Neubau wäre gut, ist aber derzeit nicht umsetzbar

Georg Metz (SPD) will Gebäude mit
Georg Metz (SPD) glaubt, dass sich die Stadt das Gebäude eigentlich nicht mehr leisten kann, es aber noch mindestens zehn Jahre erhalten muss. Seine Stellungnahme zu unserer Frage im Wortlaut:
Neustadt braucht – wie jede andere Gemeinde auch – eine ausreichend große und angemessen ausgestattete Versammlungsstätte. Der Saaltrakt des Hauses der Begegnung mit Bühne und abteilbaren Nebenräumen ist dafür gut geeignet.
Allerdings hat das Haus auch gravierende wirtschaftliche Nachteile, die mittlerweile eine Dimension erreichen, die sich Neustadt nicht mehr leisten kann.
Das Haus besitzt neben dem Saal auch noch einen sehr großen und entsprechend teuren Gastronomietrakt, der nur sehr personalintensiv betrieben werden kann. Das macht ihn praktisch unvermietbar.
Es existieren noch eine Pächterwohnung und ein Gästetrakt. Die Gästezimmer besitzen keine eigenen Sanitäranlagen, sind also auch nur schlecht vermietbar.
Das Haus würde im Falle einer Sanierung und weiterer Nutzung als Versammlungsstätte drei Millionen Euro verschlingen. Geld, welches Neustadt zurzeit nicht zur Verfügung hat.
Der adäquate Neubau einer, Versammlungsstätte, also ein großer Saal mit Bühne und mit abteilbaren Seitenräumen, die man zum Beispiel für kleinere Vereinsveranstaltungen, Proben und so weiter nutzen kann, wäre mit voraussichtlich zwei bis drei Millionen Euro realisierbar, je nach Größe und Ausstattung.
Es darf davon ausgegangen werden, dass die Betriebskosten eines neuen, konzeptionell und energetisch voll optimierten Hauses deutlich unter den heutigen Unterhaltungskosten von rund 70 000 bis 80 000 Euro im Jahr zu Buche schlagen. Eventuell sogar nur mit der Hälfte.
Damit ist die Entscheidung klar: Wir sollten einen Neubau anstreben und das alte Haus gegebenenfalls veräußern, was die Wirtschaftlichkeit eines Neubaus nochmals verbessern würde.
Bleibt die Frage, wie wir das in der aufs Äußerste angespannten Haushaltslage hinbekommen.
Dafür sind als erstes die Konsolidierung des städtischen Haushalts und anschließend die Bildung von Rücklagen beziehungsweise der entsprechende Abbau von Altschulden notwendig. Und zwar bis mindestens zu dem Punkt, an dem uns das Haushaltsrecht wieder den notwendigen Freiraum für die Baufinanzierung gewährt. Dieser Punkt der Haushaltssanierung kann – auch bei aller größter Anstrengung – sicherlich erst in den zwanziger Jahren erreicht werden. Das heißt, das Haus der Begegnung ist noch mindestens zehn Jahre mit einfachen Mitteln in einem nutzbaren Zustand zu halten.
Der Standort des neuen Hauses sollte frühzeitig und gut gewählt werden. Zentral muss er liegen, ausreichend dimensioniert muss er sein und Möglichkeiten für Nutzungserweiterungen bieten.