Neustädter Mitteilungsblatt

Oder: Frag nicht, was Du für Deine Stadt tun kannst, tu’s einfach!

Nein, der Bauhof hat nicht unerwarteten Zuwachs bekommen und auch der Bahn ist nicht spontan wieder eingefallen, dass Neustadt einen Bahnhof hat, um den man sich doch mal wieder kümmern müsste.

Aussagen wie: „Unsere Stadt ist zu klein, damit mehr Geld von außen kommt“ oder „Unsere Stadt ist zu groß, um noch eine Gemeinschaft zu sein, die zusammen anpackt“ haben uns nicht davon abgehalten, einfach mal was zu machen. Und von der Idee bis zur Umsetzung war nicht mehr nötig als kurze Absprachen im Rahmen von zwei Vorstandssitzungen und eine Truppe positiv denkender Menschen, die nicht Weltmeister im Probleme nennen sind oder im Auflisten, wer sich eigentlich kümmern müsste. Wir haben’s einfach gemacht. Weil uns die Stadt, in der wir leben, wichtig ist und nicht nur alles, was bis zu unserem eigenen Gartenzaun geschieht. Michael Dippel holte vor einigen Monaten Freunde am Bahnhof ab und ärgerte sich über – und noch viel schlimmer, schämte sich für die dreckige Mauer davor. So entstand die Idee, sie einfach mal sauber zu machen. Briefe, die vorher mit der Bitte an die Bahn geschrieben wurden, sich doch mal um sein eigenes Gelände zu kümmern, führten nur zu Absagen.

Am letzten Samstag war es dann soweit. Morgens um 8.00 Uhr trafen wir uns, ausgestattet mit zwei Ampeln, um den Verkehr zu regeln und diversen Geräten, um dem Dreck den Kampf anzusagen. Nach der Entfernung von Moos und Grünzeug tat der Wasserdruck sein Übriges.

Ob Sie es glauben oder nicht, es gab tatsächlich Menschen, die vorbeikamen und unverständlich reagiert haben. „Das wäre doch gar nicht unsere Aufgabe, warum wir das denn machen würden.“ Aber es gab zum Glück auch positive Reaktionen.

Wir hoffen, Sie freuen sich genauso wie wir über die saubere Mauer und überlegen vielleicht auch – wie wir bereits wieder – was man als nächstes machen kann. Ihr Gewerbeverein Neustadt

Kanu-Abenteuer auf der Lahn

Auch in diesem Jahr fand wieder eine Kanufreizeit statt und die Neustädter Jugendlichen suchten in den Sommerferien die Herausforderung auf der Lahn…und sollten sie auch finden.

In diesem Jahr schlössen sich die Neustädter mit Jugendlichen der 2. Chance des bsj e.V. zusammen. Gemeinsam war ein 3-tägiges Paddel-Abenteuer auf der Lahn geplant.

Als die wasserdichten Tonnen verschlossen und der restliche Proviant in den Kanus verstaut war konnte die Tour in Löhnberg starten. Insgesamt vier Jungs und zwei Mädchen machten sich auf den Weg durch mehrere Schleusen und durchfuhren den Weilburger Schifffahrtstunnel, der der einzige heute noch befahrbare Schifffahrtstunnel in Deutschland ist. Selbst kleine Regenschauer konnten uns nicht die Laune vermiesen.

Am Zeltplatz in Gräveneck angekommen wurde erst mal das Lager errichtet und die Zelte mit den Isomatten und Schlafsäcken für die Nacht vorbereitet.

Mit großer Begeisterung nutzten die Jugendlichen mit dem Auftrieb der Schwimmwesten die Lahn als natürlichen Strömungskanal zum Schwimmen.

Beim Kochen über dem Lagerfeuer wurden wir von einem heftigen Regen überrascht und wir mussten das Abendessen unter dem Tarp zubereiten. Es schüttete wie aus Eimern bis zum nächsten Morgen.

Somit wurde der Abend unter dem Tarp mit Geschichten verbracht. Am nächsten Morgen nach dem Frühstück ging es dann wieder auf das Wasser. Der Wasserpegel stellte für alle eine kleine Herausforderung dar. Der Pegel der Lahn stieg immer mehr und kam in einen kritischen Bereich, an dem die Lahn nicht mehr befahrbar ist. Der Fluss verwandelte sich vom netten Wanderfluss in ein schlammiges, schnell strömendes Gewässer mit zahlreichem Treibgut.

