Behörden arbeiten an Plänen für Feuerwehren und Rettungsdienst für A-49-Einsätze
Von Michael Rinde
Stadtallendorf/Neustadt. In genau einem Jahr, im Oktober 2024, sollen die ersten Fahrzeuge über die knapp 31 Neubaukilometer der Autobahn 49 zwischen Schwalmstadt und dem Ohmtal-Dreieck rollen. Dann kommt auf Rettungskräfte aus dem Landkreis zusätzliche Arbeit zu. Sie müssen im Fall der Fälle auch die Autobahnkilometer rund um Neustadt und Stadtallendorf abdecken.
Wie weit sind die Vorplanungen für Rettungsdienst und Feuerwehr? Für den Rettungsdienst ist der Landkreis als Träger verantwortlich. Für die Feuerwehren muss das Regierungspräsidium Gießen als obere Brandschutzaufsicht festlegen, welche Wehren welche Zuordnungen erhalten sollen. Dann sind die Wehren beziehungsweise ihre Städte in der Pflicht.
Behörde prüft derzeit die Zuständigkeiten
Zunächst zum Rettungsdienst. Auf Anfrage der OP erläutert die Kreisverwaltung, dass man intern von einer räumlichen Zuordnung der Autobahnstrecke im Kreis auf die vorhandenen Rettungswachen ausgeht. Die Rede ist von einem „georeferenzierten Einsatzmittelvorschlag“. Das heißt, dass die Rettungswachen in Stadtallendorf und Neustadt die Abschnitte der A 49 zwischen Neustadt, Stadtallendorf und Niederklein mitbetreuen werden. Neben den Rettungswagen kommt dann auch das Notarzt-Einsatzfahrzeug aus Stadtallendorf auf der Autobahn zum Einsatz. Der Kreis will die Einsatzzahlen genau im Blick behalten, es werde ein „strenges Monitoring“ geben, also eine ständige Analyse der Einsatzzahlen. Bei größeren Unfällen auf der A 49 könnte der Kreis auch Hilfe von Rettungseinheiten aus Nachbarkreisen anfordern.
Bei den Feuerwehren gibt es hingegen noch keine Festlegungen, wie das Regierungspräsidium der OP erläutert. Dort hat die Brandschutzaufsicht allerdings inzwischen mehrere Feuerwehren angeschrieben, um ihre Leistungsfähigkeit und Eignung für Autobahn-Einsätze zu prüfen. Konkret seien dies die Feuerwehren aus Stadtallendorf und Neustadt, heißt es hierzu von der Pressestelle der Gießener Behörde.
Hohe Herausforderungen für die Feuerwehren
Die Feuerwehren, die über eine nicht näher definierte „Leistungsfähigkeit“ verfügen, erhalten dann die Zuweisung eines Autobahnabschnittes. Es dürfte damit um Ausstattung und Personalstärke einer Wehr gehen. Sie müsste schließlich in der Lage sein, gleichzeitig auch ihre Pflichtaufgaben in ihren Städten sicherzustellen und parallel mehrere Einsätze gleichzeitig abarbeiten zu können. In Stadtallendorf haben sich die Verantwortlichen schon seit Jahren darauf eingerichtet, dass die heimische Wehr „Stadtallendorf-Mitte“ auch Verantwortung für einen A-49-Abschnitt erhalten dürfte. Stadtallendorf hat von je her einen hohen Rang in den Gefährdungsanalysen als große Industriestadt mit stark befahrenen, überörtlichen Straßen. Auch deshalb ist der Neubau des Feuerwehrstützpunktes in der Straße des 17. Juni entsprechend dimensioniert worden.
Eine Besonderheit gilt bei Unglücken auf Autobahnen, wie das Regierungspräsidium erläutert. Bei zugewiesenen Straßen gilt die zehnminütige Hilfsfrist, die innerörtlich verbindlich ist, nicht. Sie besagt, dass innerhalb von zehn Minuten nach einer Meldung das erste Einsatzfahrzeug vor Ort sein muss und Hilfe eingeleitet wird.
Mehr Aufgaben für Butzbach?
Auch die Polizei arbeitet noch an ihren abschließenden Planungen für ihren zusätzlichen Aufgabenbereich, den sie übernehmen wird. Grundsätzlich liege die Zuständigkeit für Autobahnen bei Autobahn-Polizeistationen, erläutert Jörg Reinemer, der Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelhessen. Die nächstgelegene Polizei-Autobahnstation liegt in Butzbach, sie ist die größte derartige Station in Hessen und betreut bereits jetzt 488 Autobahnkilometer. Grundsätzlich unterstützten sich Polizei-Autobahnstationen und Polizeistationen immer gegenseitig bei Bedarf, so erläutert das Präsidium.