Neustädter Mitteilungsblatt

Städtebauförderung Anreizprogramm vorgestellt

Bisher waren im Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusam­menhalt“ grundsätzlich nur öffentliche Vorhaben förderfähig, nun hat das hessische Wirtschaftsministerium beteiligten Kommunen die Möglichkeit eröffnet, ein sogenanntes „Anreizprogramm“ für private Grundstückseigentümer aufzulegen. Eine Möglichkeit von der die Stadt Neustadt (Hessen), so Bürgermeister Thomas Groll, unmittelbar Gebrauch macht. Im städtischen Haushalt 2023 sind hierfür 50.000 Euro vorgesehen, für die Folgejahre 2024 und 2025 plant der Bürgermeister mit jeweils 100.000 Euro.
Das Fördergebiet wurde von der Stadtverordnetenversammlung im Februar festgelegt und umfasst den Bereich der Altstadt sowie den an den Bürgerpark angrenzenden Teil der Hindenburgstraße. Diese Festlegung beruht auf der vom Wirtschaftsministerium sei­nerzeit vorgegebenen Förderkulisse.
Am Aschermittwoch fand eine Informationsveranstaltung zum „Anreizprogramm“ statt. Heike Brandt und Sonja Kunze vom Kasseler Büro akp (beide zuständig für das Quartiersmanage­ment) und Architektin Monika Heger aus Jesberg gaben den fast 40 Anwesenden hierzu verschiedene Hinweise.
In Vertretung des erkrankten Bürgermeisters übernahm Erster Stadtrat Wolfram Ellenberg die Begrüßung und trug hierbei auch einige Gedanken des Bürgermeisters vor.
Thomas Groll verwies dabei darauf, dass Innenstädte heute oft­mals „Sorgenkinder“ der Stadtentwicklung seien. Leerstände, eine teilweise schlechte Bausubstanz oder ein herausfordernder Bevölkerungsmix prägten in Neustadt und vielen anderen Kom­munen das Bild. Die Kommune steuere hier durch die Anmietung leerstehender Ladenlokale für soziale und kulturelle Zwecke, das Anreizprogramm und auch die in Kürze startende „aufsuchende Beratung“ im Rahmen des Landesprogramms „Zukunft Innen­stadt“ entgegen.
Der Bürgermeister führte weiter aus: „Die Entwicklung der In­nenstadt ist eine Daueraufgabe. Als Kommune treten wir jetzt quasi in Vorleistung, aber das Vorhaben kann nur gelingen, wenn auch Gebäudeeigentümer und Mieter mitmachen und sich eben­falls finanziell einbringen.“
Der Erste Stadtrat zeigte sich erfreut darüber, dass der Info- Abend eine breite Resonanz gefunden hatte und ermunterte dazu, das Förderprogramm bzw. die damit einhergehende Beratung zu nutzen.
Nachfolgend Kernaussagen des „Anreizprogramms“:
• Es sollen Anreize für private Eigentümer und Eigentümer ge­schaffen werden, ihre Gebäude in der Kernstadt Neustadts bau­lich und energetisch zu sanieren und das Wohnumfeld aufzu­werten
• Bestandsgebäude für eine zeitgemäße und längerfristige Nut­zung ertüchtigen
• Wohnraum zu schaffen
• Attraktivität des Wohnens im Fördergebiet zu erhöhen
Das Programm beinhaltet kostenlose Beratungsleistungen:
• Allgemeine aufsuchende Beratung zu Zukunftsplänen der eige­nen Immobilie (Frau Heger)
• Fachliche Beratung zum konkreten Sanierungsvorhaben (bis zu 9 Stunden)
a) Architektonische / baufachliche Beratung (Frau Heger)
b) Fördertechnische Beratung (Quartiersmanagement)
Was wird gefördert?
• Bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Ge­bäuden bis zu 25 % der förderfähigen Kosten, maximal 19.999 €
• Bei Wohnumfeldmaßnahmen bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 5.000 €
• Bei Maßnahmen im Freiraum im Verbund mit Nachbarn bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben und maximal 7.000 Euro pro Partei / Grundstück
Nach der erfolgreichen Informationsveranstaltung zum Anreiz­programm wird nun Architektin Monika Heger in den kommen­den Wochen die Eigentümer und Eigentümerinnen im Förderge­biet kontaktieren und mit Ihnen die zukünftigen Pläne für Ihre Immobilie besprechen sowie mögliche Fördermöglichkeiten aus­loten.
Wenn Sie bereits ein konkretes Vorhaben an Ihrem Gebäude planen und einen zeitnahen Beratungsbedarf besitzen, melden Sie sich gerne bei Frau Heger (Tel.: 06695 911960 / Mail: bpb.he- ger@t-online.de) oder bei dem Quartiersmanagement (Tel.: 0561 7004868 / Mail: sozstadt-neustadt@akp-planung.de).

