Bis Ende 2019 bekommen die Eltern von Unter-Dreijährigen pro Monat 55 Euro zurück
Aufgrund von Neuregelungen bei den Kitagebühren spart der Landkreis Geld, das er an die Kommunen weitergibt. Die Stadt Neustadt hat sich entschlossen, ebenfalls nur Durchgangsstation zu sein.
von Florian Lerchbacher
Neustadt. Seit dem 1. August ist der Besuch von Kindertagesstätten für Kinder ab drei Jahren kostenlos – zumindest für sechs Stunden. Das Land gewährt den Kommunen dafür monatlich rund 136 Euro pro Kind.
Bisher mussten die Landkreise als Sozialhilfeträger in entsprechenden Fällen die Kita-Gebühren für die Kinder ab drei Jahren übernehmen. Auch sie sparen durch die Neuregelung Geld. Im Fall des Landkreises Marburg-Biedenkopf sind das rund 500 000 Euro – Mittel, die der Landkreis sehr zur Freude von Neustadts Bürgermeister Thomas Groll auf Initiative von Landrätin Kirsten Fründt an die Städte und Gemeinden weitergibt. Die Stadt Neustadt bekommt somit rund 32 000 Euro – Geld, das sie aber nicht in die eigene Tasche steckt.
Thomas Groll hat angeregt, die Mittel an Eltern von Kindern unter drei Jahren weiterzugeben. Somit könnten diese zumindest ein bisschen entlastet werden, betont er. Als die Stadtverordneten vor wenigen Monaten sich mit der Neuregelung der Kitagebühren auseinandersetzten, hatte er dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Hans-Gerhard Gatzweiler noch erklären müssen, dass es nicht möglich sei, allen Kindern einen kostenlosen Kindergartenbesuch zu ermöglichen. Schon jetzt schlage die Kinderbetreuung mit einem Minus von 850 000 Euro zu Buche. Eine vollständige Befreiung der Eltern von Gebühren hätte ein weiteres Loch von 125 000 Euro in die Kasse gerissen.
Dass dies die Stadt nicht tragen kann, sei „für mich und die Fraktionen von CDU, SPD und FWG“ Anlass gewesen, etwas zu unternehmen. So sei die Entscheidung gefallen, die 32 000 Euro weiterzugeben, um auch die Eltern von Unter-Dreijährigen etwas zu entlasten. Da noch nicht klar sei, ob der Landkreis auch im kommenden Jahr Geld überweisen werde, habe sich die Stadt entschlossen, den Betrag auf dieses und das nächste Jahr aufzuteilen. „Mit dieser Entscheidung handeln wir familienfreundlich“, stellt Groll heraus und hofft, auch künftig eine solche Quasi-Gebühren-Reduzierung zu ermöglichen: „Das hängt aber davon ab, wie sich der Kreis aufstellt.“ Am liebsten wäre es ihm aber, wenn es zukünftig auch für U-3- Kinder eine teilweise Beitragsfreiheit gebe.
Die Eltern von Kindern unter drei Jahren, die seit August in die städtischen Kitas Regenbogen und Sonnenschein (beide Neustadt) und die kirchliche Einrichtung Arche Noah (Momberg) gehen, wird es eine Rückerstattung der Gebühren von monatlich 55 Euro geben – die Stadtverordneten hatten einst beschlossen, dass die Betreuung von Ein- und Zweijährigen für sechs Stunden monatlich einheitliche 160 Euro kostet. Dieser Preis wird somit quasi auf 105 Euro reduziert. Die Auszahlung erfolgt jeweils zum Jahresende. Eltern müssen nicht extra einen Antrag stellen, die Rückerstattung kommt automatisch.