Stadt verlängert aufgrund der Vorgaben des Kinderförderungsgesetzes die Kernbetreuungszeiten in Kitas
20 000 Euro sind für die Stadt eine Menge Holz. Um diese Fördermittel zu sichern, will sie die Kernbetreuungszeiten in den Kindergärten verlängern. Gleichzeitig plant sie die Erhöhung der Gebühren.
von Florian Lerchbacher
Neustadt. Als der Magistrat während der Oktobersitzung der Stadtverordnetenversammlung eine Erhöhung der Kindergartengebühren vorschlug, fehlten ihm noch Details zu den Vorgaben des Kinderförderungsgesetzes. Wenige Tage später seien die Förderbedingungen durch eine Infoveranstaltung des Jugendamtes beim Landkreis konkretisiert worden, berichtet Bürgermeister Thomas Groll. Die Folge ist, dass die Stadt ihre Gebührenerhöhung und ihr Angebot umstrukturiert – durch die Verlängerung der Kernbetreuungszeit um eine Viertelstünde sichert sie sich schließlich Fördermittel in Höhe von 20 000 Euro.
Ursprünglich hatte die Stadt „aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung, insbesondere aber den Steigerungen bei den Personalkosten“ eine Anhebung der Betreuungsgebühren geplant. 95 Euro monatlich wären beispielsweise dann für ein Kind im Alter von drei bis sechs Jahren fällig geworden, das von 8 bis 13 Uhr den „Regenbogen“ oder den „Sonnenschein“ in Neustadt besucht. Die Zeiträume von 7 bis 7.30 und von 7.30 bis 8 Uhr hätten jeweils zusätzlich sieben Euro gekostet, die Betreuung von 13 bis 15 Uhr weitere 29 Euro sowie von 15 bis 16 Uhr 14 Euro. Macht für den ganzen Tag 152 Euro – statt ursprünglich 141 Euro.
Doch durch die Bedingungen aus dem Kinderförderungsgesetz ergaben sich kurzfristig Veränderungen: Die vorgesehenen 152 für die Ganztagsbetreuung bleiben auch bestehen, dafür ändern sich die morgendlichen „Zeitzonen“ und die Kosten: 7 bis 7.45 Uhr kostet 10,50 Euro, 7.45 bis 13 Uhr 98,50 Euro. An den Kostenplänen für die Nachmittagsbetreuung hat der Magistrat derweil nichts verändert.
„Die vollen Förderbeträge nach dem Kinderförderungsgesetz erhalten nur Einrichtungen, die eine Kern-Betreuungszeit von mehr als fünf Stunden anbieten“, erläutert Groll. Die Satzung der Stadt sehe bisher nur eine Kern-Betreuungszeit von fünf Stunden vor: „Würden wir diese beibehalten, fiele die Förderung um rund 20 000 Euro geringer aus“, betont der Bürgermeister und freut sich über einen weiteren Aspekt, der ihm aufgrund seines Anliegens, Neustadt so familienfreundlich wie möglich zu gestalten, äußerst wichtig ist: „Die veränderten Öffnungszeiten orientieren sich nach Rücksprache mit den Kindergartenleitungen auch an den Bedürfnissen der Eltern.“
Stimmen die Stadtverordneten den Plänen des Magistrats zu, tritt die neue Satzung zum 1. Januar 2014 in Kraft. Sie gilt für die Kindergärten „Regenbogen“ und „Sonnenschein“ in Neustadt, für den „Sterntaler“ in Mengsberg sowie das „Zwergenstübchen“ in Speckswinkel -das allerdings nach Plänen des Magistrats ohnehin zum 31. Juli 2014 geschlossen wird.
Die Gebührenerhöhungen gelten auch für die „Nur-Nachmittagsbetreuung“, die Grundschulkinderbetreuung und die flexible Nachmittagsbetreuung.
Der Magistrat rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von rund 15 000 Euro – was allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist: In diesem Jahr erwartet die Stadt Neustadt bei der Kinderbetreuung ein Defizit von knapp 840 000 Euro.