Bürger, Vereine und Gewerbetreibende sollen bis zu 3 000 Euro für Projekte beantragen können
Die Stadt Neustadt will ihre Innenstadt stärken und attraktiver gestalten. Die „Innenstadt-Offensive“ brachte Leben hinein, doch nun geht es um die Frage der Nachhaltigkeit.
Neustadt. Eine Innenstadt hat für Bürgermeister Thomas Groll viele Funktionen: Einkäufen, Wohnen, Freizeit und Kultur. Für ihn stellt sich nun die Frage, wie die Zukunft des Bereiches aussehen könnte. Aus diesem Grund hatte er gemeinsam mit Heike Brandt vom Büro akp aus Kassel, welches das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ betreut, zu einem Gesprächsabend in das Historische Rathaus eingeladen.
Er sprach sich dafür aus, sich dem Thema mit Realismus zu nähern. Leerstände und die Verlagerung von Geschäften in Außenbereiche seien keine Neustädter Besonderheiten. Doch eine Innenstadt lasse sich ohnehin nicht auf den Bereich „Einkäufen“ reduzieren, dies sei seit 15 oder 20 Jahren vorbei. Für ihn geht es dort auch um Wohnen, Freizeitgestaltung und Kultur. Wenn das Angebot stimme, dann sei auch etwas los. Und die historische Bausubstanz sei ebenfalls ein „Pfund“, mit dem die Stadt noch zu wenig wuchere. Der Bürgermeister will sich nun zum Beispiel dafür einsetzen, dass der Junker-Hansen- Turm ab dem kommenden Jahr häufiger geöffnet wird. Zudem plant er, „offene“ Stadtführungen anzubieten. Eine Chance sieht er auch im Stadtjubiläum „Neustadt750“ im Jahr 2022, das sicherlich Chancen biete, die es zu nutzen gelte.
Heike Brandt stellte heraus, dass sich in Neustadt aktuell einiges tue. Dies gelte es, mithilfe des Städtebauförderungsprogrammes „Soziale Stadt“ bis 2025 weiter zu forcieren.
Doch die Stadt plant noch einen weiteren Baustein: einen „Verfügungsfonds“, der mit Mitteln von Bund, Land und Kommune ausgestattet sein soll. Die Stadt hat für das kommende Jahr beim Hessischen Umweltministerium 35 000 Euro beantragt – ein Drittel muss sie selbst tragen. Auf den Fonds können dann Bürger, Vereine oder Gewerbetreibende zurückgreifen, um „investive Projekte“ im Fördergebiet (Innenstadt, Leipziger Straße, Emil-Rössler- Straße, Graf-Spee- und Karl- Braun-Straße) umzusetzen. Als Beispiele von förderfähigen Vorhaben nannte Brandt das Aufstellen von Sitzbänken, ein Programm zur Vermeidung von Leerständen, die Schaffung kleinerer Außenbereiche, Pflanzaktionen, Verschönerungen oder Begrünung von Freiflächen, die Verbesserung der Beleuchtungssituation, die Anschaffung von Spielgeräten, eine intensive Öffentlichkeitsarbeit und die Vergütung für kleinere Aufträge (Künstler, Referenten).
Im Höchstfall gibt es 3000 Euro pro Projekt – eine Eigenbeteiligung von zehn Prozent ist gewünscht.