Kreistag setzt sich gegen Verkehrsbelastung ein

Autobahn

Auch im Kreistag stand die Verkehrsbelastung nach Freigabe der Autobahn in Schwalmstadt im Mittelpunkt der Resolution. Die Situation in Stadtallendorf durch die verschobene Tieferlegung der Bundesstraße und die Belastungen von Neustadt wurden in der Diskussion hervorgehoben. Für die Koalition sprach für die CDU Manfred Vollmar und für die SPD-Fraktion Hans-Gerhard Gatzweiler.

Er führte unter anderem aus:

Scheinbar sind aber jetzt die größten Hürden beseitigt und mit einer Ausschreibung kann im 1. Quartal 2018 gerechnet werden, so zumindest die Mitteilung der OP vom Anfang diesen Jahres.

2021 soll die Autobahn in Schwalmstadt freigegeben werden, wenn es sehr zügig läuft, ehrlich gesagt daran kann ich noch nicht so wirklich glauben, dann könnten die beiden fehlenden Abschnitte bis 2015 fertiggestellt werden.

Was passiert in der Zwischenzeit mit den Autos und insbesondere den Lastwagen? Was passiert bei einer deutlichen Verzögerung?

Die Autos müssen sich ihren Weg über die Bundesstraße durch Wiera, Neustadt und Stadtallendorf suchen.

In Neustadt geht die Bundesstraße Mitten durch die Stadt, hier gibt es vier neunziggrad Kurven, zwei davon versehen mit Ampeln, die insbesondere von LKWs aufgrund ihrer Radien und Straßenbreiten schwer zu nehmen sind. Bereits jetzt gibt es längere Rückstaus an den Ampeln und in der Bahnhofstraße. Alle Autos und LKW müssen direkt an der Martin-von Tours Schule vorbei.  Eine große Gefahrenstelle! „Kreistag setzt sich gegen Verkehrsbelastung ein“ weiterlesen

Auch Neustadt wählt am 28. Oktober

Stadtverordnete beschlossen Termin für die Bürgermeisterwahl und die Resolution zur Autobahn 49

Nach den Wohratalern und den Rauschenbergern beschlossen nun auch die Neustädter, dass es am 28. Oktober nicht nur zur Landtagswahl und zum Verfassungsreferendum sondern auch zur Bürgermeisterwahl kommt.

von Florian Lerchbacher

Neustadt. Noch bis zum 30. Juni 2019 sitzt Thomas Groll sicher auf dem Chefsessel des Neustädter Rathauses. Rund acht Monate davor wird klar sein, ob er in eine dritte Amtszeit gehen und weitere sechs Jahre dranhängen darf. Eigentlich darf eine Bürgermeisterwahl frühestens sechs Monate und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle stattfinden. Einzige Ausnahme: Die Stadtverordneten können einen anderen Termin wählen, wenn sie so eine Zusammenlegung verschiedener Wahlvorgänge ermöglichen. Und das taten die Neustädter nun: Sie legten die Bürgermeisterwahl auf den 28. Oktober – dem Tag, an dem die Hessen ohnehin an die Urnen treten und zum einen den Landtag wählen und zum anderen über Veränderungen an ihrer Verfassung abstimmen müssen. Als Termin einer möglichen Stichwahl legten sie derweil den 11. November fest. „Auch Neustadt wählt am 28. Oktober“ weiterlesen