Da wir nicht mehr auf der Lahn weiterfahren konnten, musste die Freizeit in Aumenau leider abgebrochen werden. Dennoch war es ein kleines Abenteuer.

Gespräch über die Zukunft des Vereinsringes

Vor über 40 Jahren wurde der Neustädter Vereinsring auf Initiative des damaligen Bürgermeisters Fritz Mütze gegründet.

Vier Vorsitzende – Hubert Bening, Walter Frohmüller, Elfriede Reich und Ludwig Nothvogel – sowie die Bürgermeister Fritz Mütze, Manfred Hoim und Thomas Groll haben gemeinsam mit den weiteren Vorstandsmitgliedern in diesen vier Jahrzehnten die Arbeit dieses Gremiums getragen.

Weit über 20 Jahre war Karl-Joseph Lemmer, der inzwischen in die passive Phase der Altersteilzeit gewechselt ist, als Schriftführer für die organisatorischen Aufgaben zuständig.

Wie in vielen anderen Vereinen und Verbänden steht nun auch beim Vereinsringvorstand ein Generationswechsel statt. Aus diesem Grunde wurden die tournusgemäß bereits Ende 2013 anstehenden Vorstandswahlen im Einvernehmen mit den Vereinsvorsitzenden in das laufende Jahr verschoben, um Zeit für die notwendigen Vorüberlegungen zu gewinnen.

Nach den Worten von Bürgermeister Thomas Groll und dem amtierenden Vorsitzenden Ludwig Nothvogel sollte die Gelegenheit genutzt werden, um zugleich über die eventuellen zukünftigen Aufgaben des Vereinsringes nachzudenken. Dieser erstellte bisher den jährlichen Terminkalender der Vereinsveranstaltungen, führte die Fußballstadtmeisterschaften in Halle und Feld und die Sportlerehrung durch. Nahmen früher regelmäßig zwischen 30 – 40 Vereinsvertreter an den jährlichen Sitzungen teil, so sank deren Zahl in Zeiten von Computer und E-Mail deutlich.

Gemeinsam mit den Vereinsvorsitzenden möchte man nun am Dienstag, dem 30. September 2014, 19.30 Uhr, im Saal des „Hauses der Vereine“ über die Zukunft des Vereinsringes und mögliche neue Aufgaben sprechen.

Bürgermeister Thomas Groll könnte sich vorstellen, dass der Vereinsring auch kulturelle Veranstaltungen „andenkt“ und organisiert. Gemeinsam mit Sponsoren müsste die Kommune für die notwendigen finanziellen Mittel sorgen. Der Vorstand des Gremiums, so Groll, wäre dann die verbindende Klammer, darunter könnten sich Arbeitsgruppen wie etwa „Sport“, „Kultur“ oder „allgemeine Vereinsarbeit“ organisieren. Die Kommune würde dieses selbstverständlich unterstützen. Aber man dürfte nicht vergessen, dass Karl-Joseph Lemmers Nachfolgerin als Schrifführerin, Sonja Stark, nur über eine halbe Stelle verfüge und es daher auch verstärkt auf ehrenamtliches Engagement ankomme. Da wir niemanden etwas „überstülpen“ können und wollen, soll das Gespräch mit den Vereinen gesucht werden, so der Bürgermeister und Ludwig Nothvogel übereinstimmend.

25 Jahre Mauerfall -Gedenkveranstaltung am 7. Oktober 2014

Regierender Bürgermeister a. D. Eberhard Diepgen spricht in Neustadt (Hessen)

Ronald Reagan, Francois Mitterrand oder Boris Jelzin hieß er ebenso in Berlin willkommen wie Johannes Paul IL, Queen Elizabeth oder Königin Beatrix. Das 750-jährige Stadtjubiläum 1987 oder die Entscheidung des Deutschen Bundestages in der Hauptstadtfrage 1991 waren herausragende Ereignisse seiner Amtszeit. Eberhard Diepgen war nicht nur der erste gebürtige Berliner im Amt des Regierenden Bürgermeisters, sondern auch das am längsten amtierenden Stadtoberhaupt. Von 1984 – 1989 und von 1991 -2001 hatte er dieses herausragende Amt inne und gilt vielen noch heute als der beliebteste „Regierende“. In seiner langen Amtszeit verbinden sich die Erfahrungen des geteilten Berlins ebenso wie der Weg hin zur „wiedererwachten“ Weltstadt.

