Zusätzliches Plus verursacht ein größeres Minus
Bürgermeister kritisiert Finanzausgleich • Durch OP-Recherche erhält die Stadt eine gute Nachricht
Eigentlich wären 142 000 Euro mehr an Schlüsselzuweisungen ein Grund zur Freude für Bürgermeister Thomas Groll -wenn mit diesem Plus nicht ein Anstieg der Abgaben um 186 000 Euro einhergehen würde.
von Florian Lerchbacher
Neustadt. Mit einem verzweifelten Kopfschütteln quittiert Thomas Groll eine scheinbar gute Nachricht vom Hessischen Landkreistag: Die Stadt Neustadt erhält im kommenden Jahr vom Land Hessen 142 000 Euro mehr an Schlüsselzuweisungen. Zudem müsste die Stadt 10 000 Euro weniger an Kompensationsumlage zugunsten der Landkreise und kreisfreien Städte zahlen. „Das wäre ein wichtiger Beitrag, um das Haushaltsdefizit deutlich verringern zu können“, sagt der Bürgermeister über das sechsstellige Plus bei den Schlüsselzuweisungen.
Verärgert erklärt das Stadtoberhaupt sogleich, warum er den Konjunktiv II, also die Möglichkeitsform, verwendet: Weil nichts in Neustadts Kasse übrig bleibe. „Im Gegenteil, die Stadtkasse wird 2014 im Verhältnis Schlüsselzuweisungen zu Kreis-und Schulumlage ein Minus von etwa 35 000 Euro zu verkraften haben.“ Der Grund sei, dass die von der Junker-Hansen-Stadt zu tragenden Zahlungen an den Landkreis um 186 000 Euro an¬steigen dürften – und das, ob¬wohl der Kreis keine zusätzlichen Leistungen erbringen müsse: „Dies ist eine Folge der Regelungen des Kommunalen Finanzausgleichs in Hessen. Zu dieser Entwicklung trägt nicht nur die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen bei sondern auch verbesserte Einnahmen bei der Kommune bei den Grundsteuern und der Gewerbesteuer“, erklärt Groll – die Kommunalaufsicht habe die Kommune aufgrund des Haushaltsdefizites dazu angehalten, die Steuersätze anzuheben, betont der Bürgermeister.
Dank OP-Recherche erfährt Stadt von einer Zuwendung
„Die Hebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuer A und B liegen in Neustadt über den Nivellierungshebesätzen. Steuermehreinnahmen über den Nivellierungshebesätzen verbleiben bei den Kommunen und werden nicht bei den Schlüsselzuweisungen und Umlagen berücksichtigt“, sagt Stefan Löwer, Sprecher des Hessischen Finanzministeriums -was wohl so viel heißt wie: Die Hebesätze der Stadt Neustadt liegen über den bei der Berechnung von Umlagen zugrundegelegten Ansätzen. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen werden für die Berechnung der Umlagen nicht einbezogen.
Löwer räumt ein: „Eine isolierte Betrachtung der Schlüsselzuweisungen und Umlagen ohne eine entsprechende Berücksichtigung der Steuereinnahmen verzerrt jedoch das tatsächliche Bild, welches sich im Ergebnis für die Stadt Neustadt abzeichnet.“
Dann widmet er sich der Kritik Grolls, der die heutige Form des kommunalen Finanzausgleichs als „krank“ bezeichnet und eine „grundlegende Reform“ fordert, da sich bisher Landkreise auf Kosten von Städten und Gemeinden sanierten.
Groll fordert Abschaffung der Kompensationsumlage
Neustadt erhalte „im Ergebnis der zurückliegenden Reform“ des kommunalen Finanzausgleichs aufgrund des zu verzeichnenden Bevölkerungsrückgangs „einen entsprechenden Ergänzungsansatz“, erklärt der Sprecher.
Auf Nachfrage dieser Zeitung berichtet er, dass der Stadt Neustadt ab 2014 zusätzlich eine Pauschale für den ländlichen Raum in Höhe von 200 000 Euro gewährt wird – eine Information, von der Groll bis zur OP-Recherche nichts wusste. Dies sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, freut sich der Bürgermeister über die gute Nachricht, betont dann jedoch: „Dieser Betrag hat nichts mit der Schlüsselzuweisung zu tun.“
Stattdessen fordert er eine weitere Überarbeitung des Finanzausgleichs und zudem die Abschaffung der Kompensationsumlage für die Landkreise und kreisfreien Städte: „Diese bedürfen aufgrund der aktuellen Entwicklung dieses finanziellen Notopfers nicht mehr.“
Diesbezüglich verweist Löwer auf ein Urteil des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen, der das Finanzausgleichsänderungsgesetz in wesentlichen Teilen für unvereinbar mit der Verfassung des Landes Hessen erklärt habe: „Er hat dem Gesetzgeber aufgegeben, spätestens zum Ausgleichsjahr 2016 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung, längstens bis zum 31. Dezember 2015, bleiben die beanstandeten Vorschriften weiter anwendbar.“
Der Staatsgerichtshof habe bemängelt, dass es bislang versäumt wurde, das System des kommunalen Finanzausgleichs in Hessen auf eine Analyse des kommunalen Finanzbedarfs zu stützen. „Eine sinnvolle Methode für eine Bedarfsermittlung zu entwickeln und diese durch¬zuführen, ist nun die große Herausforderung, vor die das Urteil den hessischen Gesetzgeber stellt“, sagt Löwer und spricht Groll eigentlich aus dem Herzen: Dieser fordert, dass sich in Wiesbaden eine „Koalition der Vernunft und Berechenbarkeit“ bildet, die die Reform des kommunalen Finanzausgleiches angehe.