Wiera (K 15 im LK MR-BI/K 105 im SCHW.-E.-Kr.) in der Gemarkung Schwalmstadt im Schatten der A 49. Die Trasse verläuft dann parallel der Bahnlinie bis zu der ehemaligen Deponie der Stadt Neustadt (Hessen). Auf dem von dort aus asphaltierten Weg führt die Trasse weiter parallel der Bahnlinie bis zum Abzweig dieses Weges von der B 454 zwischen Hainmühle und Bahnunterführung. Der Radweg soll von dort auf einem parallel der B 454 verlaufenden, neu zu schaffenden Weg bis zu der Zufahrt der Kläranlage von der B 454 geführt werden. Über die Zufahrt führt er dann weiter zur Kläranlage und über den Weg In der Aue bis zur Ringstraße. Der Radweg verläuft weiter entlang der Ringstraße bis zur Bahnhof Straße. Von dort wird er auf der Route des Fernradweges R 2 auf Höhe des Sparkassen-Parkplatzes in den Bürgerpark geleitet. Er verläuft auf dem Rad-Fuß-Weg Hinter der Mauer bis zur Gabelung Allee/Hinter der Kirche. Auf dem Rad- bzw. gemeinsamen Rad-Fuß-Weg Allee führt die Trasse weiter zur Straße An der Weißmühle und über die Justus-Liebig-Straße zur Goethestraße. Auf der Höhe der Goethestraße wird die B 454 mittels der vorhandenen Querungshilfe gekreuzt. Auf dem asphaltierten Weg entlang der B 454 führt der Radweg dann bis zur Industriestraße und von dort unmittelbar entlang der Bundesstraße weiter bis zu dem Rastplatz mit Imbiss auf der Höhe der Aussiedlerhöfe. In der Höhe der oberen Ausfahrt führt der Radweg auf dem parallel der Bundesstraße verlaufenden asphaltierten Feldweg in Richtung Wasserscheide. Am Waldbeginn, der gleichzeitig die Gemarkungsgrenze bildet, wird der Radweg auf einem vorhandenen Waldweg zur B 454 auf der Höhe der Abzweigung zur Niederrheinischen Straße in Stadtallendorf geführt. Der Radweg soll hier durch eine Unterführung unterhalb der B 454 hindurchgeführt werden.
Zu 2. Die Planungen werden durch das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Marburg vorgenommen. Es ist beabsichtigt, diese im Jahre 2007 soweit voranzutreiben, dass im Jahre 2008 Baurecht geschaffen werden kann.
Zu 3. Im Trassenbereich von der Kläranlage durch die Stadt Neustadt (Hessen) und weiter entlang der B 454 bis zur Unterführung jenseits der Wasserscheide werden planungsrechtlich keine grundlegenden Probleme erwartet. Alternativlösungen sind für die Abschnitte zwischen dem Rastplatz im Bereich der Aussiedlerhöfe Richtung Stadtallendorf unmittelbar parallel der B 454 und von Kläranlage/Hainmühle über die Straße Hainfeld, sowie den Talgraben und einen vorhandenen landwirtschaftlichen Weg an das Ende des Gewerbegebietes in Richtung Stadtallendorf gegeben. Gerade innerhalb des Stadtgebietes wird besonderes Interesse auf die erste Trassenvariante gelegt, weil diese einerseits den Radweg durch den Stadtkern und teilweise auf dem bereits ausgeschilderten Fernradweg R 2 führt. Auf dem Streckenabschnitt zwischen der Zufahrt Kläranlage und der Gemarkungsgrenze Wiera hat die geschilderte Trassenvariante u. a. deshalb Vorrang, weil auf ihr größere Höhenunterschiede vermieden werden. In dem Abschnitt zwischen der Zufahrt Kläranlage und dem vorhandenen Abzweig etwa 300 m vor der Bahnunterführung muss der Radweg durch teilweise naturschutzrechtlich ausgewiesene Gebiete geführt werden. Sollten sich auf diesem Streckenabschnitt Einwände ergeben, muss eventuell auf die auch von der Stadt Neustadt (Hessen) angedachte Verbindung hinter der Hainmühle entlang des Judenfriedhofs zum Schnittpunkt mit der geplanten A 49 im Bereich des Riedstrauchs zurückgegriffen werden.
Zu 4. Die Überlegungen sind darauf gerichtet, eine Verbindung zwischen der Baugrenze des Stadtteiles Momberg und der beschriebenen Radwegetrasse zu schaffen. Hierzu bietet sich die Nutzung der zwischen Momberg und Wiera verlaufenden Kreisstraße. Die Schaffung eines nahezu parallel zur Kreisstraße verlaufenden Radweges erscheint problematisch, da dieser von der Kreuzung des Deutschlandradweges mit der Kreisstraße bis zur Gemarkungsgrenze (am Klauseborn) innerhalb der Gemarkung Schwalmstadt verlaufen würde.
