Neustädter Mitteilungsblatt

Aus der Sitzung des Jugend- und Sozialausschusses

Zur Vorbereitung der nächsten Stadtverordnetenversammlung tagte am vergangenen Mittwoch der Ausschuss für Jugend und Soziales‘ im Sitzungssaal des Rathauses.

Unter dem Vorsitz von Wolfram Ellenberg befassten sich die Ausschussmitglieder zunächst mit der in einer neuen Form geplanten Sportlerehrung. Demnach sollen nur noch Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr geehrt werden, die auf Kreisebene oder darüber hinaus erfolgreich waren. Neben einer Urkunde soll noch ein kleines Präsent überreicht werden.

Ebenso sollen auch Personen geehrt werden können, die sich in ehrenamtlicher Tätigkeit insbesondere im Kinder- oder Jugendbereich um den Sport in Neustadt verdient gemacht haben. Die diesjährige Ehrung soll am 18. September in der Neustädter Grillhütte stattfinden.

Unter der Überschrift „Quo Vadis Freibad Neustadt“ legte Bürgermeister Thomas Groll die ersten Informationen zur Erstellung einer Konzeption für die Zukunft des Freibades vor. Das Papier enthält neben einer Bestandsaufnahme der Bausubstanz, des Freizeitangebotes auf dem Gelände, allgemeinen Informationen zur Nutzung und den aktuell bekannten baulichen Mängeln auch bewusst

offen formulierte „Zielsetzungen“, in der unter anderem Fragen zur zukünftigen Nutzung als Freizeit- oder Sportbad oder zu der möglichen zukünftigen baulichen, technischen und nutzerrelevanten Ausstattung gestellt werden.

In die Vorbereitung zur Erstellung einer Freibadstudie sollen auch die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen einbezogen werden, die der Bürgermeister bat, möglichst in den kommenden zwei Wochen entsprechende eigene Vorschläge zu entwickeln.

Ein Fachbüro soll dann eine Konzeptstudie erarbeiten. Der Haushalt 2015 stellt hierfür 20.000 € zur Verfügung. „Die Studie soll uns sagen, wo wir stehen, was möglich ist und welche Kosten anfallen. Dann müssen auf fundierter Grundlage Entscheidungen getroffen werden“, so Thomas Groll.

Einstimmig votierten die Ausschussmitglieder für einen Nachtrag zur Friedhofsatzung der Kommune. Darin ist festgelegt, nach welchen Vorgaben den derzeit rund 350 türkischen Mitbürgern Bestattungen im muslimischen Ritus auf dem städtischen Friedhof ermöglicht werden.

Die Stadt will dafür ein eigenes Gräberfeld mit zunächst bis zu 15 Gräbern einrichten. Anfangs rechnen die Verantwortlichen mit maximal zwei Beerdigungen pro Jahr, da sich die ältere Generation der türkischen Mitbürger noch weitgehend in die Heimat überführen lässt. Eine Erweiterung der Fläche ist möglich. Die Ruhefrist der nach Mekka ausgerichteten Gräber soll auch dort 30 Jahre betragen. Im Vorfeld hatte die Neustädter türkische Gemeinde schriftlich einer Grabpflege zugestimmt, die unter Muslimen allgemein nicht üblich ist.

Über die neuesten Entwicklungen bei der Unterbringung der Flüchtlinge in der ehemaligen Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne unterrichtete Bürgermeister Thomas Groll die Ausschussmitglieder. Demnach sind derzeit drei der geplanten sieben Unterkunftsblocks belegt.

Entgegen der ursprünglichen Vorgaben als Viererzimmer werden viele der Räume gegenwärtig mit sechs Personen belegt. Bis zum Herbst sollen alle Gebäude genutzt werden und die geplante Kapazität von rund 800 Flüchtlingen erreicht sein.

Die Albaner stellen aktuell mit rund 270 Flüchtlingen die größte Gruppe, gefolgt von etwa 130 Syrern und rund 70 Flüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien. Der Rest verteilt sich auf russische, afghanische, marokkanische und tunesische Nationalitäten.

„Im Gegensatz zur Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen, die weit über die Kapazitätsgrenze hinaus belegt ist, herrschen derzeit in Neustadt noch fast paradiesische Zustände“ berichtete Groll über die Wahrnehmung eines Mitarbeiters des Regierungspräsidiums. Probleme gibt es in Neustadt durch Ruhestörungen und Müllverunreinigungen. Auch eine geringe Zahl von Ladendiebstählen habe es gegeben.

Die Zahl von sieben Sozialarbeitern für die große Zahl an Flüchtlingen wurde nicht nur von Bürgermeister Groll als zu gering erachtet. Gegenüber anderslautenden Informationen zur Nutzung des Freibades durch Flüchtlinge stellte Bürgermeister Groll klar, dass diese für die Nutzung der städtischen Einrichtung ebenfalls Eintritt zahlen müssen. Zwei Algerier sollen demnächst unterstützend als Helfer auf dem Bauhof eingesetzt werden, diese hatten sich freiwillig gemeldet.

