Behörden arbeiten an Plänen für Feuerwehren und Rettungsdienst für A-49-Einsätze
Von Michael Rinde
Stadtallendorf/Neustadt. In genau einem Jahr, im Oktober 2024, sollen die ersten Fahrzeuge über die knapp 31 Neubaukilometer der Autobahn 49 zwischen Schwalmstadt und dem Ohmtal-Dreieck rollen. Dann kommt auf Rettungskräfte aus dem Landkreis zusätzliche Arbeit zu. Sie müssen im Fall der Fälle auch die Autobahnkilometer rund um Neustadt und Stadtallendorf abdecken.
Wie weit sind die Vorplanungen für Rettungsdienst und Feuerwehr? Für den Rettungsdienst ist der Landkreis als Träger verantwortlich. Für die Feuerwehren muss das Regierungspräsidium Gießen als obere Brandschutzaufsicht festlegen, welche Wehren welche Zuordnungen erhalten sollen. Dann sind die Wehren beziehungsweise ihre Städte in der Pflicht.
Behörde prüft derzeit die Zuständigkeiten
Zunächst zum Rettungsdienst. Auf Anfrage der OP erläutert die Kreisverwaltung, dass man intern von einer räumlichen Zuordnung der Autobahnstrecke im Kreis auf die vorhandenen Rettungswachen ausgeht. Die Rede ist von einem „georeferenzierten Einsatzmittelvorschlag“. Das heißt, dass die Rettungswachen in Stadtallendorf und Neustadt die Abschnitte der A 49 zwischen Neustadt, Stadtallendorf und Niederklein mitbetreuen werden. Neben den Rettungswagen kommt dann auch das Notarzt-Einsatzfahrzeug aus Stadtallendorf auf der Autobahn zum Einsatz. Der Kreis will die Einsatzzahlen genau im Blick behalten, es werde ein „strenges Monitoring“ geben, also eine ständige Analyse der Einsatzzahlen. Bei größeren Unfällen auf der A 49 könnte der Kreis auch Hilfe von Rettungseinheiten aus Nachbarkreisen anfordern. „Wer hilft, wenn auf derAutobahn etwas passiert?“ weiterlesen