Am 7. Oktober 2014 kommt dieser Zeitzeuge „erster Klasse“ nun nach Neustadt (Hessen), um ab 11.00 Uhr auf Einladung von Bürgermeister Thomas Groll bei der kommunalen Gedenkveranstaltung im katholischen Pfarrheim über das Thema „25 Jahre Mauerfall“ zu sprechen. Im Anschluss wird die von Bert Dubois zusammengestellte Ausstellung über dieses großartige Ereignis der deutschen Geschichte im Historischen Rathaus eröffnet.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Neustadt, aber natürlich auch aus den umliegenden Kommunen sind herzlich dazu eingeladen.

Die Ausstellung ist am 8., 9., 12., 15., 16. und 19. Oktober 2014 je-weils von 14.30 Uhr – 16.30 Uhr geöffnet.

Bauausschuss

Im Mittelpunkt der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauwesen, Umwelt Landwirtschaft und Forsten stand die umfangreiche Antwort des Bürgermeisters auf die große Anfrage von Reiner Bieker von der SPD-Fraktion zu den Maßnahmen der Kommune im Zusammenhang mit den Starkregenereignissen der letzten Jahre in der Innenstadt von Neustadt und hier insbesondere im Bereich der Nellenburgstraße.

In den vergangenen Jahren hatten mehrere Starkniederschlagsereignisse in der Kernstadt, insbesondere im Einzugsbereich Momberger Straße / Lehmkaute / Im Heidental / Markt- /, Bogen- und Mauerstraße, aber auch in der Nellenburgstraße/ Bismarckstraße/ Neue Gartenstraße teilweise sintflutartige Überschwemmungen verursacht. Diese ließen die Abflüsse in den Straßen zu „Flüssen“ ausufern und hatten damit zu erheblichen Schäden bei den angrenzenden privaten Anwesen geführt.

Bürgermeister Thomas Groll erinnerte in diesem Zusammenhang an die Überschwemmungen vom 5. Juni und 11. September 2011 sowie an das Hochwasser vom 5. August 2014 und berichtete über die bereits getroffenen Maßnahmen.

Bereits Ende November 2011 hatte in diesem Zusammenhang eine Informationsveranstaltung mit den örtlichen Landwirten stattgefunden. Die Ergebnisse einer Studie wurden den Landwirten Anfang 2013 erläutert. Hier sollten diese auf den in Frage kommenden Flächen vor allem auf Hackfrüchte verzichten, eine konservierende Bodenbearbeitung mit Mulchsaat vorsehen und im Wege einer Flurbereinigung die einzelnen Schläge hangparallel gestalten. Seit 2011 bietet der Wasser- und Bodenverband darüber hinaus interessierten Landwirten eine Grundberatung zur Erosionsminderung an. Diese wird vom RP Gießen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie finanziert.

Im Haushalt der Stadt Neustadt wurden 2012 rund 5.000 Euro für Ausgleichszahllungen an Landwirte im Bereich des „Heidentals“ eingestellt, falls diese ihren Anbau ändern oder Grünstreifen anlegen. Diese Mittel wurden aber nur in geringem Maße abgerufen. 2014 wurde der Ansatz daher auf 2.000 Euro zurückgefahren. „Nachfragen gab es in diesem Jahr bisher keine. Die Gelder werden daher zur Aufarbeitung von kommunalen Hochwasserschäden in anderen Bereichen verwandt“, berichtete Groll.

