Stadt hebt auch die Friedhofsgebühren an

Neustadt orientiert sich an drei Gemeinden

von Florian Lerchbacher

Neustadt. Neben den Kindergartengebühren (die OP berichtete gestern) hebt die Stadt Neustadt auch die Friedhofsgebühren an. Eigentlich müssten diese gemäß „Herbsterlass“ des Hessischen Innenministeriums kostendeckend sein, betont Bürgermeister Thomas Groll in der Magistratsvorlage – sonst seien defizitäre Haushalte, wie der der Stadt Neustadt, nicht genehmigungsfähig. Ausnahmen gebe es nur, wenn die Gemeinde nachweist, dass sie höhere Gebühren schlicht nicht mehr vertreten könne.

Momentan beläuft sich der Deckungsgrad der Stadt Neustadt bei den Friedhofsgebühren auf 67 Prozent. Die Erhöhung steigert diesen Wert auf 80 Prozent, sagt Groll und verweist darauf, dass die Gebühren in Neustadt im Vergleich zu Stadtallendorf, Kirchhain oder Lahntal deutlich niedriger seien. Eben jener Vergleich ist wichtig, wenn es in Zukunft darum geht, die Unterdeckung beim Haushaltspunkt Friedhofsgebühren zu vertreten.

Entsprechend happig steigen die Preise – wobei sich Neustadt dann künftig ungefähr in einem Atemzug mit Stadtallendorf nennen kann, an die Gebühren von Lahntal oder Kirchhain aber zumindest bei Reihengräbern oder der Urnenwand lange nicht heranreicht: Ein Reihengrab kostet ab dem 1. Januar 2015 beispielsweise statt 625 Euro dann 950 Euro, für Urnen werden 450 statt 300 Euro fällig. Etwas geringer ist der Anstieg bei den Kosten für das Einstellen einer Urne in die entsprechende Urnenwand: Dies kostet künftig 1 200 statt 1 125 Euro. Für jede weitere Urne werden dann 600 statt 500 Euro fällig.

Bei jährlich durchschnittlich 55 Todesfällen rechnet die Stadt durch die Erhöhung mit 11 000 Euro an Mehreinnahmen. Die Stadtverordneten gaben einstimmig grünes Licht.