Neustädter Mitteilungsblatt

Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Marburg-Biedenkopf und der Stadt Neustadt (Hessen)
Betroffene Bewohner sind isoliert untergebracht

In der Neustädter Einrichtung gelten strenge Ausgangsregeln / Gut die Hälfte der Testergebnisse liegt vor / Gemeinsames Ziel: Infektionsgeschehen unterbrechen und beschränken Marburg-Biedenkopf/Neustadt. Nach der Reihentestung der Bewohnerinnen und Bewohner der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) in Neustadt liegt bereits rund die Hälfte der Testergebnisse vor: Demnach wurde bis jetzt bei 116 Bewohnern der Einrichtung das Corona-Virus nachgewiesen. 159 Testergebnisse waren negativ. 32 Bewohner gelten als genesen. Mit strengen Quarantänemaßnahmen und Ausgangsregelungen kontrollieren Gesundheitsamt und Regierungspräsidium (RP) das Ausbruchsgeschehen in der Einrichtung.
Nachdem in der vergangenen Woche mehrere Bewohnerinnen und Bewohner der HEAE positiv auf den COVID-19-Erreger getestet worden waren, erfolgte in enger Abstimmung zwischen dem Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf und dem RP Gießen eine Reihentestung. Am Donnerstag und Freitag haben sich alle 600 Bewohnerinnen und Bewohner den Tests unterzogen. „Unser gemeinsames Ziel ist es, das Ausbruchsgeschehen innerhalb der Einrichtung zu unterbrechen und auf die Einrichtung beschränken“, betonen Landrätin Kirsten Fründt und Neustadts Bürgermeister Thomas Groll.
„Wir nehmen die Situation in Neustadt sehr ernst und stehen in engem Austausch mit den Verantwortlichen des RP und auch mit der Stadt Neustadt. Die Zusammenarbeit mit dem medizinischen Dienst in der Einrichtung verläuft ebenfalls sehr gut“, unterstrich Dr. Birgit Wollenberg, die Leiterin des Gesundheitsamtes. Derzeit gebe es zudem keine Hinweise darauf, dass es in Neustadt außerhalb der HEAE zu einem signifikanten Anstieg der Infektionszahlen gekommen sei. „Dort, wo die einschlägigen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden, ist das Ansteckungsrisiko gering“, sagte die Amtsärztin.
Alle von einem positiven Test Betroffenen und alle Kontaktpersonen sind in zwei Gebäuden isoliert untergebracht. Außenkontakte der Bewohnerinnen und Bewohner unterliegen strengen Auflagen. Für die Einhaltung der Quarantäneanordnungen und die Erfüllung der weiteren Auflagen sorgt das RP Gießen. Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der Auflagen. „Neustädter Mitteilungsblatt“ weiterlesen