Die Kommune verzichtet bei Starkregenereignissen auf die Geltendmachung der Einsatzkosten der Freiwilligen Feuerwehr und trägt auch die angeforderten Lohnkosten für die Feuerwehrfrauen und -männer. Bei dem Starkregenereignis vom 5. August 2014 kamen im Einzugsbereich Nellenburg/Otterbach innerhalb kürzester Zeit erhebliche Regenfälle nieder. Der Grabendurchlass in dem Straßenviadukt unter der Bahnlinie mit der Nennweite DN 1200 leistet bei Vollfüllung 3.192 Liter in der Sekunde. Der Otterbach besitzt südlich der Nellenburg ein Einzugsgebiet von sechs Quadratkilometer so dass der Otterbach bei solchen Niederschlagsmengen eine Kapazität von über 2.000 Liter in der Sekunde in dem Durchlass beansprucht. Daher handelt es sich hier um ein „Nadelöhr“, das die anfallenden Wassermengen nur zum Teil weiter in den Otterbach leitet. Der Otterbach kann in seiner aktuellen Profilausbildung diese Wassermenge geordnet abführen. Das Problem resultiert daher nach Beobachtung der Fachleute daraus, dass das zusätzliche Wasser dann über die Straße abgeführt wird und von dort Schäden bei den Anliegern auslöst. Die Kanalsanierung im Bereich Leipziger Straße und Nellenburgstraße hat nach Feststellungen der Stadt zu einer Verbesserung der Situation geführt. Von Rückstauereignissen aus der Kanalisation ist im Zusammenhang mit dem letzten Unwetter nichts weiter bekannt geworden. Als Lösungsmöglichkeiten werden durch ein beauftragtes Fachbüro die Errichtung eines Regenrückhaltebecken in Erdbauweise (minimales Fassungsvolumen 5.600 Kubikmeter, maximales Fassungsvermögen 7.700 Kubikmeter) der Bau eines Schlammfanges und die Anlage von Gräben vorgeschlagen. Die Kosten für die „Minimai-Lösung“ betragen 610.000 Euro. Die „Maximal-Lösung“ würde rund 721.000 Euro kosten. Es handelt sich um eine „grobe“ Kostenschätzung anhand von Richtwerten. Hinzu kämen noch die Baunebenkosten von 15-20 Prozent und Kosten für den Grunderwerb. Aus den Erfahrungen aus Speckswinkel sieht Stadtverordnetenvorsteher und Ortsvorsteher Karl Stehl in einem manuell verschließbaren Regenrückhaltebecken nicht die optimale Lösung. „Bis da einer hinkommt und den Schieber schließt ist es bereits passiert“, warnte Stehl.

Das Starkregenereignis vom 5. August 2014 hatte im Bereich Nellenburgstraße/Bismarckstraße/Neue Gartenstraße zweifellos zu teilweise erheblichen Schäden geführt.

Wenn sich die Stadtverordnetenversammlung zukünftig für die Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen aussprechen sollte, dürfen aber die anderen in der Vergangenheit betroffenen Gebiete aus Sicht des Magistrates hierbei nicht außen vor gelassen werden. Wenn – entgegen der bisherigen Haltung der Fraktionen -bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz umgesetzt werden sollen, muss es sich aus Sicht des Magistrates um ein Gesamtkonzept handeln. Ein solches liegt mit der Studie des Fachbüros bereits vor. Dessen Kosten belaufen sich minimal auf etwa 3,10 Mio. Euro, der kommunale Anteil würde sich – eine Förderhöhe von 80 Prozent unterstellt – auf zumindest 620.000 Euro belaufen (zuzüglich Grunderwerb). Wenn man sich (zunächst) aber nur auf einen der betroffenen Bereiche beschränken wollte, wäre eine Risikoabschätzung vorzunehmen. Selbst bei einer hohen finanziellen Förderung müsste die Kommune also in erheblichem Maße eigene Mittel aufbringen. Bei der dann notwendigen Abwägung sind alle anderen kurz- und mittelfristig anstehenden Maßnahmen ebenso zu berücksichtigen wie die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune und die geforderte Haushaltskonsolidierung. Bürgermeister Groll wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass der Bereich Nellenburg/Otterbach FFH-Schutzgebiet ist. Hier sei bei der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen in diesem Bereich die Schutzgebietsverordnung zwingend zu beachten. Eine weitere Kontaktaufnahme mit Behörden erscheine nur sinnvoll, wenn ausgearbeitete Planungsunterlagen vorliegen. Hierfür müssten zunächst Haushaltsmittel eingestellt werden. Der Magistratsvorlage zur Verkaufsoption des städtischen Grundstücks in der Hindenburgstraße 73 und 75 in der Größe von 1330 m2 stimmte der Ausschuss einstimmig zu. Es handelt sich um den ehemaligen „Bullenstall“, der früher die städtische Bücherei beherbergte und bis August als Lagerfläche des Bauhofs genutzt wurde.

