Neues Haus, neue Gebühren

Stadtverordnete müssen über Gebührenordnung für das Kultur- und Bürgerzentrum beraten
Von Florian Lerchbacher
Neustadt. Am Neubau des Kultur- und Bürgerzentrums sind die Arbeiten in vollem Gange. Die Stadt geht davon aus, dass der Neubau Anfang November fertig ist. Als Letztes muss nur noch das Mobiliar ausgeschrieben werden. Bürgermeister Thomas Groll geht davon aus, dass es bei den geplanten Kosten in Höhe von rund 6,6 Millionen Euro für das gesamte Projekt bleibt. Maximal ein Prozent könnte der Preis nach oben abweichen – allerdings hat der Rathauschef auch schon wieder 70 000 Euro an Fördermitteln aus einem Klimaschutzprogramm des Landes eingeworben, sodass die eventuellen Mehrkosten quasi schon wieder komplett gedeckt sind.
Die Finanzierung ist also kein Problem, und so konnte sich die Stadtverwaltung der Entwicklung einer neuen Miet- und Benutzungsordnung widmen, die bereits im Haupt- und Finanzausschuss Thema war. Er hätte sich durchaus ein „schlankeres Werk“ gewünscht, kommentierte SPD-Fraktionsvorsitzender Hans-Gerhard Gatzweiler, zeigte aber angesichts der Erläuterungen des Stadtoberhauptes Verständnis, dass der Entwurf durchaus opulent ausgefallen ist.
Groll hatte berichtet, dass sich der Magistrat über mehrere Sitzungen hinweg mit der Thematik auseinandergesetzt hatte. Die Verwaltung führte derweil Gespräche mit Mitarbeitern der Stadt Stadtallendorf (die mit der Stadthalle ein ähnliches Objekt betreibt) und einem Meister für Veranstaltungstechnik. Zudem wertete sie Unterlagen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und die Gebührenordnungen anderer Kommunen aus. All das sei in den Satzungsentwurf eingeflossen, sagte Groll.
Und so kamen 29 Paragrafen zustande, zu denen Sozialdemokraten und Freie Wähler noch einige Anregungen hatten, die inzwischen eingearbeitet wurden (zum Beispiel zu Anmeldefristen und Verkaufsveranstaltungen). Noch nicht ganz sicher ist, wie es mit Getränkelieferanten und Caterern läuft. Der Magistrat würde sich beispielsweise gerne auf einen Getränkelieferanten (aus dem Stadtgebiet) festlegen, SPD und FWG sehen noch Klärungsbedarf. Im Entwurf steht jedenfalls, dass der Magistrat Händler bestimmen kann und Caterer eine kostenpflichtige Einweisung bekommen müssen. „Neues Haus, neue Gebühren“ weiterlesen