Von Straßenbau und Nutzungsgebühren

Von Straßenbau und Nutzungsgebühren
Neustadts Parlament segnet Prioritätenliste für marode Straße und Gebührenordnung für Kultur- und Bürgerzentrum ab
Von Florian Lerchbacher

Neustadt. Die Stadtverordneten Neustadts stellten einstimmig einige zentrale Weichen. So segnete sie die Miet- und Benutzungsordnung für das Kultur- und Bürgerzentrum und die Neufassung der Benutzungsordnung der Gemeinschaftshäuser ab. Außerdem gaben sie ihr OK zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die Bismarckstraße 33 beziehungsweise das Gebiet des ehemaligen Baumarkts.

Des Weiteren gewährten sie der Hartmann & Krapp GbR einen Zuschuss in Höhe von 70 000 Euro für den Erwerb der denkmalgeschützten, aber stark maroden Hofanlage in der Ringstraße 16. Ziel ist es, diese zu einer Seniorentagespflegestätte mit bis zu 45 Plätzen umzubauen, die dann später die „TagWerk Neustadt GmbH“ betreibt. Laut Stadt kostet das Projekt 2,5 Millionen Euro. Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm gibt es nicht, weil keine privaten Vorhaben unterstützt werden – obwohl das Gebäude im Fördergebiet des einst als „Soziale Stadt“ und heute als „Sozialer Zusammenhalt“ bekannten Programms liegt. Allerdings ist das Projekt für die Neustädter aus zwei Gründen von „besonderem Interesse“: Ein marodes Gebäude soll saniert beziehungsweise umgebaut und anschließend genutzt werden. Außerdem sollen in der Kommune dringend benötigte Seniorentagespflegeplätze geschaffen werden. Wegen dieser „stadtentwicklungspolitischen Bedeutung“ gibt es Fördermittel – wie schon beim Hephata-Bauvorhaben in der Bahnhofstraße (ehemaliges Deutsches Haus) und der Pizzeria „Milano“ in der Marktstraße. Das Bauvorhaben soll 2021 beginnen, der Bezug ist für 2022 vorgesehen.

Außerdem legten die Stadtverordneten eine Prioritätenliste für die Jahre 2023 bis 2030 für die Fertigstellung von noch nicht endausgebauten Straßen fest. Mehr als 30 Straßen gibt es im Stadtgebiet, die noch nicht den „Ausbaukriterien der Erschließungsbeitragssatzung“ entsprechen. Einige seien zu vernachlässigen, weil es dort maximal zwei oder drei Häuser gebe und die Anwohner kein Interesse an einer Fertigstellung der Straßen hätten, berichtete Bürgermeister Thomas Groll. In anderen gebe es akuten Handlungsbedarf.

Um diese Priritätenliste zu erstellen, hatte ein Fachbüro im Frühjahr im Auftrag der Stadt die Karten befahren und bewertet. Danach bezogen die Neustädter in die Bewertung die Bedeutung der Straßen für den Verkehr und die Menge der Baulücken ein (die maßgeblich ist, weil beim „Befüllen“ solcher Lücken mit Häusern Straßen wieder aufgerissen werden, um die entsprechenden Leitungen und Anschlüsse zu verlegen).

Des Weiteren überlegten sie sich, welche Straßen gemeinsam erledigt werden sollten. So entstand letztendlich der Plan, im Jahr 2023 mit dem Carl-Bantzer-Weg zu beginnen. Danach sollen folgen: Sudetenstraße / Erfurter Straße (2024), Talstraße (2025), Sonnenweg (2026), Im Weinberger Grund / Wilhelmshöhe (2027), Hardtblick (2028), Dresdener Straße / Thüringer Straße (2029) und die Rabenaustraße (2030). Bis 2025 solle die Liste auf jeden Fall so durchgezogen werden, ansonsten sei sie aber nicht „in Stein gemeißelt wie die Zehn Gebote“, so Groll.

Wichtig für die Anlieger: Sie müssen 90 Prozent der Kosten des Straßenendausbaus tragen – was Groll vermuten lässt, nicht überall auf Begeisterung zu stoßen. Allerdings, so stellt der Bürgermeister heraus, sind die Anwohner der bisher noch nicht endausgebauten Straßen von den Wiederkehrenden Straßenbeiträgen (die bei Sanierungen im jeweiligen Abrechnungsgebiet fällig werden) befreit. Wenn ihre Straße dann endausgebaut ist, sind sie weitere 25 Jahre von den Straßenbeiträgen befreit und werden erst danach nach dem Solidaritätsprinzip zur Kasse gebeten.

Durch die frühzeitige Festlegung der Prioritäten will die Stadt den Anwohnern ermöglichen, sich darauf vorzubereiten, dass Kosten auf sie zukommen: „Viele haben aus den Augen verloren, dass sie noch den Endausbau zahlen müssen“, sagt Groll.

Die Stadt wolle verhindern, dass überrascht Kinnladen herunterklappen – und plant, immer etwa ein halbes Jahr vor Umsetzung des jeweiligen Straßenbauprojektes eine Anliegerversammlung zu veranstalten.