Haupt- und Finanzausschuss

Eine einstimmige Beschlussempfehlung gaben die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Stadtverordnetenversammlung zu der vom Magistrat vorgeschlagenen Erhöhung der Hebesätze von Grund- und Gewerbesteuer. Bereits in dem von der Stadtverordnetenversammlung im Februar dieses Jahres beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzept war eine Erhöhung für 2015 um 20 Punkte vorgesehen. Der vorgezogene Beschluss zur Anhebung ist bereits noch in diesem Jahr notwendig, um die entsprechenden Steuerbescheide schon im Januar 2015 fertigen zu können und nicht auf den Haushaltsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. die Haushaltsgenehmigung durch die Landrätin warten zu müssen.

Angehoben werden sollen die Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe von 330 auf 350. Die Grundsteuer B für Grundstücke steigt von 300 auf 320. Wirksam wird diese Erhöhung zum 1. Januar 2015. Eine weitere Erhöhung der Gewerbesteuer ist nicht vorgesehen.

Ebenso einstimmig votierte der Ausschuss bei den beiden Magistratsvorlagen zur Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung sowie der Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der städtischen Kindergärten.

In einer Anfrage zum Personalkonzept der Stadt Neustadt legte Bürgermeister Thomas Groll eine Übersicht vor, aus der ersichtlich wird, dass die Personalkosten der Stadt von derzeit 3,48 Millionen Euro im Jahr in Stufen bis auf 3,9 Millionen Euro im Jahr 2019 ansteigen, um dann in 2020 wieder auf 3,87 Millionen Euro abzufallen.

Den Berechnungen liegen folgende Überlegungen zu Grunde: Die Stadt rechnet mit einer jährliche Lohnsteigerung von 2,5 Prozent. Ein weiterer Personalabbau ist nicht vorgesehen und wird vom Bürgermeister auch strikt abgelehnt. Ausscheidende Kräfte sollen grundsätzlich gleichwertig ersetzt werden. In 2019 und 2020 endet die passive Phase der Altersteilzeit zweier Mitarbeiter und es fallen daher keine Zahlungen dafür mehr an. Sollte eine Zusammenlegung der Kindergärten Mengsberg und Momberg erfolgen, ergäben sich bei den Personalkosten Einsparungen von rund 150.000 Euro pro Jahr. Wieviel hiervon letztlich als Zuschuss an die katholische Kirchengemeinde Momberg als Träger der gemeinsamen Einrichtung zu zahlen wäre, hängt von der Höhe des prozentualen Anteils an den ungedeckten Kosten der Einrichtung und deren genauen Belegung ab. In den Jahren 2015/2016 kommt es neben den prognostizierten Tarifsteigerungen zu Erhöhungen der Lohnkosten, weil zwei Mitarbeiterinnen aus der Elternzeit sowie eine Mitarbeiterin aus einem unbezahlten „Freistellungsjahr“ zurückkehren. Das mit der Schließung des Kindergartens Speckswinkel frei gewordene Personal wurde eingesetzt, um den in der Kernstadt entstandenen Personalbedarf zu decken und vermeidet dort zunächst andernfalls entstehende Mehrkosten. Auf die Weiterbeschäftigung einer befristet beschäftigten Erzieherin und der Betreuungskraft für die Grundschulbetreuung konnte verzichtet werden.

„Allerdings brauchen wir bei den Erzieherinnen immer einen gewissen Überhang, um Vakanzen abzufangen. Sonst kommen wir da nicht hin“, betonte Groll, der bei den Kindergärten grundsätzlich keine Einsparmöglichkeiten sieht. Das in den nächsten Jahren anstehende altersbedingte Ausscheiden von Mitarbeitern in den Bereichen Bücherei, Wasserversorgung und Archiv sollte seiner Meinung nach genutzt werden, um die künftige Personalausstattung in diesen Bereichen zu überdenken. Nicht berücksichtigt wurden in der vorgelegten Übersicht eventuell anfallende Höhergruppierungen in den einzelnen Gehaltsstufen der Beamten und Angestellten. Bürgermeister Groll betonte abschließend, dass die vorgenommene Berechnung mit vielen Unwägbarkeiten behaftet sei.

