Öffentliche Gelder für den A-49-Weiterbau werden nach Rechnungshof-Kritik nicht erneut gesperrt
Kritik des Bundesrechnungshofes hatte im vergangenen Jahr für Aufregung rund um die
weitere Finanzierung des A-49-Weiterbaues gesorgt. Gestern gab es dazu einen Beschluss des Haushaltsausschusses.
von Michael Rinde
Berlin. Im vergangenen Herbst gingen die Forderungen an den Haushaltsausschuss so weit, die freigegebenen 1,1 Milliarden Euro für den A-49-Weiterbau abermals zu sperren. Das hätte das Projekt auf Jahre erneut mit allen Konsequenzen verzögert. Die Autobahn 49 hätte also für einen deutlich längeren Zeitraum in Schwalmstadt geendet – mit allen Folgen für die Anlieger. Hintergrund der Rechnungshof-Kritik: Um den Autobahn-Weiterbau über eine öffentlich-private Partnerschaft zu finanzieren, war der Nachweis nötig, dass dies wirtschaftlicher ist als eine klassische Finanzierung über Steuergelder. Der Rechnungshof hat – stark vereinfacht – grobe Fehler bei dieser Wirtschaftlichkeitsprüfung gesehen, insbesondere auch bei der Risikobewertung. Ein Problem dabei: Bei der öffentlich-privaten Partnerschaft bei der A 49 kommt ein anderes Grundmodell zum Einsatz. Das Verfügbarkeitsmodell hatte der frühere Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eingeführt (siehe Kasten). Es gibt für dieses Modell noch keine rechnerischen Erfahrungswerte.
Gestern fiel nun nach mehreren Vertagungen der Beratungen im nicht-öffentlich tagenden Haushaltsausschuss des Bundestags ein sogenannter Maßgabebeschluss. Den Antrag dazu stellten die Koalitionsparteien von CDU und SPD gemeinsam. Der stellvertretende SPD- Fraktionsvorsitzende und heimische Bundestagabgeordnete Sören Bartol bestätigte gestern gegenüber der OR dass der Beschluss mit Mehrheit angenommen worden ist.
Neue Situation durchneue Gesellschaft
Im Kern schreibt der Haushaltsausschuss der Bundesregierung, vor allem also dem Bundesverkehrsministerium, für die Zukunft vor, eine breitere Datengrundlage für künftige Untersuchungen zu schaffen und die Risikobewertung anzupassen. Für den Weiterbau der A49 gibt es einen interessanten dritten Punkt. Der betrifft die zweite, abschließende Wirtschaftlichkeitsprüfung bei dem Projekt. Sie kommt, wenn feststeht, wer am Ende die Autobahn weiterbauen und betreiben soll. Die Entscheidung darüber fällt nach jetzigem Zeitplan bis Ende des Jahres. Nach Angaben der Stadtverwaltung Kirchhain haben sich drei Konsortien um Bau und Betrieb der Autobahnabschnitte von Schwalmstadt bis Gemünden (Felda) beworben (diese Zeitung berichtete gestern). Die Firma Deges, die im Auftrag des Bundes das Vergabeverfahren und die Vorarbeiten steuert, hat sich bisher nicht zu den Teilnehmern geäußert.
Der Haushaltsausschuss hat nun festgeschrieben, dass bei der neuerlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung auch die veränderte Situation beim künftigen Autobahnbau und Autobahnbetrieb berücksichtigt werden muss. Bekanntlich gründet der Bund derzeit seine eigene Gesellschaft – die Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen. Sie übernimmt ab 2021 Bau, Betrieb, Planung und Finanzierung von Autobahnprojekten.
„Wie diese Prüfung ausgeht, lässt sich jetzt natürlich nicht Vorhersagen“, sagt Sören Bartol im Gespräch mit dieser Zeitung. Es ist auch nicht auszuschließen, dass bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung herauskommt, dass die neue Infrastrukturgesellschaft für den Steuerzahler am günstigsten weiterbauen und betreiben könnte. Dann würde sie auf den fertigen Plänen für die A 49 aufsetzen und sie umsetzen.
Das ÖPP-Modell bei der A 49 sieht vor, dass das noch auszuwählende Konsortium die rund 31 noch fehlenden Autobahnkilometer baut. Außerdem ist es für den Betrieb von künftig dann rund 62 Kilometern Autobahn von Fritzlar bis zum Ohmtaldreieck verantwortlich. Der Bund zahlt über 30 Jahre 1,1 Milliarden Euro für Weiterbau und Betrieb. Das Konsortium erhält vom Bund pauschale Zahlungen, die abhängig davon sind, dass die Autobahn „verfügbar“, also benutzbar ist. Auf die reinen Baukosten bekommt der Betreiber Abschlagszahlungen vom Bund.