27. Januar – Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
Erinnerungsort auf dem Neustädter Rathausplatz der Stadtgesellschaft übergeben
Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar ist in Deutschland seit 1996 ein bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag, der auf eine Initiative des seinerzeitigen Bundespräsidenten Prof. Dr. Roman Herzog zurückgeht. Er ist als Jahrestag bezogen auf den 27. Januar 1945, den Tag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau durch die Rote Armee im letzten Jahr des Zweiten Weltkriegs. Zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust wurde der 27. Januar von den Vereinten Nationen im Jahr 2005 erklärt. Inzwischen wird der Gedenktag auch in vielen anderen Staaten Europas begangen. Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert an alle Opfer eines beispiellosen totalitären Regimes während der Jahre 1933-1945. „Wir gedenken der Entrechteten, Gequälten und Ermordeten: der europäischen Juden, der Sinti und Roma, der Zeugen Jehovas, der Millionen verschleppter Slawen, der Zwangsarbeiter, der Homosexuellen, der politischen Gefangenen, der Kranken und Behinderten, all derer, die die nationalsozialistische Ideologie zu Feinden erklärt und verfolgt hatte. Wir erinnern auch an diejenigen, die mutig Widerstand leisteten oder anderen Schutz und Hilfe gewährten“, fasste 2015 der damalige Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert in der Gedenkstunde des Deutschen Bundestages den Sinn des 27. Januar zusammen.
Bereits 1996 führte Bundespräsident Herzog in seiner Proklamation des Gedenktages aus: „Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.“ „Neustädter Mitteilungsblatt“ weiterlesen