Jugend- und Sozialausschuss

Eine einstimmige Beschlussempfehlung gaben die Mitglieder des Jugend- und Sozialausschusses am vergangenen Mittwoch den beiden Magistratsvorlagen zur Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung sowie der Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der städtischen Kindergärten. Mit dem sogenannten „Herbsterlass“ des hessischen Innenministeriums wurden die Kommunen angewiesen, grundsätzlich keine Unterdeckung in den Gebührenhaushalten entstehen zu lassen. Ausnahmen gelten nur für den Bereich Friedhof und die Kindergärten. Haushalte defizitärer Kommunen, dazu gehört seit 2009 auch Neustadt, mit einer Unterdeckung in den Gebührenhaushalten, sind zukünftig durch die Kommunalaufsicht nicht mehr genehmigungsfähig.

Da im Bereich des Bestattungswesens eine Kostendeckung durch Gebühren regelmäßig nur sehr schwer zu erreichen ist, fordert die Kommunalaufsicht hier ab 2015 einen Deckungsgrad von 80 Prozent ein. Eine höhere Kostendeckung sei aber nach Möglichkeit anzustreben, stellte Landrätin Fründt nach Weisung durch den Regierungspräsidenten in einem entsprechenden Schreiben an die Bürgermeister fest. Nach Angaben von Bürgermeister Thomas Groll liegt der Deckungsgrad in Neustadt aktuell mit 67 Prozent klar darunter. Durch eine Erhöhung der Bestattungsgebühren werde mit Mehreinnahmen von rund 11.000 Euro zu rechnen sein. Zusammen mit Einsparungen im Personalbereich prognostizierte Groll einen zukünftigen Deckungsgrad von knapp über 80 Prozent. In einem Vergleich mit den Nachbarkommunen Stadtallendorf,

Kirchhain und Lahntal würden in Neustadt derzeit deutlich niedrigere Gebühren im Bestattungswesen verlangt. Die Neufassung der Gebührenordnung orientiert sich nun an denen der Nachbarkommunen.

Ähnlich verhält es sich im Bereich der Kindergartengebühren. Auch hier ist die Kommune gehalten, Einsparmöglichkeiten und Einnahmenverbesserungen konsequent umzusetzen. Bei der Finanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder gibt es einen Hinweis der Aufsichtsbehörden, dass durch die Zahlungen der Eltern mindestens 30 Prozent der Kosten abgedeckt sein sollten. „Entscheiden dürfen wir im Bereich der Kinderbetreuung fast gar nichts. Bei den Kosten lässt man uns im Regen stehen“, ärgerte sich Groll bei der Vorstellung der Magistratsvorlage. Obwohl in den vergangenen Jahren die Gebühren regelmäßig moderat angehoben wurden, beträgt in Neustadt der Deckungsgrad allerdings aktuell nur 16 Prozent. Hier ist auf Grund der restriktiven Handhabung der Aufsichtsbehörden und weiterer Lohnsteigerungen ab 2015 erneut Handlungsbedarf gegeben. Die Kommune sucht nach Angaben durch Bürgermeister Groll auch hier nach weiteren Einsparmöglichkeiten. Einsparpotentiale ergeben sich zum einen durch die Aufgabe des Kindergartens „Zwergenstübchen“ in Speckswinkel zum 31. Juli diesen Jahres. Über eine Zusammenlegung des städtischen Kindergartens „Sterntaler“ in Mengsberg mit dem katholischen Kindergarten Momberg werden derzeit Gespräche geführt. „Beides könnte ein mittelfristiges Einsparpotential von rund 100.000 Euro ergeben“, so der Bürgermeister.

Auch die geplanten Gebührenanhebungen im Kindergartenbereich orientieren sich an denen der Nachbarkommunen. Die dadurch erwirtschafteten Mehreinnahmen bezifferte Groll auf rund 22.000 Euro in 2015 und auf weitere 19.000 Euro in 2016. Damit wären nach seinen Angaben zumindest anstehende Lohnerhöhungen in großen Teilen abgedeckt. Die geplanten Gebührenerhöhungen sollen zum 1. Januar 2015 wirksam werden.