Alternativ wäre die Schaffung einer Verbindung des bis in den Bereich der Riedmühle asphaltierten Zufahrtsweges mit dem Deutschlandradweg unterhalb des „Riedstrauch“ denkbar. Weiterhin ist die Anbindung des Stadtteiles Mengsberg angedacht. Dieser Radweg kann abzweigend von der Kreisstraße Momberg/ Wiera über den bereits bis zur Hardtmühle hergestellten Weg entlang des Verbindungssammlers Kläranlage Neustadt (Hessen)-Momberg und Stadtteil Mengsberg verlaufen. Ab der Hardtmühle muss der vorhandene Feldweg zum Stadtteil Mengsberg noch ausgebaut werden. Eine gemeinsame planerische Gestaltung des Deutschlandradweges (Maßnahme des Bundes) und der Anbindungen der Stadtteile Momberg und Mengsberg (Maßnahme der Stadt) ist nicht möglich. Konkrete Planungen für diese Anbindungen können erfolgen, sobald der Trassenverlauf des Deutschlandradweges festgelegt ist.
Kinderspielplatz im Stadtteil Mengsberg (CDU-Fraktion) Ein Spielplatz für Kinder über sechs Jahre in Mengsberg ist seit geraumer Zeit in der Diskussion. Sowohl in den Ausschusssitzungen als auch im Ortsbeirat Mengsberg spielte die Diskussion eine Rolle.
Die CDU-Fraktion brachte in der letzten SW einen Prüfantrag ein. Damit ist der Magistrat aufgefordert, zu prüfen, ob und zu welchen Kosten die Anlage eines Kinderspielplatzes in Mengsberg möglich ist. In der Begründung dazu heißt es, dass der Bedarf für Kinder ab sechs Jahre gegeben ist. Als Standort käme das Gelände hinter dem Feuerwehrgerätehaus in Betracht. Man wolle doch vor einer Entscheidung bitte die Antwort zum Spielplatz an der Schule abwarten vom Kreis, so Gatzweiler. Dagegen verwahrten sich die Anderen, was hätte die Antwort vom Kreis für Auswirkungen so Klaus Schwalm. Es ist doch nur ein Prüfantrag und Sache des Hauses. Dem könne man doch nun einfach mal zustimmen. Einstimmig ging es dann auch zur Sache.
Änderung Abfallsatzung
(CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, FWG-Fraktion) Die drei Fraktionen hatten sich im Vorfeld der SW auf eine Änderung der Satzung wie folgt geeinigt. Haushalten, in denen Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres oder Personen mit Inkontinenz leben, die in der Stadt Neustadt ihre Hauptwohnung haben, kann auf Antrag ein größeres Gefäß für den Restmüll ohne Berechnung von Gebühren für das Zusatzvolumen zugeteilt werden. In der Regel soll diesen Haushalten durch das Auswechseln des Einsatzes das nächst höhere Gefäß für den Restmüll zur Verfügung gestellt werden. Die Änderung der Abfallsatzung soll am 1. Juli 2007 in Kraft treten, das wurde einstimmig beschlossen.
Wahl des Bürgermeisters in Neustadt
Beschlussfassung über Einsprüche, sowie über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters in Neustadt.
Dazu führte Norbert Gies schriftlich aus, dass der Wahlausschuss am 15.1.07 das Ergebnis der Wahl festgestellt hat. Das Ergebnis und der gewählte Bewerber wurden am 18.1.07 öffentlich bekannt gemacht. Die zweiwöchige Ausschlussfrist, innerhalb der Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zulässig sind, endete am 31.1.07. Einsprüche gegen die Wahl sind nicht eingegangen. Fälle des § 50 S. 1 Nr.1-3 KWG, die einem Gültigkeitsbeschluss entgegenstehen würden, liegen ebenfalls nicht vor. Thomas Groll wurde als gewählter Bewerber über die Wahl unterrichtet. Es wird gebeten, in der Sitzung der SW vom 12.3.07 einen Beschluss der SW über die Gültigkeit der Wahl unter Feststellung, dass keine Einsprüche eingegangen sind herbeizuführen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Folgende Magistratsvorlagen wurden einstimmig gefasst
- Grundstückstausch im Neubaugebiet „Kohlscheid/Sonnenweg“ Neustadt
- Bauleitplanung der Stadt Neustadt, B-Plan „Bei der Lohmühle“ Neustadt
- Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes für die Region Ostkreis, (außerplanmäßige Ausgabe)
- Erschließungsbeitrag „Wiesenweg“ (außerplanmäßige Ausgabe)
- Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005
- Bauleitplanung der Stadt Neustadt, Änderung des B-Planes „Am Steimbel“,
Satzung über eine Veränderungssperre (Aufhebung)
- Bauleitplanung der Stadt Neustadt, Änderung B-Plan „Kohlscheid/Sonnenweg“
Neuwahl eines Mitgliedes des Ortsgerichtes
Hans-Richard Krapp, Rabenaustraße 5, 35279 Neustadt/Hessen wurde einstimmig als Mitglied für den Ortsgerichtsbezirk Neustadt/Hessen wieder gewählt, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Direktor des Amtsgerichtes Kirchhain.