Verkehrs-Gau? Aber nicht doch

Ministerium reagiert gelassen auf erneute Resolution zum Ausbau der Bundesstraße 454 in Stadtallendorf
von Michael Rinde
Bundesstraße 454 Forderungen an Land und Bund gestellt. Im Verkehrsministerium teilt man die Ängste nicht.
Stadtallendorf. Das Szenario ist bekannt: Bis Ende 2021 wird der Autobahnabschnitt von Bischhausen bis Schwalmstadt fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben sein. Immer vorausgesetzt, alles käme wie erwartet, so werden die anderen beiden A-49-Abschnitte bis Gemünden (Felda) bis zum Jahr 2025 oder 2026 gebaut.
In Stadtallendorf steht der dritte Ausbauabschnitt der Bundesstraße 454 aus, Baurecht gibt es, die Finanzierung steht. Jetzt laufen die Vorbereitungen für das Großprojekt. Angesichts dieser Situation hatten sich die Stadtparlamente aus Stadtallendorf und Neustadt unabhängig voneinander abermals zu einer Resolution entschieden (die OP berichtete). In Stadtallendorf ging der Impuls von der SPD- Fraktion aus, in Neustadt wurde der Antrag von Beginn an von allen Fraktionen und dem Magistrat getragen. Im Kern geht es darum, dass das Land alles dafür tun soll, dass der dritte Bauabschnitt der Bundesstraße 454 schneller angegangen wird. Es geht um den Umbau der Kreuzung Bundesstraße 454/Bahnhofstraße/Hauptstraße. Das ist verbunden mit der Tieferlegung der Bundesstraße, analog wie beim zweiten Bauabschnitt. In der Debatte im Stadtparlament hatte die SPD außerdem darauf hingewiesen, dass die Großbaustelle an der Bundesstraße außerdem mit dem Baustellenverkehr für die weiteren beiden A-49-Abschnitte kollidieren wird. Das könne die Stadt nicht verkraften. ln der Resolution begrüßt das Parlament trotz alledem, dass es nunmehr Baurecht für alle A-49-Abschnitte gibt. Bei diesem gesondert aufgelisteten Punkt des Beschlusses enthielt sich der Grünen- Stadtverordnete Michael Feldpausch. Ansonsten billigte das Parlament die Resolution.

Doch wie wird diese – wiederholte – Forderung in Wiesbaden beim Ministerium für Wirtschaft und Verkehr und den ihm unterstellten Fachbehörden aufgenommen? Am ‚Zeitplan für den Bundesstraßen-Ausbau lässt sich offenbar nichts mehr drehen, wie ein Ministeriumssprecher auf Anfrage der OP erläuterte. Derzeit liefen die bauvorbereitenden Arbeiten unter Hochdruck, betont Sprecher Wolfgang Harms. Er hebt aber auch hervor, wie aufwendig dieses millionenschwere Bauvorhaben ist. Nach dem aktuellen, erstmals im vergangenen Herbst vom Ministerium vorgestellten Zeitplan sollen die Bauaufträge in europaweiter Ausschreibung bis Ende 2020 vergeben sein. Baubeginn wäre dann im Jahr 2021. Als Fertigstellungstermin nennt das Ministerium die erste Hälfte des Jahres 2023.
Somogyi warnt vor „Jammern“
Was geschieht nun mit dem zusätzlichen Verkehr, der von einer zunächst bei Schwalmstadt endenden Autobahn 49 zu erwarten ist? Auf Nachfrage beruhigt das Hessische Verkehrsministerium. Bereits beim Planfeststellungsbeschluss sei die jetzt wahrscheinlich entstehende Situation untersucht worden. „Das Ergebnis war, dass in diesem Fall bei weitem nicht der für eine vollständige A 49 prognostizierte Verkehr fließen wird. Die Auswirkungen auf das umliegende Verkehrsnetz werden also gering sein…“ heißt es in der Antwort auf die entsprechenden Fragen dieser Zeitung. Vor Ort wird das zwischen Treysa und Stadtallendorf anders gesehen.
Hessen Mobil soll die Verkehrssituation indessen im Blick behalten. Es werde rechtzeitig Kontakt und Gespräche mit den betroffenen Städten geben, versichert das Verkehrsministerium. Bürgermeister Christian Somogyi (SPD) ist von diesen Antworten auf die Forderungen der Stadt nicht überrascht. „Es scheint, dass sich an dem Baubeginn bei der Bundesstraße 454 nichts beschleunigen lässt“, merkte er am Freitag gegenüber der OP an. Es nutze aber jetzt auch nichts, zu jammern. Jetzt müsse in Absprache mit den Behörden an eine weiträumige Umleitung gedacht werden. Wichtig sei dabei, dass alle Städte und Gemeinden an einem Strang zögen. „Sonst bekommen wir als Region ein Riesenproblem“, sagt Somogyi.
Schwer zu erfüllende Vorgaben
ln der Neustädter Resolution, in der es um den von der A 49 befürchteten zusätzlichen Verkehr geht, war auch ein mögliches Nachtfahrverbot für Lastwagen Thema. Bei diesem Punkt weist das Verkehrsministerium darauf hin, dass sich dies nicht vorbeugend anordnen ließe. Es müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Unter anderem muss es eine zumutbare Umleitungsstrecke für den Schwerverkehr geben. Zugleich darf es auf dieser Route keine unzumutbaren Lärmbelästigungen geben. Allein dieses Beispiel zeigt, wie schwer sich die Gesamtsituation lösen lassen wird.