Ab August übernimmt das Land für die Kinder ab drei Jahre für sechs Stunden die Kindergartengebühren, die Eltern müssen dann nur noch für eine evtl. Nachmittagsbetreuung zahlen.
Auf Initiative der SPD wird Neustadt auch die Eltern von Kindern unter drei Jahren entlasten. Dazu reicht die Stadt die Gelder weiter, die der Landkreis der Kommune überweist weil er entsprechende Ausgaben für Eltern mit geringem Einkommen spart.
Der Teil des Beschlusses, welcher auf der nächsten Stadtverordnetensitzung fallen soll lautet:
Etwaige Zahlungen des Landkreises Marburg-Biedenkopf aufgrund ersparter Kostenbeiträge als Sozialhilfeträger werden für die Monate August bis Dezember 2018 vollständig an die Erziehungsberechtigten der U3-Kinder weitergereicht, die zum 1.6.2018 für den Besuch einer Kindertagesstätte in der Kommune angemeldet waren.
Dabei wird die jeweilige Zeit des KiTas-Besuchs berücksichtigt.
Die Erstattung erfolgt im I. Quartal 2019.
Sollten nicht alle zum 1.6.2018 angemeldeten U3-Kinder im Verlauf des Jahres 2018 einen Betreuungsplatz bekommen können, so ist zu prüfen, ob die Erziehungsberechtigten dieser Kinder beim späteren Besuch einer Kindertagesstätte in der Kommune eine Gutschrift bekommen können.
3.
Sollte es auch 2019 eine Rückerstattung des Landkreises geben, dann wird anhand der Höhe dieser Zahlung und der Kostenentwicklung im Kindergartenbereich entsprechend verfahren.
Verzichtet der Landkreis 2019 auf eine Rückerstattung und gibt die eingesparten Kosten stattdessen über eine Senkung der Kreisumlage an die Kommunen weiter, wird es ebenfalls eine Kostenbeitragsminderung für U3-Kinder geben.
Bei der Berechnung dieser Kostenminderung ist folgendes zu beachten:
Es ist jener Anteil bei der Kreisumlagensenkung zu ermitteln, der die Kosteneinsparung des Kreises betrifft.
Es ist die Kostenentwicklung im Kindergartenbereich zu berücksichtigen.
Eine nennenswerte Verschlechterung der kommunalen Haushaltssituation wäre zu berücksichtigen.
Die Verwaltung würde zum IV. Quartal 2019 die entsprechenden Berechnungen vornehmen und den städtischen Gremien zur Beschlußfassung vorlegen.