Neues Haus, neue Gebühren

Stadtverordnete müssen über Gebührenordnung für das Kultur- und Bürgerzentrum beraten
Von Florian Lerchbacher
Neustadt. Am Neubau des Kultur- und Bürgerzentrums sind die Arbeiten in vollem Gange. Die Stadt geht davon aus, dass der Neubau Anfang November fertig ist. Als Letztes muss nur noch das Mobiliar ausgeschrieben werden. Bürgermeister Thomas Groll geht davon aus, dass es bei den geplanten Kosten in Höhe von rund 6,6 Millionen Euro für das gesamte Projekt bleibt. Maximal ein Prozent könnte der Preis nach oben abweichen – allerdings hat der Rathauschef auch schon wieder 70 000 Euro an Fördermitteln aus einem Klimaschutzprogramm des Landes eingeworben, sodass die eventuellen Mehrkosten quasi schon wieder komplett gedeckt sind.
Die Finanzierung ist also kein Problem, und so konnte sich die Stadtverwaltung der Entwicklung einer neuen Miet- und Benutzungsordnung widmen, die bereits im Haupt- und Finanzausschuss Thema war. Er hätte sich durchaus ein „schlankeres Werk“ gewünscht, kommentierte SPD-Fraktionsvorsitzender Hans-Gerhard Gatzweiler, zeigte aber angesichts der Erläuterungen des Stadtoberhauptes Verständnis, dass der Entwurf durchaus opulent ausgefallen ist.
Groll hatte berichtet, dass sich der Magistrat über mehrere Sitzungen hinweg mit der Thematik auseinandergesetzt hatte. Die Verwaltung führte derweil Gespräche mit Mitarbeitern der Stadt Stadtallendorf (die mit der Stadthalle ein ähnliches Objekt betreibt) und einem Meister für Veranstaltungstechnik. Zudem wertete sie Unterlagen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und die Gebührenordnungen anderer Kommunen aus. All das sei in den Satzungsentwurf eingeflossen, sagte Groll.
Und so kamen 29 Paragrafen zustande, zu denen Sozialdemokraten und Freie Wähler noch einige Anregungen hatten, die inzwischen eingearbeitet wurden (zum Beispiel zu Anmeldefristen und Verkaufsveranstaltungen). Noch nicht ganz sicher ist, wie es mit Getränkelieferanten und Caterern läuft. Der Magistrat würde sich beispielsweise gerne auf einen Getränkelieferanten (aus dem Stadtgebiet) festlegen, SPD und FWG sehen noch Klärungsbedarf. Im Entwurf steht jedenfalls, dass der Magistrat Händler bestimmen kann und Caterer eine kostenpflichtige Einweisung bekommen müssen.
Ansonsten sind zahlreiche Punkte in der Nutzungsordnung aufgeführt – beispielsweise, dass die Nutzung spätestens zwei Wochen vor dem Termin angemeldet werden muss. Außerdem finden sich in dem Entwurf eine Hausordnung, Sicherheitsbestimmungen, Haftungshinweise und vieles mehr wieder – insbesondere aber natürlich die Gebührenordnung.
Und diese führt neben den Preisen für die Grundmiete noch verschiedene Voraussetzungen auf, die für eine Reduzierung des Preises sorgen. So bekommen örtliche Vereine je nach Eintrittspreisen und Charakter der Veranstaltung Rabatte – während für gewerbliche Veranstaltungen höhere Preise zu zahlen sind. Nicht zu vergessen, dass auch Neben- und Dienstleistungen bezahlt werden müssen.
Ein gewisses Hin- und Herrechnen wird also vor jeder Veranstaltung notwendig. Einige Rechenbeispiele legte Groll auch gleich vor: Eine Familienfeier im kleinen Saal (bis zu 220 Personen) ohne Nutzung der Bühne aber mit Nutzung der Küche kostet 310 Euro; für Weihnachtsfeiern örtlicher Vereine ohne Eintritt im kleinen Saal mit Nutzung von Bühne und Küche werden 250 Euro fällig; und für Karnevalsfeiern mit mehr als 15 Euro Eintrittspreis im großen Saal samt Nutzung der Bühne, der Küche und der Umkleiden müssen örtliche Vereine 543 Euro zahlen. Hinzu kommt jeweils noch die Reinigung des Gebäudes – eine Eigenreinigung durch die Mieter lehnt der Magistrat ab, „da es hier zuletzt immer wieder Ärger gegeben hatte“.
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung haben nun Zeit bis zu ihrer nächsten Sitzung, um sich über die zahlreichen Punkte Gedanken zu machen.