Aus der Sitzung des Bauausschusses

Für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten waren am 8. Juli 45 Minuten vorgesehen. Dem Vorsitzenden Horst Bätz gelang es, die Vorgabe exakt zu erfüllen.

Einstimmig sprachen sich die Ausschussmitglieder für eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Mengsberg aus. Im Bereich „Am Berg“ soll dadurch der Bioenergiegenossenschaft Mengsberg der Bau eines Solarthermiefeldes und einer Nahwärmeheizzentrale ermöglicht werden.

Auch im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 27 „Wohnbebauung am Bürgerpark“ war das Votum einstimmig. Hierdurch soll betreutes Wohnen ermöglicht werden.

Bürgermeister Groll hatte die Anwesenden vor der Abstimmung darüber informiert, dass zwei Anlieger Einwände erhoben hätten. Den Ausschussmitgliedern lagen deren Ausführungen ebenso vor wie die hierzu ergangenen Abwägungsvorschläge.

Im Ergebnis wurde den Kritikpunkten der Anlieger nicht gefolgt.

Die Neufassung der Stellplatzsatzung für Kraftfahrzeuge wurde ebenfalls beraten. Die bisherige kommunale Satzung stammt aus dem Jahr 1995 und bedarf einer Aktualisierung. In der Sitzung wurde allerdings noch keine Empfehlung getroffen, da noch Beratungsbedarf bestand.

Der Bürgermeister wurde gebeten, einige offene Fragen mit dem Städte- und Gemeindebund bis zur Stadtverordnetenversammlung am 13. Juli 2015 abzuklären.

Rund 30 Minuten befasste sich der Ausschuss mit der Magistratsvorlage Nr. 165. Mit dieser beantragt der Magistrat eine überplanmäßige Auszahlung von bis zu 100.000 Euro für den Umbau des Grundschulgebäudes in Momberg zum Kindergarten.

Freimütig räumte Bürgermeister Thomas Groll ein, dass die Kostenschätzung vom Herbst 2014 über 50.000 Euro „viel zu optimistisch gewesen sei“ und er dafür letztlich die Verantwortung trage. Gesamtkosten von bis zu 200.000 Euro seien dort möglich. „Wir benötigten damals einen Ansatz für den Haushalt 2015. Nach einem Rundgang durch den Kindergarten gingen wir davon aus, dass wohl nur der Sanitärbereich umgebaut werden muss. Dafür haben wir aufgrund von Erfahrungswerten 50.000 Euro angesetzt. Ansonsten war unsere Annahme, dass eine Grundschule weitgehend die gleichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllen muss, wie ein Kindergarten. Dies war leider falsch. Da es zu diesem Zeitpunkt noch keine Verträge mit der Kirchengemeinde gab und Beschlüsse des Kreistages und der Stadtverordnetenversammlung noch ausstanden, zogen wir auch noch keine Fachbehörden hinzu“, sagte der Bürgermeister.

Inzwischen, so Groll, habe sich ein „dynamischer Prozess“ entwickelt. Im Februar sei man dann nach weitergehenden Prüfungen von 100.000 Euro ausgegangen, aber „die Sache habe sich nach weiteren Behördenterminen leider noch weiterentwickelt“. Ursprünglich war vorgesehen, die bisherige Raumkonzeption unverändert zu lassen und die Kinder zum Sport ins Dorfgemeinschaftshaus Momberg zu bringen. Dies hätten aber sowohl der Fachdienst Kindertagestätten als auch die Eltern abgelehnt. Also musste das Raumkonzept geändert werden, was zu Mehrkosten führe. Darüber hinaus müssen nun in allen Gruppenräumen Notausgänge geschaffen und in der Folge Heizleitungen oder Heizkörper verlegt werden. Alleine hierfür fallen Kosten von rund 40.000 Euro an. Der Fachbereich Kindertagesstätten bestand weiter darauf, dass zwischen zwei Gruppenräumen ein Schlaf- und Differenzierungsraum entsteht. Die Kommune wollte eigentlich den Bewegungsraum als Schlafraum nutzen.

„Die Mehrkosten müssen wir tragen, denn Zuschüsse für den Umbau gibt es nicht. Manche Forderungen der Fachbehörden haben uns einfach überrascht. 2011 haben wir den Kindergarten in der Allee in Betrieb genommen, damals wurde vieles nicht verlangt, was heute notwendig scheint“, stellte Groll fest.

Gerhard Heinmöller (CDU) übte deutliche Kritik an der „Vorschriftenflut“ und stellte deren Sinnhaftigkeit in Frage.

Der Bürgermeister betonte, dass die Zusammenlegung der Kindergärten trotz der Kostensteigerung richtig sei. In weniger als fünf Jahren habe sich das Vorhaben aufgrund der zu erwartenden jährlichen Einsparungen von zumindest 40.000 Euro amortisiert. Aufgrund seines Einsatzes würden Kommune und Kreis für das Projekt zudem eine Förderung des Landes für Interkommunale Zusammenarbeit erhalten. Deren Höhe ist allerdings noch offen.

