FWG stört sich an kleiner Kostenerhöhung

Für Ü-3-Kinder soll Nachmittagsbetreuung etwas teurer werden • CDU und SPD stimmen Neuregelung zu
ln ihrer letzten Stadtverordnetenversammlung vor der Sommerpause brachten die Neustädter die neue Kostenbeitragssatzung (die OP berichtete am Samstag) für die Kindergärten auf den Weg.
von Alfons Wieber
Neustadt. Christ- und Sozialdemokraten stimmten der neuen Beitragssatzung zu. Wie bereits im Fachausschuss lehnte die FWG-Fraktion die Vorlage ab. Jörg Grasse (SPD) begrüßte den von SPD, CDU und Bürgermeister erarbeiteten Vorschlag und bedauerte, dass die FWG „wieder einmal“ abseitsstehe. Die Beschlussvorlage, betonte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokraten, entlaste die Eltern und berücksichtige die finanzielle Situation der Kommune. Natürlich wäre eine vollständige Beitragsbefreiung aller Kinder wünschenswert, aber dies könne die Kommune nicht leisten. Hier sei vielmehr das Land gefordert.

Die leichte Erhöhung der Nachmittagsbetreuung für Kinder über drei Jahren um sechs Euro pro Stunde im Monat hielt er für vertretbar. Zudem freute er sich über die vereinbarte Beitragsstabilität bis zum 31. Juli 2020 sowie die geplante teilweise Beitragserstattung für Kinder unter drei Jahren. Dabei ist von- Seiten der Kommune beabsichtigt, eine vom Landkreis zugesagte Zahlung an die Kommune direkt an die Eltern weiterzugeben. Dies dürfte für August bis Dezember 2018 zu einer monatlichen Erstattung von mindestens 50 Euro führen. Hintergrund ist, dass der Landkreis für Kinder über drei Jahren aus finanziell schwachen Familien ab dem 1. August 2018 keine Beiträge an die Kommunen zahlen muss.
Karsten Gehmlich, der Vorsitzende der Freien Wähler, lehnte die Vorlage ab. „Vor der Kommunalwahl 2016 sprachen wir uns für eine Beitragsfreiheit aus. 2017 lehnten wir eine Erhöhung ab. Wir sind also nicht populistisch, sondern konsequent.“ Gehmlich sprach weiter davon, dass es aufgrund der gegenwärtigen finanziellen Situation der Kommune keine Erhöhung der Nachmittagsbetreuung für Ü-3-Kinder geben müsse. Die in Aussicht stehende Beitragsrückerstattung für U-3-Kinder nannte er zu vage. Seine Fraktion hätte eindeutige Zahlen erwartet.
Dies, so antwortete Bürgermeister Thomas Groll (CDU), sei aber aktuell noch nicht leistbar, da der Kreis noch keine Zahlen mitgeteilt habe. Die geplante minimale Erhöhung bei der Nachmittagsbetreuung sei vor dem Hintergrund der teilweisen Beitragsfreiheit vertretbar. Wer für sein über drei Jahre altes Kind einen Ganztagsplatz buche, sei von der Erhöhung überhaupt nicht betroffen, da er neben der Kernzeit- auch die Frühzeitbetreuung zukünftig kostenlos erhalte. Anderen Eltern kämen die neuen flexibleren Nachmittagsmodule zugute.
Neben den kommunalen Kindergärten „Regenbogen“, „Sonnenschein“ und dem Waldkindergarten werden auch Eltern, deren Kinder den katholischen Kindergarten „Arche Noah“ in Momberg besuchen, ab dem Stichtag unter die Neuregelung fallen, da sich auch die katholische Kirchengemeinde an dem Programm beteiligen wird.