WI-Bank Hessen lobt Kultur- und Bürgerzentrum

Bei größeren kommunalen Bauvorhaben, die durch Programme der Städtebauförderung ermöglicht werden, ist oftmals ein soge­nanntes baufachliches Prüfverfahren vorgeschrieben.
Dies wird dann im Auftrag des Fördergebers von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) durchgeführt.
Momentan läuft ein solches Verfahren für das Kultur- und Bür­gerzentrum. Dabei wird die Bauausführung vor Ort überprüft und die Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen sowie die Schluss­rechnungen einer stichprobenartigen Kontrolle unterzogen.
Kürzlich waren zwei Mitarbeitende der WI-Bank in Neustadt, um gemeinsam mit Bürgermeister Thomas Groll, Erstem Stadtrat Wolfram Ellenberg, dem Fachbereichsleiter Bauen, Planen und Umwelt Thomas Dickhaut und dessen Stellvertreterin Guendalina Balzer einen ausführlichen Rundgang durch das „KuBüZ“ durch­zuführen.
Einem der WI-Bank Mitarbeitenden war das alte „Soldatenheim“ noch bekannt, sodass er von einem deutlichen Gewinn für die Kommune durch den Neubau sprach.
Gelobt wurde die Aufteilung des Gebäudes in Saalbereich für Kultur, Vereinsveranstaltungen und Familienfeiern, den sozialen Bereich (Familienzentrum, Leitstelle „Älter werden“/Bürgerhilfe und HEPHATA sowie die kommunale Bücherei, die allesamt ge­trennt zugänglich sind.
Auch die Anbindung an den Bürgerpark sowie der direkt angren­zende Wasserspielplatz erfuhren Lob.
Besonderes Augenmerk richteten die WI-Bank Mitarbeitenden auf die Barrierefreiheit des Gebäudes, da dies eine besondere Fördervoraussetzung war. In diesem Zusammenhang berichtete Bürgermeister Groll davon, dass sich die Kommune auch um die VdK-Plakette „Barrierefreiheit“ beworben habe. Zahlreiche bei einem Rundgang mit VdK-Vertretern gegebene Anregungen wur­den bereits umgesetzt (u.a. Beklebung der Glasflächen zur Kon­trastbildung, zusätzliche Geländer im Aufgangsbereich), einige wenige werden noch folgen.
Positiv gesehen wurden die Behindertentoiletten in den einzelnen Gebäudebereichen, das taktile Leitsystem und die Zusammenar­beit mit HEPHATA. Auch der angeschaffte Hublift, der es in der Mobilität eingeschränkten Menschen ermöglicht, auf die Bühne zu gelangen, wurde begrüßt und als Stand der Technik angesehen. Damit würde es allen, die es wollten, möglich gemacht, auf die Bühne zu gelangen.
Die Zahl und Größe der Umkleiden beurteilte man als „der regel­mäßigen Nutzung“ angemessen.
Nach Auffassung der WI-Bank Mitarbeitenden, so Thomas Groll, sei die räumliche Konzeption und Gestaltung des Kultur- und Bürgerzentrums gelungen.
Der Bürgermeister berichtete beim Rundgang davon, dass 2023 erstmals Karneval in dem Gebäude stattfinden konnte. Hierbei so­wie bei weiteren kulturellen Veranstaltungen habe man „Erkennt­nisse im Praxisbetrieb“ gewonnen, die man nun mit den Fachpla­nern besprechen werde.