Neustadt hat die Steuersätze verändert
von Alfons Wieber
Neustadt. Auch die Stadt Neustadt hat ihre Spielgeräte-Steuer umgestellt und zugleich angehoben. Dem ging eine turnusmäßige Überprüfung der Steuern und Beiträge voraus. Im Bereich der Spielgerätesteuer war Handlungsbedarf festgestellt worden. Unter anderem hatte die Stadtverwaltung ermittelt, dass sich die Umsätze in den örtlichen Spielotheken in einem sehr hohen sechsstelligen Bereich bewegen. Darin sahen Verwaltung und Magistrat einen weiteren Grund für eine Steueranhebung, dem Entgegenwirken der allgemeinen Spielsucht. Aus ähnlichen Motiven hatten dies auch Städte wie Stadtallendorf und Kirchhain in der jüngeren Vergangenheit bereits getan.
Die Steuersätze für Spielautomaten werden auch in Neustadt nun nach einem anderen Modus berechnet: So wird auf Höchstbeträge verzichtet und ein Hebesatz von 13 Prozent der Bruttokasse bei Spielgeräten mit elektronischem Nachweis festgesetzt.
Bei gleichbleibenden Umsätzen erwartet Kämmerer Thomas Groll in diesem Jahr eine Steuermehreinnahme von rund 40 000 Euro. Bei der Neufassung der Satzung hatte sich der Magistrat auch an der aktuellen Rechtsprechung und den Satzungen von Nachbarkommunen orientiert.
Rechtssicherheit ist bei den Steuersatzungen für Spielautomaten von besonders hoher Bedeutung, da es deshalb immer wieder in Städten und Gemeinden zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Das Stadtparlament billigte die Änderungen einstimmig und ohne Aussprache.