Die Vorteile der Zusammenlegung stellte auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Hans-Gerhard Gatzweiler heraus. Gleichwohl übte er deutliche Kritik an der Kostenentwicklung. „Mit der Planung sind wir überhaupt nicht zufrieden“, betonte er, erkannte aber an, dass der Bürgermeister offen über die Entwicklung berichtet habe. „Die Fachbehörden hätten einfach frühzeitiger eingebunden werden müssen“, so Gatzweiler.

Für zukünftige Großvorhaben – etwa „Haus der Begegnung“, Bürgerhaus oder Freibad – müsse eine bessere Vorarbeit erwartet werden, denn „sonst laufen uns da auch die Kosten davon“, so Gatzweiler. Er vertrat die Auffassung, dass es bei Baukosten von 200.000 Euro schwerer gewesen wäre, die Eltern von den Vorteilen der Zusammenlegung zu überzeugen.

Dies sah Karl Stehl von der CDU anders. „Klar ist die Kostensteigerung unerfreulich, aber die Vorteile überwiegen“, so sein Fazit.

Bürgermeister Groll verwies noch darauf, dass das enge Zeitfenster der Sommerferien für die Ausführung der Arbeiten – zu welchem es aber keine Alternative gibt – dazu geführt habe, dass sich nur wenige Firmen am Wettbewerb beteiligt hätten und die Preise „schon etwas über dem üblichen Rahmen lägen“. „Die Planungen im Herbst 2014 hätten ohne Frage besser sein können. Aber wichtig ist mir der Hinweis, dass sich die Mehrkosten alle nachvollziehen lassen. Wir beschränken uns auf das Notwendige und nicht das Wünschenswerte. Jetzt lagen wir einmal deutlich daneben. In vielen Fällen war es anders herum“, so Thomas Groll.

Aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Zügig arbeiteten am vergangenen Mittwochabend die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, der unter der Leitung von Bernd Malkus im Sitzungssaal des Rathauses tagte, die Tagesordnungspunkte ab.

Im Mittelpunkt stand die Beschaffung eines Staffellöschfahrzeugs 20/25 für die freiwillige Feuerwehr Neustadt-Mitte. Dieses Fahrzeug soll nach erfolgter Submission nun rund 260.000 Euro kosten. Eingeplant waren hierfür nur 220.000 Euro. Die Ausschussmitglieder gaben der Stadtverordnetenversammlung eine einstimmige Empfehlung, die über die veranschlagte Summe hinausgehenden Mittel im Haushaltsplan 2016 zur Verfügung zu stellen. Bei den ersten in 2012 angestellten Überlegungen waren sowohl die Kommune als auch der Kreisbrandinspektor von einer Beschaffungssumme von 220.000 Euro ausgegangen. Nach der jetzt durchgeführten Ausschreibung soll das Fahrgestell rund 78.000 Euro, der Aufbau etwa 185.000 Euro kosten. Seitens des Landes ist ein Zuschuss von 72.000 Euro zugesagt.

In Gesprächen mit dem Innenministerium versucht der Magistrat aufgrund der Einrichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge eine höhere Bezuschussung zu erreichen. Die Aussichten stufte Bürgermeister Thomas Groll jedoch als „eher gering“ ein. Bürgermeister Groll betonte, dass die Zusammenarbeit mit der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt-Mitte bei der Fahrzeugauswahl „sehr zielführend“ gewesen sei. Das neue Fahrzeug wird wohl im I. Quartal 2016 in Dienst gestellt werden. Der zwischen dem Landkreis und der Stadt erarbeiteten Verwaltungsvereinbarung im Zusammenhang mit der Zusammenführung von Schulen und Kindergärten in Mengsberg und Momberg stimmte der Ausschuss ebenfalls einstimmig zu. Sie regelt die Eigentumsverhältnisse, Über- und Rückgabe, Instandsetzung, Instandhaltung und Investitionen, die Verkehrssicherung und den Kostenausgleich bei den in Frage kommenden Grundstücken und Gebäuden.

Ebenso wie der Jugend- und Sozialausschuss stimmte das Gremium einstimmig für eine Änderung der Friedhofssatzung zur Ermöglichung muslimischer Bestattungen. Darüber hinaus wurde auch der Nachtrag zur Gebührenordnung der Friedhofsordnung einstimmig beschlossen. Für die Nutzung der Leichenhalle bei rituellen Waschungen werden künftig 35 Euro fällig. Ein Reihengrab für ein muslimisches Kind bis zum vollendeten 5. Lebensjahr kostet 600 Euro. Für eine Person, die älter als 5 Jahre ist werden 1200 Euro erhoben.

Auch die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000 Euro im Zusammenhang mit den gestiegenen Kosten beim Umbau des Grundschulgebäudes in Momberg zum Kindergarten passierte den Ausschuss ohne Gegenstimme.