Ziele sind das Hessische Kultusministerium und die Landesregierung -Angebote für Ökostrom
Marburg. Der Kreistag debattierte am Freitag über eine Klage gegen die Nichtzulassung einer Integrierten Gesamtschule in Neustadt und die Unterstützung einer Verfassungsklage gegen Studiengebühren.
von Gianfranco Fain
Nach den beiden Hauptpunkten, der Haushaltseinbringung für das nächste Jahr und dem Entschluss über den Standort des künftigen Gefahrenabwehrzentrums (die OP berichtete), ging die Kreistagssitzung zügig weiter.
Im Prinzip einer Meinung waren die Parlamentarier hinsichtlich eines Dringlichkeitsantrags der Koalitionsfraktionen. Diese wollen prüfen lassen, ob eine Klage „gegen den voraussichtlichen Erlass zur Teilfortschreibung der GS Neustadt“ Erfolg haben könnte. Es geht darum, dass der Gymnasialzweig der Schule nach dem Willen des Kultusministeriums mangels Schülern geschlossen werden soll. Um dies zu verhindern, sollte die Gesamtschule als Integrierte Gesamtschule (IGS) fortgeführt werden, was das Kultusministerium auch ablehnen wird (die OP berichtete).
Diskutiert wurde über einen Änderungsantrag der SPD, der neben einer gutachterlichen Prüfung der Klageaussicht auch die Einreichung einer Klage gegen den Erlass vorsieht. Hans-Gerhard Gatzweiler bezeichnete die IGS als „wichtigen Baustein für die Entwicklung der Stadt“ und eine juristische Auseinandersetzung als „letzten Strohhalm“. Der Sozialdemokrat berichtete, dass der Schulleiter nicht mehr für die IGS werben dürfe.
Kirsten Fritz von den Grünen sieht auch den Real- und Hauptschulzweig „mittelfristig gefährdet“ und warb für den Koalitionsantrag. Dieser wurde bei einer Enthaltung aus den SPD-Reihen schließlich angenommen, nachdem der SPD-Änderungsantrag abgelehnt worden war.
Lange diskutierten die Parlamentarier auch über einen Antrag der Linken zur Unterstützung der Verfassungsklage gegen die Studiengebühren. Herwig Selzer bezeichnete diesen
Antrag als „gewaltfreie Aktion“, verlangte, dass die Verwaltung zur Unterstützung „auf den Bürger zugehen müsse und nicht umgekehrt“ und schloss mit der Aufforderung: „Diesen Antrag kann man wirklich mal annehmen.“
Im Laufe der Diskussion, in der es auch um die Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren ging, reichten die Grünen einen Änderungsantrag ein, der vorsieht, dass die Kommunen Klage-Formulare vorrätig halten und die Bearbeitung kostenlos erfolgt. Den Linken nutzte in ihrer Absicht auch nicht die Rücknahme ihres eigenen Antrags und die Zustimmung für den Änderungsantrag der Grünen. Der Kreistag beschloss mit 31 zu 28 Stimmen die Ablehnung.
Abgelöst durch einen Änderungsantrag der Koalition wurde auch der SPD-Antrag zum Thema „Beitragsfreie Kindergärten“. Die SPD wollte den Kreistag die Pläne zur öffentlichen Finanzierung der Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr begrüßen lassen. Dies müsse aber nicht zu Lasten der Kommunen gehen, sondern müsse vom Land finanziert werden, fordert die SPD, und zudem, dass mittelfristig auch die Beiträge für zwei- bis sechsjährige Kinder durch das Land übernommen werden.
Schließlich wurde folgender Änderungsantrag der Koalition einstimmig angenommen: „Der Kreistag begrüßt grundsätzlich, Kindergartenplätze für die Eltern generell kostenfrei anzubieten, und hält es für dringend notwendig, dass die Träger von Kindertagesstätten zur Erfüllung dieser Aufgabe ausreichende Finanzmittel erhalten. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass die Qualität der Erziehung, Bildung und Betreuung in den Kindertagesstätten dabei nicht reduziert, sondern weiter gesteigert wird.“
Beschlossen wurde die Gründung eines Jugendrechtshauses im Landkreis Marburg-Biedenkopf und bei Ausschreibungen zu Energielieferverträgen Angebote für herkömmliche und erneuerbare Energien anzufordern.