In Hessens Erstaufnahmeeinrichtungen kam es in zwölf Monaten zu vier Angriffen auf Leib und Leben
Von Florian Lerchbacher
Neustadt.
„In der Bewohnerschaft der Erstaufnahmeeinrichtungen in Hessen kommt es zu gelegentlichen Konflikten und hin und wieder auch körperlichen Auseinandersetzungen“, teilt Thorsten Haas, der stellvertretende Pressesprecher des Regierungspräsidiums in Gießen, auf Anfrage der Oberhessischen Presse mit. Zu Attacken auf Leib und Leben komme es jedoch sehr selten: „In den vergangenen 12 Monaten kam es zusammen in den Standorten der EAEH bei regelmäßig über 4.000 Bewohnern zu vier Fällen, die als schwerwiegende Attacke auf Leib und Leben gewertet werden können. Diese Attacken fanden ausschließlich zwischen Bewohnern der EAEH statt.“
Die Staatsanwaltschaft Marburg und das Polizeipräsidium Mittelhessen hatten am Donnerstag, 9. April, mitgeteilt, dass es ein Ermittlungsverfahren gegen einen 18 Jahre alten Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung in Neustadt wegen des Verdachts auf versuchten Mord gebe. Der junge Mann sei „dringend verdächtig“, am frühen Mittwochabend, 1. April 2026, gegen 17.50 Uhr im Bereich der Erstaufnahmeeinrichtung einen 30 Jahre alten Mann mit einem Messer angegriffen zu haben, um diesen zu töten.
Verletzungen sind nicht lebensbedrohlich
Zu den Hintergründen beziehungsweise Motiven ist bisher nichts bekannt geworden: Die Ermittlungen zu den Hintergründen und dem Tathergang befinden sich in vollem Gange – und er wolle natürlich keine Spekulationen anstellen, sagt Timo Ide, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Nachfrage.
Das Opfer erlitt Verletzungen, die aber nicht lebensbedrohlich waren. Der Beschuldigte wurde am Freitag, 3. April, dem zuständigen Haftrichter des Amtsgerichts Marburg vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Marburg einen Untersuchungshaftbefehl.
Verdächtiger sitzt in Untersuchungshaft
„Natürlich nimmt man in der Kommune wahr, was in der Einrichtung passiert – wenn es entsprechende Mitteilungen gibt“, kommentiert Neustadts Bürgermeister Thomas Groll. Seitens der Stadt bestehe die Erwartungshaltung, dass auffällige Personen rasch verlegt werden: „Was bisher im Bedarfsfall immer passierte.“ Wobei sich in diesem Fall der Beschuldigte nun in Untersuchungshaft befindet.
„Wenn außerhalb der Einrichtung Straftaten passieren, setzen wir darauf, dass die Polizei bei Bedarf verstärkt Präsenz zeigt. Unabhängig davon sollte die Justiz vorhandene Möglichkeiten der Strafprozessordnung und des Strafgesetzbuches konsequent nutzen“, resümiert der Bürgermeister.
Neustadts Einrichtung ist kein „Hotspot“
Ein „Hotspot“ der Polizeieinsätze ist Neustadts Erstaufnahmeeinrichtung jedenfalls nicht, wie der Sprecher des Regierungspräsidiums entgegnet: „Am Standort Neustadt kommt es nicht häufiger zu polizeilichen Einsätzen als an anderen Standorten der EAEH.“ Haas äußert sich auch zu den Gründen, warum die Ordnungshüter zumeist ausrücken müssen: „Die Polizeieinsätze in den Standorten der EAEH finden aufgrund unterschiedlichster Sachverhalte statt. Dabei geht es um Konflikte innerhalb der Bewohnerschaft, Durchsetzung von Hausverboten wegen unbefugten Betretens oder ungebührlichen Verhaltens. Ruhestörungen und Streitigkeiten können in aller Regel durch vor Ort eingesetztes Personal beigelegt werden, ohne dass polizeiliche Unterstützung nötig ist.“
Grundsätzlich erstatte die EAEH bei jedem strafrechtlich relevanten Verhalten von Bewohnerinnen und Bewohnern Strafanzeige. Die EAEH verfüge in solchen Fällen weiterhin befristete Hausverbote, räumliche Trennungen der Konfliktparteien und Verlegungen an andere Standorte. „Sollten polizeiliche Ermittlungen laufen, erfolgen diese Maßnahmen immer in Abstimmung mit der Polizei“, resümiert Haas.
Natürlich nimmt man in der Kommune wahr, w

